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Bisher müssten die Patienten nachweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), in Berlin. Das sei in der Praxis „sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich“, erklärt er. Denn ein solcher Nachweis sei in der Medizin kaum zu führen, insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnähmen oder Vorerkrankungen hätten. „Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden über*wiegend wahrscheinlich ist“, forderte der Patientenbeauftragte. Auch die Krankenkassen müssten verpflichtet werden, Patienten beim Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen.
Weiterhin kommt die Beweislast bei Behandlungsfehlern grundsätzlich dem Patienten zu. Ausnahme sind grobe Behandlungsfehler, dann müssen die behandelnden Ärzte seit einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2013 nachweisen, dass der Fehler nicht die Ursache des Schadens war.
Laumann verlangte zudem, dass die Patienten in Zukunft selbst Zugriff auf ihre Daten haben sollen, die in der geplanten elektronischen Patientenakte hinterlegt werden. „Es kann nicht sein, dass mündige Bürger nur unter Beaufsichtigung durch den Arzt Einsicht in ihre eigenen Daten nehmen können“, monierte er. Ähnlich wie beim Onlinebanking müssten sie immer und überall auf ihre Behandlungsdaten selbst zugreifen können.
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