LEF-Produkte zur Bekämpfung von oxidativem/nitrosativem Stres
Für GB meinte ich natürlich die entsprechenden Zollbestimmungen. Die Health-Claim-Verordnung beschäftigt sich doch eigentlich nur mit der Beschriftung der Produkte? Das dürfte sich leicht umgehen lassen bzw. die LEF-Produkte enthalten soetwas wie "Wirkt gegen dies und das" eigentlich gar nicht. Allein schon wegen der FDA.
Die FDA ist da viel weniger streng als man glaubt. Auf amerikanische Produkte darfst du fast alles schreiben, wenn du es mit einem Sternderl "not approved by the FDA" versiehst (das ist ja auch tatsächlich auf so gut wie allen amerikanischen NEM drauf). Auf meinem L-Tyrosin von "Now" steht zB "supports mental alertness, healthy glandular function", versehen mit dem disclaimer. Ob das jetzt für den EUropäischen Markt noch zulässig ist, weiß ich nicht (bin zwar selbst Jurist, aber das ist eine überaus spezialisierte Angelegenheit). Kommt drauf an, wie die aktuelle, "offizielle" Studienlage zu L-Tyrosin aussieht.
Die Health-Claim-VO trat jedenfalls Ende letzten Jahres in ihrer neuen, verschärften Form in Kraft und seitdem wurden/werden tausende verschiedene Produktbeschreibungen überprüft, ob sie eben der Verordnung entsprechen (denn auch jetzt dürfen ja durchaus noch - manche - gesundheitsbezogene Aussagen getroffen werden, allerdings müssen sie durch "anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse" nachgewiesen werden). Im Übrigen wiedermal ein tolles Geschäft für die Abmahner-Anwälte, leicht verdientes Geld
All die Produkte, welche die LEF ab jetzt nicht mehr nach EUropa versenden wird, konnten diesen "Wissenschaftsvorbehalt" offensichtlich nicht erfüllen. Die LEF-Produkte enthalten ja schon durchaus gesundheitsbezogene Aussagen. Schaue gerade auf mein Super-Omega3 von LEF, da steht zumindest auch "promotes healthy heart", wobei das anscheinend zum Glück durch die "offizielle" Studienlage gedeckt ist.
Eine andere Möglichkeit besteht für die Unternehmen darin, daß sie ihren Produkten ein neues Design mit neuem Text verpassen und alle "kritischen" gesundheitsbezogenen Aussagen streichen. Freilich stellt dies einen sehr großen Aufwand dar (neue Texte, neue Kataloge, Etiketten, die bisherigen müssen alle entsorgt werden usw). Einem "aufgeklärten" NEM-Verbraucher wird es auch ziemlich egal sein, ob auf seinem Vitamin-B-Komplex-Präparat draufsteht, daß es gut gegen Streß wirkt oder was auch immer. Der 0815-Konsument nimmt die Gesundheitsversprechen auf den Verpackungen aber wohl ernster und stellt sie in den Mittelpunkt seiner Kaufentscheidung. Insofern bedeutet ein Präparat ohne werbliche Gesundheitsaussagen wahrscheinlich weniger Umsatz, das ist ein Problem.
Letztendlich versucht die Pharmaindustrie der NEM-Industrie über diese Flanke der gesundheitsbezogenen Aussagen endgültig den Todesstoß zu versetzen. Denn natürlich ist es für ein NEM-Unternehmen finanziell unmöglich, große wissenschaftliche Tests für jegliche Gesundheitsaussagen in Auftrag zu geben. Das langfristige Ziel ist, daß orthomolekulare Produkte den selben strengen Zulassungskriterien unterliegen wie die "toximolekularen". Die Health-Claim-VO in ihrer neuen Fassung ist ein erster Schritt in diese Richtung.
