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Wenn keine Meldepflicht besteht, darf der HP aber sehr wohl auch das EM behandeln, oder?
Esther.
Wenn dieser Patient zusätzlich in ärztlicher Behandlung wegen der Borreliose als Infektion ist, dann ja. Ansonsten wäre ich da sehr vorsichtig.
Ich schick die Leute auf jeden Fall immer zum Doc bei Verdacht auf Borreliose, sogar oftmals direkt zum Spezi.
Lg, Angie