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EU-Parlament, Quecksilber-"Motion"
Die waren so nett, mir den Text zu schicken:
Fortsetzung folgt....
Die waren so nett, mir den Text zu schicken:
EUROPÄISCHES PARLAMENT
2004 2009
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
VORLÄUFIG
2005/2050(INI)
21.10.2005
ENTWURF EINES BERICHTS
über die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber
(2005/2050 (INI))
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Marios Matsakis
PR_INI
INHALT
Seite
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 3
BEGRÜNDUNG 9
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber
(2005/2050 (INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und des Europäische Parlaments zu der Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0000/2005),
A. in der Erwägung, dass Quecksilber und seine Verbindungen für Menschen, Ökosysteme und wild lebende Tiere hochgiftig sind,
B. in der Erwägung, dass Quecksilber ein persistenter Stoff ist, der sich in der Umwelt zu Methylquecksilber umwandeln kann, dessen toxische Wirkungen am stärksten ist und das sowohl die Plazentaschranke als auch die Blut-Hirn-Schranke überwindet, was zu Störungen in der Gehirnentwicklung führen kann,
C. in der Erwägung, dass Quecksilberverunreinigungen ein weit verbreitetes, anhaltendes und allgemeines Problem sind und die von der Kommission vorgeschlagene Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber einen wichtigen Beitrag darstellt, um dieser weltweiten Gefahr zu begegnen,
D. unter Hinweis darauf, dass Quecksilber und seine Verbindungen in der Liste prioritärer gefährlicher Stoffe aufgeführt sind, die in der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik1 (Wasserrahmenrichtlinie) enthalten ist, und in der Erwägung, dass die Kommission in Artikel 16 Absatz 8 dieser geänderten Richtlinie zwar aufgefordert wurde, bis Dezember 2003 einen Vorschlag für die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen vorzulegen, sie jedoch dies bislang noch nicht getan hat,
E. in der Erwägung, dass die EU weltweit der größte Exporteur von Quecksilber ist und ein Verbot der Ausfuhr durch die EU erheblich dazu beitragen würde, den Handel mit Quecksilber einzuschränken und so das globale Angebot zu verringern,
F. in der Erwägung, dass in den kommenden 15 Jahren 12 000 Tonnen Quecksilber aus der Chloralkaliindustrie beseitigt werden müssen und dieses überschüssige Quecksilber sicher gelagert werden muss,
G. in der Erwägung, dass Quecksilber seit Jahrhunderten in Almadén/Spanien abgebaut wird und die Stilllegung der dortigen Minen von Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung der betreffenden Gebiete begleitet werden muss,
H. in der Erwägung, dass es dringend erforderlich ist, einen Ort zu finden, an dem die sichere Lagerung von überschüssigem Quecksilber aus ganz Europa gewährleistet werden kann,
I. in der Erwägung, dass Quecksilber hauptsächlich bei der Verbrennung von Kohle freigesetzt wird und die Emissionen aus Großfeuerungsanlagen durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft geregelt sind (Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung1(IVU-Richtlinie) und Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft2),
J. in der Erwägung, dass die Emissionen aus kleinen Verbrennungsanlagen und aus der Verbrennung von Kohle im Hausbrand nicht durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft geregelt sind, obgleich sie 35 % der Quecksilberemissionen in der EU-27 ausmachen,
K. in der Erwägung, dass in Industrieländern die größte Quecksilberexposition darin besteht, dass Quecksilberdampf aus Zahnfüllungen, die Amalgam enthalten, eingeatmet wird,
L. in der Erwägung, dass Emissionen aus Krematorien eine signifikante Quelle für Quecksilberverschmutzungen sind und dass die Freisetzungen durch den Einsatz emissionsmindernder Technologien erheblich verringert werden können,
M in der Erwägung, dass die Ersetzung von Quecksilber in Mess- und Kontrollgeräten für private und berufliche Zwecke ein wirksames Mittel ist, um die bei der Verwendung und Beseitigung dieser Instrumente unvermeidlich entstehenden Emissionen zu verhindern,
N. in der Erwägung, dass Quecksilberverunreinigungen aus Haushaltsabfällen ein wachsendes Problem darstellen und die getrennte Sammlung und Behandlung sämtlicher quecksilberhaltiger Produkte, die in Umlauf sind, zwingend eingeführt werden,
O. in der Erwägung, dass Methylquecksilber vor allem über Nahrungsmittel aufgenommen wird und sich insbesondere in der aquatischen Nahrungsmittelkette anreichert, so dass besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen und Bevölkerungsgruppen, die viel Fisch und Meeresfrüchte verzehren, besonders gefährdet sind,
P. in der Erwägung, dass die Quecksilberexposition von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen (Kleinkinder, Kinder, schwangere Frauen und Frauen im gebärfähigem Alter) auf ein Mindestmaß zu beschränken und die Wirksamkeit dieser Minimierung sorgfältig zu überwachen ist, und in der Erwägung, dass die gesamte Bevölkerung und insbesondere die besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppen über die potentiellen Risiken, die von mit Quecksilber und seinen Verbindungen verseuchten Nahrungsmitteln ausgehen, informiert und aufgeklärt werden müssen,
Q. in der Erwägung, dass sich die EU für weltweit anwendbare Maßnahmen einsetzen sollte, um das Angebot und die Nachfrage bei Quecksilber deutlich zu verringern und den gesamten Handel mit diesem Stoff zu überwachen, und dass sie auf Gemeinschaftsebene rechtlich verbindliche Maßnahmen ergreifen sollte, um für die unerlässliche Glaubwürdigkeit der Maßnahmen auf internationaler Ebene zu sorgen,
R. in der Erwägung, dass bei der Bewertung der Strategie im Jahre 2010 die bis dahin veröffentlichten Ergebnisse von Quecksilbermessungen im Boden, in der Luft und im Wasser berücksichtigt werden müssen,
S. in der Erwägung, dass die Aufnahme von Quecksilber in gewissem Maße von der Bioverfügbarkeit in den verschiedenen Ökosystemen auf lokaler Ebene abhängt,
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber und befürwortet das Gesamtkonzept, mit dem nicht nur die Freisetzung von Quecksilber sondern auch Nachfrage und Angebot auf europäischer Ebene verringert, die Quecksilberüberschüsse entsorgt und die Bevölkerung vor der Quecksilberexposition geschützt werden soll;
2. betont, wie wichtig es in diesem Zusammenhang ist, dass die EU angesichts bestehender Alternativen ihre Bemühungen auf internationaler Ebene fortsetzt, um weltweit die Quecksilberemissionen und -verwendungen zu verringern und um gleichzeitig die Primärproduktion von Quecksilber einzustellen und die Überschüsse am Wiedereintritt in den Markt zu hindern;
3. hält in Anbetracht des Vorstehenden den vorausschauenden Vorschlag der Kommission, die Ausfuhr von metallischem Quecksilber und seinen Verbindungen aus der Gemeinschaft schrittweise einzustellen für überaus wichtig und fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass baldmöglichst, spätestens jedoch im Jahre 2010, ein Ausfuhrverbot der EU für Quecksilber in Kraft tritt;
4. fordert die Kommission auf, vor März 2008 Maßnahmen zur Verfolgung der Ein- und Ausfuhr von Quecksilber und seinen Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie in und aus der Gemeinschaft vorzuschlagen, die vor dem Ausfuhrverbot in Kraft treten sollen;
5. fordert deshalb die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass das gesamte Quecksilber aus der Chloralkaliindustrie an sicheren Standorten gefahrlos gelagert und ständig überwacht wird, an denen erforderlichenfalls ein sofortiges Eingreifen möglich ist;
6. unterstreicht außerdem, dass bei der Lagerung von überschüssigem Quecksilber die Anwendung des Verursacherprinzips wichtig ist;
7. fordert die Kommission auf, gleichzeitig sicherzustellen, dass kein primäres Quecksilber aus der EU auf den europäischen Binnenmarkt und/oder den Weltmarkt gelangt;
8. unterstreicht, dass Quecksilberemissionen hauptsächlich bei der Verbrennung von Kohle freigesetzt werden, und fordert die Kommission auf, dass sie im Rahmen der IVU-Richtlinie oder eines separaten Rechtsaktes so bald wie möglich zumindest Grenzwerte für Quecksilberemissionen aus allen einschlägigen Tätigkeiten, insbesondere aus der Kohleverbrennung in Groß- und Kleinfeuerungsanlagen, festlegt;
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