Freesie
Nach Empfehlung der WHO sollten sich Personen die im Gesundheitswesen arbeiten gegen das Schweinegrippevirus H1N1 impfen lassen. Wenn man dann auf Grund der Impfung erkrankt, hat man die Folgen selber zu tragen? Zum Glück für die Frau sahen die Richter das etwas anders.
Grüssle
Freesie
In dem Fall ging es um eine Kinderkrankenschwester in einem Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin. Sie hatte sich auf Anraten ihres Arbeitgebers in der Klinik gegen das Schweinegrippevirus H1N1 impfen lassen, an dem 2009 weltweit viele Menschen erkrankten. Die Frau bekommt inzwischen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil sie nach der Impfung schwer krank wurde. Die Unfallkasse wollte keinen Arbeitsunfall anerkennen, weil die Immunisierung nicht verpflichtend gewesen sei.
Krankheit durch Impfung kann als Arbeitsunfall gelten
Grüssle
Freesie