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https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/diagnostik/roentgen/roentgenpass.html... Röntgenpass
Ab dem 31.12.2018 sind Kliniken und Arztpraxen, in denen Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden, nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Röntgenpässe bereit zu halten und den Patientinnen und Patienten anzubieten.
Der Röntgenpass ist ein wichtiges Instrument, um unnötige Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden und Vergleichsmöglichkeiten mit vorherigen Aufnahmen zu schaffen.
Daher empfiehlt das BfS, den Röntgenpass weiter zu verwenden
Das BfS empfiehlt Patientinnen und Patienten, vor jeder neuen Röntgenuntersuchung dem Arzt oder der Ärztin den Röntgenpass vorzulegen und um Eintragung ihrer Röntgenaufnahmen zu bitten. Dazu kann der bestehende Röntgenpass weiter verwendet oder ein neues Formular heruntergeladen werden. Das BfS empfiehlt, in den Röntgenpass auch nuklearmedizinische Untersuchungen eintragen zu lassen.
Angaben im Röntgenpass
Folgende Angaben zur Untersuchung sollten in einen Röntgenpass eingetragen werden:
- die Institution, in der die Untersuchung oder Behandlung durchgeführt wurde,
- die untersuchte oder behandelte Körperregion,
- die Bezeichnung der Untersuchung, Untersuchungstechnik oder Bezeichnung des Behandlungsverfahrens sowie
- das Datum der Untersuchung oder Behandlung.
https://www.bfs.de/SharedDocs/Downl...nid=A2FB3960F2D4A2A788D9FA1A4C9E1F78.1_cid339
Wenn man sich die Kosten für Röntgen anschaut, sieht das nach nicht viel aus. Aber: Kleinvieh macht auch Mist
https://www.praktischarzt.de/blog/roentgen-gruende-ablauf-bilder-kosten/
Grüsse,
Oregano