zui, ist im Ergebnis doch völlig egal was auf dieser Erde auf bewiesenen Tatsachen basiert oder als Vorwand benutzt wird/wurde um Menschen zu beherrschen, Macht auszuüben, Kriege zu beginnen, Steuern einzuführen oder zu erhöhen, sie von etwas zu überzeugen, etc. Der Vorwand hat schon immer hervorragend geklappt.
Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, wird es keinen geben, der jemals in seinem Leben den einen Gott der Christen, Juden und Moslems (ja, es ist der Gleiche) oder die indischen Götter gesehen hat, an den oder die verschiedene Völker glauben. Trotzdem sind die Tempel, Kirchen und Moscheen auf dieser Erde genau so real wie die Kirchensteuer, die Religionslehrer oder die barbarische Geschichte des Christentums.
So gibt es schon länger durchaus völlig andere Ansichten zum Klimawandel, wie hier zusammengefasst:
https://orbisnjus.com/2021/07/21/kl...lobale-erderwaermung-und-erderkuehlung-op-ed/
Was CO2 angeht, könnte es sich also langfristig noch in ganz anderer Form auf die Menschheit auswirken.
Doch wenn es wahr ist, dass CO2 und Treibgase die Schuldigen sind, fragt man sich doch warum dann die Erdölförderer und Erzeuger ohne Strafen davonkommen sollen, warum noch vor wenigen Jahren neue Kohlekraftwerke in Betrieb genommen wurden, warum die Bauern bis vor Kurzem die Felder mit Gülle düngen durften, warum die KFZ-Bauer nicht schon vor Jahrzehnten auf andere Antriebe verpflichtet wurden, etc.
Wie immer will vieles nicht so recht zusammenpassen.
Entscheidend ist meiner Ansicht nach sowieso nicht, ob es sich bei Maßnahmen um Tatsachen oder einen dahinterstehenden Vorwand handelt, mit dem man Fakten schafft.
Wichtig ist nur, dass genug Menschen davon überzeugt sind, dass es sich um Fakten handelt.
Es kann letztlich sowieso keiner die eine oder andere These mit absoluter Sicherheit beweisen. Dem behaupteten Temperaturanstieg im Verhältnis zum CO2-Anstieg widerspricht die frühere Warnung vor einer neuen Eiszeit jedenfalls zugegebermaßen vollkommen. Denn wenn das alleine die Ursache wäre, hätte es logischerweise seit Beginn der Industrialiserung einen Temperaturanstieg geben müssen und keinen -abfall geben dürfen.
Es könnten ganz andere Kräfte, Ursachen und Stoffe verantwortlich sein, dass wir ab einem gewissen Zeitpunkt den entgegengesetzten Effekt zu den 1970ern erleben.
Die Frage ist aber nur noch, was nun alles in dem Zusammenhang passieren wird. Wenn bis auf die USA, die das mit Biden sicherlich getan hat, schon etliche wichtigen Länder 2019 der UN-Resolution zur anthropogenen CO2-Entfernung (CDR) auf Geoengineeringbasis zugestimmt oder unter Vorbehalt zugestimmt hatten, wird es zweifellos bereits ausgearbeitete Unterlagen dazu geben, die etwas deutlicher als der IPCC-Bericht zeigen, was sie vorhaben.
https://www.scientificamerican.com/article/u-s-blocks-u-n-resolution-on-geoengineering/
Auf der Seite der EU ist 2019 noch zu lesen
22. fordert die Staats- und Regierungschefs der EU erneut nachdrücklich auf, auf der Tagung des Europäischen Rates am 12. und 13. Dezember 2019 das langfristige Ziel der EU zu unterstützen, so bald wie möglich, spätestens jedoch bis 2050, inländische Netto-Null-THG-Emissionen zu erreichen; fordert das Land, das den Ratsvorsitz innehat, und die Kommission auf, dieses Ziel so bald wie möglich dem UNFCCC-Sekretariat mitzuteilen; betont, dass das Ziel für 2030 . das Ziel ist, bis 2050 auf kosteneffiziente Weise Netto-Null-THG-Emissionen im Inland zu erreichen
und nicht auf Technologien zur Kohlenstoffentfernung angewiesen zu sein, die erhebliche Risiken für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und die Ernährungssicherheit mit sich bringen würden das Niveau muss angehoben werden; betont, dass naturbasierte Lösungen ein wichtiges Instrument für die EU sind, um ihre Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erreichen; bedauert den UN-Klimagipfel im September 2019 als eine von der EU verpasste Gelegenheit, höhere Ambitionen zu setzen und eine Führungsrolle bei der Verwirklichung des Übereinkommens von Paris zu zeigen; hält es für äußerst wichtig, dass die EU auf der COP25 eine klare Botschaft sendet, dass sie bereit ist, ihren Beitrag zum Pariser Abkommen zu verstärken;
MOTION FOR A RESOLUTION further to Questions for Oral Answer B9-0055/2019 and B9-0056/2019 pursuant to Rule 136(5) of the Rules of Procedure on the 2019 UN Climate Change Conference in Madrid, Spain (COP 25) (2019/2712(RSP)) Pascal Canfin on behalf of the Committee on the Environment, Public...
www.europarl.europa.eu
Jetzt heißt es:
(1) Um das in Artikel 2 Absatz 1 genannte Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, besteht das verbindliche Klimaziel der Union für 2030 darin, die Nettothausgasemissionen (Emissionen nach Abzug des Abbaus) bis 2030 auf nationaler Ebene um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Die Union sollte anstreben, bis 2050 ein Gleichgewicht zwischen anthropogenen wirtschaftsweiten Emissionen nach Quellen und dem Abbau von Treibhausgasen durch Senken im Inland innerhalb der Union zu erreichen und gegebenenfalls danach negative Emissionen zu erzielen. Dieses Ziel sollte unionsweite Treibhausgasemissionen und -abbau umfassen, die im Unionsrecht geregelt sind. Solche Emissionen und Beseitigungen sollten im Rahmen der Überprüfung der einschlägigen Klima- und Energiegesetzgebung angegangen werden können. Senken umfassen natürliche und technologische Lösungen, wie in den Treibhausgasinventaren der Union an die UNFCCC gemeldet. Lösungen, die auf Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) und zur Kohlenstoffabscheidung und -nutzung (CCU) basieren, können für die Mitgliedstaaten, die sich für diese Technologie entscheiden, eine Rolle bei der Dekarbonisierung spielen, insbesondere zur Verringerung der Prozessemissionen in der Industrie. Das unionsweite Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sollte von allen Mitgliedstaaten gemeinsam verfolgt werden, und die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um es zu erreichen. Maßnahmen auf Unionsebene werden einen wichtigen Teil der Maßnahmen darstellen, die zur Erreichung des Ziels erforderlich sind.
https://eur-lex.europa.eu/legal-con...TOC&uri=uriserv:OJ.L_.2021.243.01.0001.01.ENG