Netzbetreiber akzeptieren keine Gesundheits- und Haftungsregeln

Anne S.

in memoriam
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28.03.05
Beiträge
4.209
Schreiben des 1. Vorsitzenden der Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.
Sprecher des Netzwerkes der mobilfunkkritischen Initiativen im
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und Umgebung

Liebe Grüße
Anne S.



*Betreff:* Netzbetreiber weist Mietvertrag mit umfassendem
Haftungsausschluss für Vermieter zurück - was bedeutet das für
zukünftige Standortsuchen und den Mobilfunkpakt II?

Sehr geehrter Herr Bachhuber,

gerne greifen wir Ihre Bereitschaft auf, weiter in Kontakt zu bleiben
und das Thema Mobilfunk weiter zu diskutieren.

Wie Sie aus der Zeitung und dem Bericht aus der öffentlichen Sitzung
des Wolfratshauser Stadtrates vom 23.06.09 wissen, hat der Netzbetreiber
O2 den von der Stadt geänderten Mietvertrag für das von der Stadt
als Konzentrationsfläche für Mobilfunksendeanlagen vorgeschlagene
stadteigene Grundstück zwischen Waldram und Gelting nicht unterschrieben,
weil er einen höheren Mietzins und umfassende Gesundheits- und
Haftungsregeln nicht akzeptieren wollte. Dies könnte bedeuten, dass
im Zweifelsfall der Vermieter, also der Immobilieneigentümer, für
eventuelle zukünftige Schadensersatzansprüche bei Gesundheitsschäden
durch die Sendeanlage haften müsste.

Die Rückversicherer weigern sich, solche Schäden zu versichern. Aus
gutem Grund: gerade hat die österreichische AUVA-Versicherung eine
groß angelegte Studie abgeschlossen, in der nachgewiesen wurde, dass
es sehr wohl biologische Wirkungen dieser Strahlung weit unter den
deutschen Grenzwerten gibt. Diese Studie bestätigt viele der von den
Kritikern vorgebrachten Befunde. Die Zusammenfassung dieses
umfangreichen Reports (pdf-Datei siehe Link) ist auf Seite 169 zu
finden.

Hier der Link zum Kurzbericht der Diagnose Funk zu diesem Reports:

www.diagnose-funk.org/aktuell/brennpunkt/auva-report-
athermische-wirkungen-bestaetigt.html

Dazu unsere Fragen:

1)

Warum sollte die Allgemeinheit für Folgekosten oder Schäden der
Strahlung von Mobilfunk-Sendeanlagen einstehen? In Frankreich musste
der Netzbetreiber Orange schon Schmerzensgelder in der Größenordnung
von Zehntausend Euro pro Person zahlen, weil gesundheitliche
Konsequenzen der Bestrahlung nicht ausgeschlossen werden können.

2)

Wie beurteilen Sie, Herr Bachhuber, dass die Netzbetreiber zwar gerne
die Gebühren einstreichen, aber nicht für potenzielle Gesundheitsschäden
durch die Strahlung ihrer Sender gerade stehen wollen? Wo doch auch
das Bundesamt für Strahlenschutz noch offene Fragen bei langjähriger
Handynutzung sieht und Ärzteinitiativen im Nahbereich vieler
Mobilfunksender nach mehr als fünfjähriger Dauerbestrahlung typische
Beschwerden und Krankheitsbilder findet, bis hin zu vermehrtem
Auftreten von Krebs und einer kürzeren Lebensdauer.

3)

Wie beurteilen Sie, Herr Bachhuber, die Haltung der Staatsregierung,
dass staatliche Liegenschaften bevorzugt als Senderstandorte zur
Verfügung gestellt werden (siehe Mobilfunkpakt II) vor diesem
Hintergrund, dass die Netzbetreiber eine Haftung für mögliche
Gesundheitsschäden ausschließen und deshalb der Steuerzahler für
Schadensersatz gerade stehen soll?

4)

Sehen Sie, Herr Bachhuber, Handlungsbedarf im Landtag, um die
Staatsregierung dazu zu bringen, diesen umfassenden Haftungsauschluss
auch für staatseigene Liegenschaften durchzusetzen?

5)

Müsste die Staatregierung auf der Basis des Vorsorge- und Fürsorgeprinzips
nicht die Netzbetreiber dazu bewegen, in alle Mietverträge diesen
umfassenden Haftungsausschluss für den Vermieter einzufügen?

6)

Müsste die Staatsregierung auf der Basis des Vorsorge- und Fürsorgeprinzips
für die bayerischen Kommunen, Städte und die Bürger nicht den
Mobilfunkpakt II überdenken, wenn die Netzbetreiber offensichtlich
nur ihren finanziellen Vorteil wahrnehmen, aber die Folgekosten der
Allgemeinheit aufbürden wollen?

Wir sind gespannt auf Ihre Antworten und verbleiben
 
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