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Ja, Zahira. Ich kenne mich ein wenig damit aus, privat und beruflich.
Das wird hier von mehreren Frauen sehr gut beschriebenVielleicht, weil er sich selbst oder andere gefährdet?
Auszug aus dem verlinkten Artikel von SalomaEs gibt doch ein neues Gesetz, schaut mal hier:
Spezielle Patientenverfügung gegen Psychiatrischen Zwang vom Amtsgericht Wedding und Spandau bestätigt !
spezielle Patientenverfgung... - Nijas secrets
Lieben Gruß Saloma
Das Amtsgericht Wedding mit seinem Beschluss 51 XVII/7201 vom 08.11.2010 sowie das Amtsgericht Spandau mit seinem Beschluss 50 XVII T 8890/11 vom 29.03.2011 bestätigen, dass das Vorliegen einer PatVerfü® die Einrichtung einer Betreuung verhindert. Mit der PatVerfü® ist keine Zwangsbegutachtung für eine Entmündigung durch angebliche "Betreuung" mehr möglich! Das ist eine Information, die der öffentlichen Meinung zugänglich gemacht werden muss, damit sich jeder vor der Willkür der Psychiater mit einer kostenlos im Internet zugänglichen PatVerfü® schützen kann.
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat bereits am 26.1.2009 gegenüber der UN-Generalversammlung schriftlich bestätigt, dass mit Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland zum 1.1.2009 alle Psychiatrie-Sondergesetze mit dieser Konvention unvereinbar sind und jeweils abgeschafft werden müssen. Die sogenannte "öffentlich-rechtliche” zwangsweise Unterbringung und Zwangsbehandlung wird in Deutschland über Landesgesetze geregelt, die in den meisten Bundesländern "Psychisch Kranken Gesetze” (PsychKG), in drei Bundesländern "Unterbringungsgesetz” und in Hessen "Freiheitsentziehungsgesetz” genannt werden.
Die Eingangsvoraussetzung bei diesen Landesgesetzen ist die psychiatrische Begutachtung. Auch diese Begutachtung wird durch die PatVerfü® rechtswirksam unterbunden. Damit ist die PatVerfü® auch gegen diese Gesetze wirksam.
Psychiatrischer Zwang (welcher Art auch immer) ist eine Menschrechtsverletzung. Trotz vorgeblicher Psychiatrie-"Reformen" sind die Zwangseinweisungen drastisch gestiegen (z. Zt. jährlich über 200.000 Menschen in der BRD). Seit dem 1.1.2009 wird der psychiatrische Zwang jedoch weiterhin ausgeübt, obwohl die psychiatrischen Zwangsgesetze gemäß Art. 14 der BRK illegal geworden sind. Trotzdem können sich inzwischen diejenigen Menschen davor schützen, die von dem neuen Patientenverfügungsgesetz wissen (ab 1.9.2009) und vorsorglich in einer speziellen Patientenverfügung, der PatVerfü®, schriftlich niederlegten, dass sie weder psychiatrisch diagnostiziert noch behandelt werden wollen. Jede/r andere sitzt sonst ohnmächtig in der Falle, wenn versucht wird, Zwang psychiatrisch-gerichtlich anzuordnen.
war nur meine persönliche Meinung
Es ist gut, wenn die Rechte Betroffener gestärkt werden und auch die Diskussion dazu finde ich wichtig. Was mir jedoch nicht gefällt, ist der Hass und die Arroganz Betroffener, mit denen diese Debatten geführt werden.
und auch bei diesen bezweifle ich absolut, dass Krankheit das Recht gibt sämtliche Grundrechte ausser Kraft zu setzen, Menschen u.U. lebenslang zu traumatisieren, aufgrund irgendwelcher Psychotheorien (Therapien gibt es da nicht) mit wahnsinnig hohen Dosen an verbilligt zur Verfügung gestellten schädlichen Psychopharmaka u.U. lebenslang zu schädigen, für Tage ans Bett zu fixieren das sie Monate lang Rückenschmerzen haben und von Ärzten behandeln zu lassen, die fast wöchentlich wechseln und absolut keinen Plan haben, was sie eigentlich tun.Die ersten 3 Beispiele, die du anführst, sind etwas völlig anderes
Es gilt auch das gleiche, was ich bereits bei der Vorsorgevollmacht gesagt habe: Man sollte nicht glauben, dass man sich mit der Benennung eines Bevollmächtigten vor eventuellen Irrtümern oder vor Willkür der Psychiatrie oder eines Heimes vollständig schützen kann! Zwar dürfen einerseits die Psychiatrie oder das Altenheim gegen den Willen des Bevollmächtigten keine Entscheidungen treffen und durchsetzen, aber andererseits gilt: Das Betreuungsgericht kann den Bevollmächtigten ganz einfach entmachten. Denn wenn ein Bevollmächtigter gegen eine Maßnahme ist, die das Gericht für notwendig hält, kann es einen Betreuer bestellen, der die Vorsorgevollmacht schlichtweg widerruft – und der Bevollmächtigte hat nichts mehr zu sagen. Anschließend kann der neue Betreuer die vorgesehenen Maßnahmen einleiten.
vielen vielen dank dafür .. erst drückte sich meine kehle zu aber dann ....Hallo, ihr Lieben
wie Donau anmerkte, wäre mir ein geschützter Bereich angenehmer, um darüber zu posten, dennoch möchte ich zum Thema etwas anmerken. Auch ich habe zahlreiche Psychiatrieaufenthalte hinter mir und zwar jedes Mal mit Zwangsmedikation, tagelangen Fixierungen und ohne jegliche Rechte. Und auch wenn das für einige nicht vorstellbar scheint- ich habe noch nie irgendeine Form von Gewalt gegen andere oder mich angewandt. Ich habe Anfang der 90er einen Diagnosestempel aufgedrückt bekommen, der nicht hinterfragt wurde, sondern es mehrten sich immer weitere Diagnosen. Bereits als 16 jährige haben meine Eltern von Ärzten die Info erhalten, dass ich ein zu 100% Pflegefall sei, in eine betreute Einrichtung gehöre und nie in der Lage sein würde ein eigenständiges Leben zu führen. Es kam anders - heute habe ich eine abgeschlossene Ausbildung, bin grade dabei mein Studium zu beenden, lebe allein und finanziere mich zu 100% selbst...deswegen möchte ich allen Mut machen, nicht aufzugeben..
Herzlichen Gruß,
Ivin