Keine Perspektive

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Weil ich in meinem Leben keinen einzigen Menschen zum Reden habe und es aber gerade raus muss, schreibe ich es mal hier...

Im Dezember kündigte die Krankenkasse eine erneute Beitragserhöhung an. Alles, alles, alles wird teurer...

Ich schrieb dann an Weihnachten an die KK.


Sehr geehrte Damen und Herren,

nahezu jedes Jahr steigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Beschlüsse. Zudem dann noch der Zusatzbeitrag.
Zum Januar 2023 teilen Sie mir eine erneute monatliche Beitragssteigerung in Höhe von 6,51 Euro mit.

Meine Erwerbsunfähigkeitsrente als einziges Einkommen steigt dagegen lediglich ein Mal pro Jahr um einen Euro im Monat an und ist mit knapp 1.000,- Euro pro Monat ohnehin schon sehr gering bemessen.

Die Kosten für Nahrungsmittel sind 2022 so stark angestiegen, dass ich jetzt schon immer öfter hungern muss. Und sie werden weiter steigen.

Würde ich nicht seit acht Jahren in der winzigen, schimmeligen, für mich gesundheitlich unverträglichen elterlichen Mietwohnung ohne jede Privatsphäre mit unterkommen, die eigentlich gar nicht für drei, sondern lediglich für zwei Personen ausgelegt ist, wäre ich jetzt acht Jahre schon obdachlos, denn eine Wohnung und Nebenkosten kann ich mir nicht leisten.

Um noch nicht zu sterben, fallen mir Monat für Monat weit über 800,- Euro an Kosten alleine schon für privat zu zahlende medizinische Therapien an für für mich lebenswichtige Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, von mir aber dennoch zum Überleben benötigt werden.
Auch hoch- und höchstdosierte Nahrungsergänzungen wie u.a. Antioxidantien, die wie bei mir zur Therapie von schweren Erkrankungen verwendet werden müssen, gelten laut BGH-Urteil in diesem besonderen Fall nicht als Lebens- sondern als Arzneimittel.

Man muss kein Mathe-Genie sein um zu erkennen, dass die Rechnung nicht aufgeht. Ich weiß nicht, wie ich das alles länger schultern soll. Ich mache nun seit Jahrzehnten jeden Tag Schulden, um zu überleben. Meine Eltern können mir aufgrund der extremen Preissteigerungen für Strom, Wasser, Lebensmittel etc. nicht mehr länger in der bisherigen Art helfen. Ich selber habe längst keine Ressourcen oder Einsparmöglichkeiten mehr, da ich ohnehin seit Jahrzehnten von der Hand in den Mund lebe, und sonstige Personen, die ich Monat für Monat um Almosen anbetteln könnte, kenne ich nicht.

Das Sozialamt sagt, ich muss mich damit an Sie als meine Krankenkasse wenden, denn für Kosten, die aus Krankheitsgründen anfallen, sei das Sozialamt nicht zuständig und es dürfe diese Kosten daher nicht bei der Berechnung von Sozialhilfe berücksichtigen. Ohne Berücksichtigung dieser Kosten erhalte ich keine Sozialhilfe und auch sonst keinerlei Hilfen vom Staat - obwohl ich bei Berücksichtigung der anfallenden lebensnotwendigen Therapiekosten, also bei Berücksichtigung der tatsächlichen Situation, komplett mittellos und hilfebedürftig bin.

Ich möchte Sie daher heute herzlich darum bitten, mir mitzuteilen, wie Sie mir bei dieser schwierigen Situation helfen können.

Mit freundlichen Grüßen


Wegen ausbleibender Reaktion fragte ich Mitte Januar noch einmal schriftlich nach.
Heute kam ein Brief von der KK mit lediglich der Aufforderung, mich bei der Abteilung für „Alternative Arzneimittel“ telefonisch zu melden. Was ich tat. Obwohl ich wusste, dass diese Abteilung für meine Angelegenheit nicht die richtige ist, was der KK aus meinem Schreiben auch hätte klar sein müssen. Nach zwei Weiterverbindungen bis hin zur Abteilung für die Beiträge, weil ich äußerte, dass ich keine Möglichkeit mehr habe, für diese stets steigenden Beiträge finanziell aufzukommen, wurde ich so von oben herab abgekanzelt, es wurde mir gedroht (wegen wegfallender Versorgung) und mir schnippisch mitgeteilt, dass ich als ein solcher Einzelfall eben aus jedem Raster falle und deshalb in diesem Land auch keine Hilfe von offizieller Seite erwarten könne und mich dann eben an private Stiftungen wenden solle.
An private Stiftungen habe ich mich übrigens schon längst gewendet. Privaten Stiftungen bin ich zu krank um zu helfen. Sie sagen, sie dürfen nicht helfen bei so schwer chronisch kranken Personen, die ein Fass ohne Boden sind. Nur in Fällen, wo mit einer einmaligen Hilfe einer Person ausreichend geholfen ist, so dass diese wieder ein selbständiges Leben führen können, ohne weitere Hilfe zu benötigen. Also auch hier wird genau denjenigen, die Hilfe am dringendsten benötigen, diese versagt.
Ich weiß eigentlich nicht mehr weiter.
Ich „lebe“ jetzt fast 50 Jahre ohne Leben.

Lukas
 
Hallo Lukas,


in deinem Bericht findet sich so dermaßen viel von dem, was auch ich erlebt habe, dass ich dir unbedingt antworten muss. :)Also, zunächst einmal, du bist damit ganz und gar nicht allein, so unfassbar alleingelassen und fallengelassen zu werden. Auch bei mir sind sämtliche sogenannten „Sicherungssysteme“ für die Existenz alles andere als existenzsichernd, auch aus Gründen, wie du sie bzgl. der KK beschreibst. Auch ich erlebe das eigentlich schon lebenslang und bei mir kannst du noch ca. 20 Jahre draufpacken. Demzufolge gibt es in meinem Umfeld überhaupt keine Verwandten mehr.


Jahrelang hatte ich, weil auch durch meine ebenfalls notwendigen, aber fachärztlich zwar verordneten, aber keinesfalls auf Kassenrezept erhältlichen zusatzstofffreien Arzneimittel und NEMs, die sämtlich privat zahlbar sind (!), für den nackten Lebensunterhalt eine monatliche Summe im unteren zweistelligen Eurobereich. Bin damit zu meiner damals noch hier arbeitenden – ursprünglich sehr engagierten – Rechtsanwältin, die für mich auch vor dem Sozialgericht einen Mehrbedarf aufgrund meiner zwingend für die Aufrechterhaltung meiner körperlichen und geistigen Funktionsfähigkeit nötigen Medis und Hilfsmittel ein Verfahren führte. Ich hatte dafür sämtliche med. Unkosten auf den Monat umgerechnet dem Gericht vorzuweisen, was ich getan hatte. Durch 1. Verzögerungstaktik und 2. die Aufforderung (nachdem sie auch meine eindeutigen Befundberichte etc. bekommen hatten), mich an vom Gericht mir benannte „Fach“-Ärzte zu wenden, zunächst telefonisch, wobei alle mir bei den Anrufen schon sagten, dass sie auf diesem Gebiet leider keine Ahnung haben, außerdem alle in anderen Städten praktizieren, haben sie dann die Gewährung von Mehrbedarf aus med. Gründen abgelehnt. Zu allem Überfluss ist die Rechtsanwältin klammheimlich ans andere Ende Deutschlands gezogen und hat ihre Mandanten hier mit dicken Fragezeichen auf der Stirn stehenlassen. Meine Versuche, irgendwelche Anwälte hier mit denselben Schwerpunktbereichen zu konsultieren (Verfahren auf Prozesskostenhilfe) schlugen sämtlich fehl, keiner wollte es machen.


Auch ich habe sämtliche Stiftungen kontaktiert und den Fall geschildert und kann dich deshalb nur zu gut verstehen.


Solange das Gesundheitssystem, das Justizsystem und auch das Sozialsystem Hand in Hand arbeiten, wird das auch nichts mehr.
 
Hallo philia,

ich danke Dir.

Es tut mir sehr leid, dass Du ganz ähnliche Erfahrungen machen musstest und musst in Deinem Leben und ich hoffe sehr, dass Du dabei irgendeine Hilfe oder Entlastung findest.

eine monatliche Summe im unteren zweistelligen Eurobereich.

Hast Du Dich hier verschrieben?

Also Verwandte von mir gibt es zwar, davon leben einige. Aber ich habe mit ihnen nichts zu tun, von ihnen interessierte sich noch nie jemand für mich und mein Leben, was auf meine schwer psychisch gestörte Mutter zurückzuführen ist, die zwei Gesichter hat, und die von nur wirklich sehr, sehr wenigen Menschen durchschaut wird.
Das macht meinen Aufenthalt in der Wohnung meiner Eltern für mich zusätzlich zur Hölle. Mein Vater versprach mir vor acht Jahren, es wäre nur für maximal wenige Wochen, er würde mir helfen mit einem kleinen Appartement mieten irgendwo. Aber sie verbietet ihm, mir zu helfen und droht ihm und erpresst ihn, und er war immer schon zu schwach, gegen sie anzukommen.

Hier ein Auszug aus dem Brief an Herrn Dr. Mutter, mit dem ich mich vor etwa einem Jahr an ihn wandte in der Hoffnung, bei einem letzten Versuch, bevor ich dieses Dasein beende, vielleicht doch noch seine Hilfe erhalten zu können.
Durch das sich daraus ergebende monatelange Hin- und Her-Schreiben fühle ich mich heute leider einfach nur hingehalten. In der Zeit hätte er auch versuchen können, mir ein Mal einen Termin bei ihm zu gestatten, anstatt nur immer darum herum zu schreiben.

Vor etwa 20 Jahren habe ich mich erstmals mit der Bitte um einen Termin an Sie bzw. Ihre Praxis gewandt. Leider wurde mir lediglich mitgeteilt, dass Sie auf Jahre hinweg ausgebucht seien. Auf meine wiederholten Anfragen im Laufe der folgenden Jahre war es immer wieder dasselbe. Irgendwann habe ich es dann aufgegeben.

Es hieß immer, Sie würden nur Schwerstkranke behandeln, die sonst sterben würden. Ich bin auch schwerstkrank. Und habe GdB von 90. Und bin erwerbsunfähig. Mein kompletter Körper ist kaputt und ich habe dutzende Baustellen gleichzeitig. Darunter auch einige schwere Erkrankungen, von denen jede für sich selber schon ausreichend wäre, um einem das komplette Leben zu vergällen. Ich werde morgen 48 Jahre und habe in 48 Jahren noch nicht einen einzigen Tag leben dürfen. Ich musste mein Studium abbrechen und konnte nie eine Berufsausbildung abschließen. Ich konnte nie eine Beziehung eingehen oder überhaupt Menschen kennen lernen. Ich habe keinerlei gesellschaftliches Leben oder soziale Kontakte. Mein einziger Freund, mit dem ich auch nur selten Kontakt hatte, weil mit mir ja nie etwas anzufangen war, wurde 2013 ermordet. Totgetreten. Ich selber habe einen Mordversuch knapp überlebt. Sonst gab es nur meinen Kater, den ich nach 17 Jahren 2019 verlor.

Mein „Leben“ bestand immer nur aus Gewalt, Armut, Verzicht, Krankheit und Kampf, jahrelangen Gerichtsprozessen gegen Versicherungen, Krankenkasse, Sozialamt, das Land...

Schon als Kind wurde ich von meiner Mutter körperlich und seelisch schwer misshandelt und bis in den Suizidversuch getrieben. Mein Vater sah, wie die gesamte Verwandtschaft, zu - bzw. weg.


[…]


Aber dann kam eben alles anders. Da ich wieder immer kränker wurde, und die Kosten einfach nicht mehr zu tragen waren, verlor ich schließlich vor über sieben Jahren meine Wohnung und wurde obdachlos bzw. kam dann „notfallmäßig“, auf Veranlassung meines Vaters, in der kleinen Mietwohnung bei meinen Eltern mit unter. Meine Eltern benutzen WLAN und DECT, dem ich dann natürlich ebenfalls ausgesetzt bin. Ich habe keinen Telefonanschluss mehr, also muss ich das Handy nutzen zum Telefonieren. Da ich aber schon lange keine persönlichen Kontakte mehr habe, beschränkt sich das auf Telefonate mit Ärzten, Behörden o.ä.
Meine Mutter hat ihr Verhalten mir gegenüber bis heute nicht verändert. Ich bin ihrem Hass und ihrer Bösartigkeit jeden einzelnen Tag ausgesetzt, seit ich wieder bei ihnen sein muss. Das nimmt teils für Andere vermutlich nicht vorstellbare Ausmaße an. Ich möchte damit nur erklären, weshalb ich eigentlich immer schon, ganz besonders aber in den letzten Jahren wieder verstärkt, unter einem 24-Stunden-Dauerstress leide. Ich bin hier untergebracht in einem winzigen Raum, in dem die Wände mit schwarzem Schimmel bedeckt sind. Auf Schimmel wurden bei mir schon starke Immunreaktionen im Labor nachgewiesen. Ich kann gerade so um die Matratze herum gehen, mehr Platz ist hier nicht. Seit jetzt mehr als sieben Jahren. Sonst nutze ich nur Küche und Bad, um Kontakt zu den Eltern so gut wie möglich zu vermeiden.
Ich habe mich natürlich darum bemüht, dieser Situation entkommen zu können und das Sozialamt um Hilfe gebeten. Aber auch sechs Jahre Kampf mit dem Sozialamt über Sozialgericht bis hin zum Landessozialgericht haben nichts bewirken können. Laut Gerichtsurteil gibt es in Deutschland keine gesetzlich Krankenversicherte, die nicht völlig ausreichend von der gesetzlichen Krankenkasse versorgt würden, weshalb auch keinem gesetzlich versicherten Kranken eigene Krankheitskosten anfallen können, was zur Folge hat, dass die von mir angegebenen, mir monatlich anfallenden Krankheitskosten, um nicht erneut zum Pflegefall zu werden, natürlich alle komplett erfunden und die entsprechenden Rechnungen über all die Jahre Fälschungen sein müssen. Und selbst wenn mir diese Kosten doch anfallen würden, was aber ja nicht sein kann, wären sie für das Sozialamt nicht von Interesse und dürften in der Sozialhilfeberechnung nicht auftauchen, da private Krankheitskosten (die es ja aber eh nicht gibt in Deutschland) nicht Sache des Sozialamts sind. So bin ich gezwungen, meine komplette Erwerbsunfähigkeitsrente dafür zu verwenden, die Mittel und Behandlungen zu bezahlen, die ich dringend und nachgewiesen benötige, um nicht wieder als Pflegefall im Rollstuhl zu landen, und dafür fehlt mir dann eben Geld für eine eigene Unterkunft. Wobei die nette Dame vom Sozialamt ja aber meinte, es wäre doch für alle Beteiligten von Vorteil, wenn ich wieder Pflegefall wäre, denn dann wäre ich ja versorgt ohne eigene Kosten und das Sozialamt wäre in diesem Fall ebenfalls nicht zuständig... wie schön.

Ich habe viel zu lange keine Hilfe erfahren. Daher bin ich gelandet, wo ich jetzt bin. Ich habe keine Ahnung, wie ich dieser Hölle hier jemals wieder entkommen könnte. Nicht nur, dass die Wohnung komplett unverträglich für mich ist. Dazu kommen die täglichen Demütigungen und Boshaftigkeiten durch meine Mutter. Heute freilich keine Schläge mehr. Anderes zur Genüge. So sprüht sie z.B. mit ihrer Haarlackdose nach mir wie nach einem Insekt...
Ich hatte meinen Kater mit mir genommen, als ich hier her kam. Sie drohte mir ganz unverhohlen, ihn umzubringen. Nur weil sie wusste, dass ich ihn liebte. Wann immer ich die Wohnung verlassen musste, hatte ich Angst um ihn, ob er noch lebt oder noch in der Wohnung ist, wenn ich zurückkomme. Dann ist er 2019 ja ganz plötzlich gestorben...
Oder als ich einmal in der Wohnung zusammengebrochen war und mein Vater den Notarzt rief. Da schrie meine Mutter hinter ihm ins Telefon, ich hätte versucht, sie umzubringen. Da kam mit dem Notarzt dann gleich die Polizei mit. Solche Sachen und andere ganz infame Lügen hat sie früher schon in der Verwandtschaft über mich verbreitet. Ich habe meine Mutter nie angerührt oder ihr irgendetwas Böses getan. Ich weiß nicht, was mit dieser Frau los ist. Aber der Psychiater nach meinem Suizidversuch sagte damals schon, dass ich den Kontakt rigoros abbrechen müsse, da sie mich sonst umbringen wird. Und heute bin ich ihr wieder ausgeliefert, weil ich in dem Zustand keine Möglichkeit habe, hier herauszukommen. Wenn es also meine Erkrankungen nicht zuvor schon schaffen, mich umzubringen, dann wird sie das erledigen. Oder ich selber halte es einfach nicht länger aus.

Daher wende ich mich heute ein letztes Mal an Sie mit der dringenden Bitte um Hilfe. Ich kann verstehen, dass Sie sehr, sehr viel um die Ohren haben und auch ein bisschen mehr Ruhe und Zeit für sich und Ihre Familie haben möchten. TROTZDEM bitte ich Sie, dass Sie mir nach etwa 20 Jahren vielfacher Anfrage nun doch einmal helfen mögen, einen Weg zu finden, wie ich weiter behandelt werden könnte. Ich bin schon sehr lange gut geübt darin, selber Spritzen zu geben und Infusionen zu legen, habe ich bis heute ja über 7000 mal machen müssen. Aber ich muss wissen, WAS. WAS kann ich jetzt noch tun, um gesundheitlich wenigstens etwas voranzukommen. Bitte helfen Sie mir, eine Lösung zu finden. Bitte helfen Sie mir, dass ich vielleicht mit 50 Jahren dann den ersten Tag dieses Lebens einmal leben darf.

Hier mein Schreiben (Personen anonymisiert) von 2021 an den Richter des Landessozialgerichts (nach Beendigung des Verfahrens).
Die spezielle Problematik mit meiner Mutter habe ich aus den Gerichtsverfahren immer komplett herausgehalten.

Sehr geehrter Herr Richter B.,

ich weiß, dass das Gerichtsverfahren mit Ihrer Urteilsverkündung zum Abschluss kam. Daher verstehen Sie folgende Mitteilung an Sie bitte als „privat“.

Bereits mit meinem Schreiben vom 12.01.2020 (Seite 2) hatte ich Sie eindringlich darum gebeten, die über 1600 Seiten Schriftsätze und Anlagen durchzulesen, wenn Sie es noch nicht getan haben sollten.
Die mündliche Verhandlung hat gezeigt, dass Sie vom Inhalt der sehr wichtigen und fallrelevanten Anlagen keine Kenntnis hatten. Sonst hätten Sie den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen über die tatsächlich anfallende Höhe der ständigen Kosten aus Krankheitsgründen nicht anzweifeln können, denn in diesen Anlagen waren die Kosten detailliert anhand von Rechnungen einzusehen und belegt. Über all die vergangenen Jahre. Dabei aufgegliedert in Rechnungen für Laborkosten, für Arzthonorare, für Operationskosten, und auch für Nahrungsergänzungen, die in meinem Fall aufgrund erforderlicher extrem hoher Dosierung zum Zwecke der Behandlung von Krankheiten (und nicht für „Wellness“) vom BGH als Medikamente eingestuft wurden. Dies alles samt der entsprechenden einzeln aufgegliederten Beträge ist auch meinen Schreiben an das Sozialgericht zu entnehmen, die Sie ja ebenfalls in der Akte vorliegen hatten. Auch davon hatten Sie offensichtlich keine Kenntnis gehabt, denn sonst hätten Sie niemals behaupten können, die Kosten wären mit einem Betrag von etwa 200,- Euro pro Monat (den Sie nach der Sozialhilferechnung für mich als überschießenden Einkommensbetrag errechnet hatten) abzudecken möglich.
Sie hätten nach Durchsicht der Unterlagen auch verstanden gehabt, weshalb es in einem solch außergewöhnlichen Fall nicht möglich ist, dem Gericht „einen ganz bestimmten monatlichen Betrag“ zu benennen. Denn die Kosten variieren ja selbstredend. Man kauft nicht immer jeden Monat die gleichen Packungen Medikamente und vom BGH als Medikamente eingestufte Nahrungsergänzungen, die unterschiedlich lange ausreichen und überdies zu variierenden Preisen angeboten werden. Man ist nicht jeden Monat bei den gleichen Ärzten in Privatbehandlung. Man macht nicht jeden Monat die gleichen Laboruntersuchungen etc. etc. Was aber über all die Jahre eindeutig und unwiderlegbar nachgewiesen wurde (!) ist die Tatsache, dass die aus Krankheitsgründen notwendigerweise anfallenden Kosten immer und durchgehend in einer Höhe vorlagen und vorliegen, die mein Einkommen in Form meiner EU-Rente deutlich übersteigt.

Das sind die Fakten, die Ihnen bekannt gewesen wären, hätten Sie die entsprechenden Unterlagen eingesehen. Ich habe die Unterlagen am 26.09.2018 um 15:13 Uhr als Paket an das Sozialgericht eingesandt. Da sie Teil meiner Gerichtsakte sind, muss das Sozialgericht sie dem LSG also mit übergeben haben.

Ich habe die Unterlagen bereits bei meinem ersten Termin beim Sozialamt Anfang 2016 mit hingenommen, wollte sie meiner Sachbearbeiterin Frau M. als Nachweis über die mir anfallenden hohen Kosten übergeben, die sie anzunehmen oder auch nur einzusehen verweigert hat, weshalb ich gezwungen war, sie wieder - vom Sozialamt uneingesehen - mit mir mitzunehmen.
Als Folge wurde dann stets hinterhältig behauptet - wie auch wieder während Ihrer mündlichen Verhandlung von der Vertreterin des Sozialamts -, ich hätte wichtige Unterlagen nie vorgelegt! Ebenso wurde als Folge immer wieder hinterhältig die Höhe der von mir benannten Kosten angezweifelt, wie auch in Ihrer mündlichen Verhandlung erneut.

Ich habe die Unterlagen im September 2018 dem Sozialgericht als Nachweis für die mir extrem hohen anfallenden medizinischen Kosten eingereicht. Richter P. verweigerte die Einsicht, weil es ihm zu viel Arbeit war. Er behauptete schlicht und nachgewiesenermaßen fälschlich, es würden keinem in Deutschland gesetzlich Krankenversicherten private Krankheitskosten anfallen. Das Sozialgericht (Frau H.) bestätigte mir auf Nachfrage, dass die Unterlagen vom Richter nicht eingesehen wurden.
Dass der Richter diese wichtigen fallrelevanten Unterlagen nicht eingesehen hat und daher einfach fälschlich behauptete, mir würden keine Krankheitskosten anfallen, war nicht zuletzt Grund für meine Berufung - und auch Grund, weshalb meine Berufung zugelassen wurde.

Und jetzt? Jetzt haben Sie in meinem Berufungsverfahren am LSG den genau gleichen Fehler gemacht wie zuvor der Richter P. am Sozialgericht. Sie haben die Unterlagen nicht eingesehen, in Folge den Inhalt nicht gekannt und dann einfach fälschlich und ohne jede wie auch immer geartete Handhabe behauptet, mir könnten keine krankheitsbedingten Kosten anfallen, die nicht mit 200,- Euro im Monat abzudecken wären.

Und wo bleibe ich bei diesem Versagen von Ämtern und Gerichten?
Ich bleibe wieder mal auf der Strecke!

Sie meinten außerdem noch, Sie würden es nicht nachvollziehen können, dass meine Eltern, anstatt mich für Medikamente zu unterstützen, nicht einfach die Wohnung für mich verträglich machen würden. Was haben Sie nur für Vorstellungen die MCS-Erkrankung betreffend? Meine Eltern sind Mitte 70 und wohnen zur Miete. Sie können hier nicht die Laminat- und PVC-Böden herausreißen, die Tapeten entfernen und ihre Möbel aus der Wohnung werfen. Auch sind diese alten Menschen in ihren Gewohnheiten festgefahren.
Wie ich leben müsste (und es in meiner früheren Wohnung auch tat), ist anderen Menschen doch gar nicht zuzumuten! Niemand würde das tun, in leeren Räumen sitzen, wenn er nicht körperlich erlebt, was ein MCS-Kranker erlebt. Bei allem Respekt, ich denke, Sie haben absolut keine Vorstellung von einer MCS-Erkrankung. Da ist es eben doch nicht damit getan, mal zwei Sätze darüber zu lesen.

Und dazu möchte ich Ihnen auch noch mitteilen, dass die Vermeidung von Reaktionen auslösenden Stoffen eine ganz wichtige Säule ist für MCS-Kranke. Aber eben NUR EINE wichtige Säule neben mehreren GLEICHERMASSEN wichtigen Säulen wie Entgiftung oder eben höchstdosierten Nahrungsergänzungen und weiteren! Sie sagten in der Verhandlung, ich müsse doch nur in eine „verträgliche Wohnung“, dann hätte ich auch fast keine anfallenden Kosten für Medikamente mehr. Das ist völlig falsch!
Richtig ist, dass eine unverträgliche Wohnung die Kosten natürlich noch weiter steigert, da ich ja mit noch deutlich mehr unverträglichen Stoffen dann konfrontiert werde. Würden Sie meine Gerichtsunterlagen kennen, wüssten Sie aber, was die Ärzte anhand von Laboruntersuchungen (die in den entsprechenden Unterlagen allesamt als Anlagen beweisend beigefügt sind!) herausgefunden und attestiert haben, nämlich dass meine Lymphozyten auf ganz besonders viele unterschiedliche Schadstoffe schon in geringster Dosis mit systemischen (den ganzen Körper betreffenden) Entzündungen reagieren, sogar, wie von Ärzten und Laboren betätigt, mit Rekord-Werten, wie nie zuvor erlebt, und dass es für jemanden wie mich heutzutage gar keinen verträglichen Lebensraum mehr gibt (!), und dass genau deshalb immer und fortwährend die besonderen, kostenintensiven Therapien durchzuführen sind.
Sie wüssten das alles, hätten Sie die Unterlagen genau durchgelesen.
All das, sowie auch die Tatsache, dass ich nicht ausschließlich an MCS leide, sondern darüber hinaus z.B. auch an per Uniklinik bewiesener therapieresistenter Osteoprose mit ersten Wirbeleinbrüchen bereits im Alter von etwa 20 Jahren (!), oder an einem per Uniklinik nachgewiesenen seltenen Immundefekt (Hypogammaglobulinämie) und vielen weiteren schweren, teils seltenen Erkrankungen, für die es keine adäquaten Therapien auf Kassenkosten gibt, so dass der Betroffene nur privat behandelt werden kann. Auch hätten Sie nach Durchsicht der Akte Kenntnis haben sollen davon, dass mir - per genetischen Untersuchungen nachgewiesen - gleich mehrere wichtige körpereigene Entgiftungsenzyme fehlen, was alleine schon einen immensen privat anfallenden Kostenfaktor darstellt, da ich dadurch jeden Tag gezwungen bin, mir bestimmte teure Mittel zuzuführen, die andere Menschen, die diese Genveränderungen nicht haben, nicht zuführen müssen, und die nun mal, obwohl notwendig und lebenswichtig, keine Kassenleistung darstellen.

Sie haben sich für Ihre Urteilsbegründung einfach ausschließlich meine MCS-Erkrankung herausgepickt, haben alle meine anderen ebenfalls sehr schlimmen und mir permanent hohe Privatkosten verursachenden Erkrankungen einfach unter den Tisch fallen lassen. Und dabei haben Sie obendrein die MCS-Erkrankung auch noch unsagbar verharmlost und auch die Individualität der Erkrankung (wie z.B. ganz besonders schlimme Ausprägung und Verlauf in meinem Fall) komplett außer Acht gelassen mit Ihrer falschen Annahme, man bräuchte ja nur in eine andere Wohnung, schon sei man die gesundheitlichen Probleme und damit die krankheitsbedingt anfallenden Kosten los.

Für mich ist es nun zu spät. Mit Ihrem Urteil, das auf den o.g. Versäumnissen und Fehlern des Gerichts beruht, haben Sie gleichermaßen mein Todesurteil gesprochen. Denn so kann und werde ich nicht weiter dahinvegetieren. Das LSG stellte hier tatsächlich meine allerletzte Hoffnung dar. Aber vielleicht konnte ich Ihnen wenigsten ein wenig die Augen öffnen (denn ich meine doch zumindest einen Unterschied erkannt zu haben zwischen Ihnen und z.B. dem Richter P., der einfach nur voller Hass und Zorn zu sein schien), dass Sie die gleichen Fehler nicht bei nachfolgenden Schwerstkranken erneut begehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Grüße
Lukas
 
Hallo Lukas,
nein, ich habe mich nicht verschrieben --- es ging über sehr lange Zeit kaum über 45 € wegen der privat zu zahlenden Medis, so dass ich froh war, hin und wieder mal den einen oder anderen Euro zugesteckt zu bekommen, um mir wenigstens einen Sack Kartoffeln für die nächsten 2 Wochen besorgen zu können. Das Geld war nicht selten auch nur die Hälfte, so dass es nach spätestens der 1. Woche im Monat alle war... ich nutzte ja schon jahrelang die "Tafel", was damals noch möglich war (1€/Besuch u. Lebensmittel für bis zu 1 Woche --- jetzt: 2€ und wg.Ganztags-Kitas, -schulen, immer mehr Altersarmutsbetroffenen, Flüchtlingen, Lieferkettenproblemen, Zurückhaltung der Supermärkte nichts bzw. unverhältnismäßig wenig Lebensmittel...), jetzt aber ausgeschlossen ist.
Wenn ich - wider besseres Wissen, aber wg. fin. Not - meine Medikation reduzierte, hatte ich zwar etwas mehr Geld (einmal fast 70€!), dies mir aber mit fast alltagsuntauglicher "Gesundheit" erkauft und deshalb aus Angst nicht wiederholt, weil ich ja weiß, was mir sonst geblüht hätte.

Das mit deinen Eltern ist ja furchtbar, ich hab es wirklich mit echtem Schrecken gelesen. Da gefriert selbst mir als auch Leidgeprüfte nahezu das Blut in den Adern --- Auch meine sehr berechnende gefühlskalte "Mutter" war nicht ohne. Sie hat uns Kinder früh zu Halbwaisen werden lassen. Sie muss meinen Vater, der in jeder Hinsicht das genaue Gegenteil von ihr war = ein anständiger, aufrichtiger, angesehener, intelligenter, liebevoller, einfühlsamer und hilfsbereiter, charakterfester und treuer Familienmensch, wohl genau darum insgeheim gehasst haben. Sie hat die Kripo damals beim Verhör sogar erfolgreich genasführt, weil es nur Indizien gab, die zwar eindeutig auf ihr böses Tun als "Gewissens(??)-Geplagte" (Ironie!) - sie hab ich damals das einzige Mal in ihrem Leben (Krokodilstränen!!!) weinen sehen - hinwiesen (die Beamten fanden eindeutige Spuren), die sie aber sehr geschickt schauspielerisch und auch mit üblichen Worten einer trauernden Witwe (die sämtlich gelogen waren!) zu umgehen wusste. Sie hat sich im übrigen über ihre Motivationen und Lebensziele nie in die Karten blicken lassen, nie drüber geredet, war extrem wortkarg (sie konnte durchaus auch 2 Jahre am Stück schweigen und evtl. mal hin und wieder nur bitterböse stechend gucken!) und - wie sie selbst sagte: "phlegmatisch" - hat ausschließlich fertig ausgeheckte Pläne auch schnell und konsequent ausgeführt, dabei auch manch - selbstredend von ihr desinformierte - Mitspieler gehabt. Sie hat ihr Leben außer wenn es gar nicht anders ging extrem egoistisch gelebt und jeden, der dabei störte, ausquartiert. Meinen Bruder hat sie in ein Internat gesteckt und mich in eine besser nicht näher zu bezeichnende Einrichtung (deren Benennung und Zweck sogar in der öffentlich einsehbaren Chronik des Anwesens für die betreffenden Jahre ab Ende der 1950er ca.10...12 Jahre lang {während meiner Anwesenheit als Kind dort} völlig fehlt, wo ansonsten aber selbstverständlich die Nutzung ab Kriegsende 1945 bis dato lückenlos aufgeführt ist), von der ich weiß, dass nicht alle dort abgelieferten "unerwünschten" Kinder überhaupt erwachsen werden konnten, weil sie vorher starben, und die übrigen wohl für ihr weiteres Leben gezeichnet sein dürften. Anfang der 1970er Jahre zog die Einrichtung um auf ein vergleichbar verstecktes leerstehendes Gelände mit entspr. Häusern. - Jetzt gibt es das nicht mehr. Es gibt nicht einmal mehr die Berufsbezeichnung der Person, die dort damals das Regiment führte.

Ich war bei Umweltärzten, die meine Gendefekte herausfanden und meine MCS und mir korrekte Therapien verordneten. Leider ist das deutsche ach so "lückenlose" Versorgung bietende Gesundheits-, Justiz- und Sozialsystem, das MCS - obwohl seit 1948 in Amerika bekannt, beschrieben, behandelbar - ausdrücklich nicht akzeptieren will (!!!), auch für mich die unüberwindliche Hürde, da sowas, was nicht sein darf, auch nicht sein kann, und es offiziell bewusst wider besseres Wissen von diesen Schreibtischtätern ausgeklammert wird. Denn wer weitgehend gesund ist, nicht in dauerprekären Verhältnissen ausharren muss, anständige Verwandte hat und mal ab und zu einen Arzt und ein Krankenhaus braucht und die klassische Schulmedizin als ausreichend erfährt, weil er selbst davon profitiert, die Mehrheit also, ist auch kaum von der Überzeugung abzubringen, nicht zu glauben, dass es durchaus auch Menschen gibt, die da nicht nur durchs Netz fallen, sondern dass es ein glitschiges Fass ohne Boden ist, in das einige so "der Einfachheit halber" sogar von dieser oberflächlichen Mehrheit gesteckt werden.
Ich bin mir sicher, es hängt damit zusammen, dass in Deutschland der weltgrößte Chemiekonzern steht, der seine Lobbyisten überall sitzen hat und beträchtliche Gelder an maßgeblichen Schaltstellen fließen, die mit Bedingungen verknüpft sind. Und diese Tatsache beißt sich gehörig mit MCS (Multiple Chemikalien-Sensitivität) und auch mit anderen seltenen und schwer behandelbaren Krankheiten.

Mir scheint, all diese Schreibtischtäter haben echte Angst, ihr Gesicht, evtl. auch ihren Job zu verlieren. Wer aber Bescheid weiß, nämlich die nicht wenigen, aber ignorierten Betroffenen, dass darunter eine sehr hässliche Fratze steckt, weiß auch, warum sie solche Angst davor haben - und die "Mitläufer-Mehrheit" interessiert es einfach nicht.

Lukas, ich bin echt total erschüttert von alldem, was dir widerfahren ist und noch widerfährt. Besonders von der eiskalten Ignoranz und Schwerfälligkeit solch eines Bürokratismus.
Also, ich denk auf jeden Fall an dich und wünsche dir das Allerallerbeste, was noch möglich ist und dass sich doch noch eine Lösung auftun mag. Du hast in deinen Briefen doch eigentlich alles genau dargelegt. Hoffentlich sitzt da jemand mit Herz, der ein intaktes Gewissen und den Mut hat, dir zu helfen.

Ich hatte mal kurzfristig, als ich noch genötigt wurde durch das Jobcenter, mir eine den Lebensunterhalt deckende Arbeit suchen zu sollen, eine Sachbearbeiterin = Fallmanagerin, in deren Familie auch jemand MCS hat. Sie war sehr entgegenkommend, ich schöpfte Hoffnung, da wurde sie versetzt und ich bekam einen knochenharten cholerischen Sachbearbeiter, der ab nun zuständig war. - Auch dort haben sie immer die Guten schnell versetzt... (Jahre später eine vergleichbare Erfahrung).
 
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Hallo philia,

nein, ich habe mich nicht verschrieben --- es ging über sehr lange Zeit kaum über 45 € wegen der privat zu zahlenden Medis, so dass ich froh war, hin und wieder mal den einen oder anderen Euro zugesteckt zu bekommen, um mir wenigstens einen Sack Kartoffeln für die nächsten 2 Wochen besorgen zu können. Das Geld war nicht selten auch nur die Hälfte, so dass es nach spätestens der 1. Woche im Monat alle war... ich nutzte ja schon jahrelang die "Tafel", was damals noch möglich war (1€/Besuch u. Lebensmittel für bis zu 1 Woche --- jetzt: 2€ und wg.Ganztags-Kitas, -schulen, immer mehr Altersarmutsbetroffenen, Flüchtlingen, Lieferkettenproblemen, Zurückhaltung der Supermärkte nichts bzw. unverhältnismäßig wenig Lebensmittel...), jetzt aber ausgeschlossen ist.
Wenn ich - wider besseres Wissen, aber wg. fin. Not - meine Medikation reduzierte, hatte ich zwar etwas mehr Geld (einmal fast 70€!), dies mir aber mit fast alltagsuntauglicher "Gesundheit" erkauft und deshalb aus Angst nicht wiederholt, weil ich ja weiß, was mir sonst geblüht hätte.

entschuldige bitte, ich hatte Dich falsch verstanden. Ich hatte es so gelesen, als hättest Du für die medizinischen Mittel monatlich einen geringen zweistelligen Eurobetrag aufzubringen und dachte deshalb, Du hättest Dich sicher verschrieben, da wegen eines solchen Betrags ja niemand einen Anwalt beauftragt usw.
Mir fällt heute alles noch schwerer, weil ich mich gestern bei der Physio völlig verausgabt habe und deshalb direkt schon abends wieder Infektsymptome bekam...
Ja... also dann ist unsere finanzielle Situation ja wirklich ziemlich gut vergleichbar. Und eben das ist bei mir auch der Fall: reduziere ich die Behandlungen, um etwas (für andere Ausgaben) zu sparen, wird als Ergebnis alles noch schlimmer und das Ende vom Lied ist, dass dann letztendlich noch höhere Kosten anfallen, weil die Situation dann wieder so schlimm ist, dass nur noch ganz besonders teure Behandlungen in ganz besonderer Intensität überhaupt noch mal helfen können. Kein Entkommen möglich...

Selbst familiär haben wir einige Übereinstimmungen.
Meine Gebete sind schon lange nur noch in der Art, dass ich Gott darum bitte, dass er doch bitte endlich entweder mich oder meine Mutter sterben lässt, dass ich endlich wenigstens in der Hinsicht einmal zur Ruhe kommen darf. Aber wie wir wissen, ist Gott gnadenlos.


Hier mal noch Ausschnitte aus meiner Berufungsbegründung, falls von Interesse. Das ganze Schreiben umfasste 14 Seiten plus Anlagen (wird leider durch das Forum mit vielen Leerzeilen in die Länge gezogen, aber ansonsten würde die gesamte Formatierung gelöscht werden).
Übrigens... keine(r) der aufgrund ständiger Kammerwechsel zahlreichen Richter/innen in dem mehrjährigen Sozialgerichts- und Landessozialgerichtsverfahren ist auch nur ein einziges Mal mit auch nur einem einzigen Wort auf meine Hinweise und Nachweise eingegangen, dass hier ganz klare Verstöße gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz vorliegen. Es wurde auch nicht abgestritten, dass diese Verstöße vorliegen. Nein. Es wurde einfach konsequent wortlos ignoriert.

Dazu ist anzumerken, dass mein gesamter Fall so derart außergewöhnlich ist - im Übrigen auch nach Meinung des Sozialamts, das selber von einem bisher nie dagewesenen Fall, einem „absoluten Einzel- und Ausnahmefall“ sprach (Zitat Frau G.) -, dass es sicher mehr als nur auffällig ist, wenn Richter P. hier keine besonderen Schwierigkeiten erkennen kann oder will. Hätte Richter P. sich mit dem Fall im gebotenen Maße vertraut gemacht, hätte er diese besonderen Schwierigkeiten zweifelsohne erkannt und sich nicht einer derart gravierenden Fehleinschätzung hingegeben.


Wären wenigstens die ehrenamtlichen Richter mit hinzugezogen worden, hätte sich vielleicht wenigstens von diesen einer die Mühe gemacht, sich in den Fall überhaupt erst einmal einzuarbeiten, und damit hätte ich vielleicht zumindest die Chance erhalten auf eine faire Verhandlung, welche Richter P. alleine schon durch seine Untätigkeit und Bequemlichkeit mir versagt hatte.





SPÄTESTENS mit Lektüre meines Schreibens vom 30.10.2018 und Durchsicht der dazugehörigen Anlagen hätte auch ein Richter P. die ganz extrem stark vorhandenen „besonderen Schwierigkeiten“ im vorliegenden Fall erkennen müssen!








[…]








Von Anfang an teilte ich dem Sozialamt vollständig und wahrheitsgemäß mit, dass meine gesamte Erwerbsunfähigkeitsrente (mein einziges Einkommen) noch nicht einmal ausreicht, um die monatlichen Kosten für Versicherungen (Krankenversicherungen, Haftpflichtversicherung) und für - in meinem Fall aus schweren Krankheitsgründen - lebensnotwendige Medikamente und sog. Nahrungsergänzungen abzudecken. Ich verweise diesbezüglich auf mein Schreiben an das Sozialamt vom 27.02.2016:





„Von meiner Rente bleibt mir nach Abzug von Krankenkassen- und Versicherungsbeiträgen sowie der krankheitsbedingten Kosten nichts mehr zum Leben übrig. Ich kann mir daher keine Wohnung leisten und muss mir auch zum normalen Lebensunterhalt (Essen etc.) finanzielle Mittel leihen.“





Den Nachweis erbrachte ich schon am 17.03.2016 dem Sozialamt gegenüber durch Überlassen der entsprechenden Rechnungen (mehrere Leitz-Ordner). Siehe auch meine Klagebegründung vom 27.07.2017, in der ich auch darauf hinwies:





Wenn alleine die monatlich krankheitsbedingt anfallenden Kosten bereits höher liegen als das monatliche Einkommen, erklärt es sich von selbst, dass mit dem einzig vorhandenen Einkommen der notwendige Lebensunterhalt auf keinen Fall ausreichend bestritten werden kann.





Als Folge hat in diesem Fall per Gesetz gemäß §§ 19 Abs. 1, 27 Abs. 1 SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt zu erfolgen.“






Weiter führte ich in meiner Klagebegründung auf:





„Kosten aus gesundheitlichen Gründen, die zwingend anfallen, um das eigene Überleben zu gewährleisten, sind keine freiwillig gewählten Kosten oder gar Kosten für „unnötiges Zeugs“!


Diese Kosten fallen in diesem speziellen Fall an im Rahmen des notwendigen Lebensunterhalts. Ohne Aufbringung dieser Kosten wäre in Folge das Leben - mein Leben - bald beendet.





Der Staat ist hier demnach klar in seiner Verpflichtung mir gegenüber.


Ich verweise noch einmal darauf:


Gemäß §§ 19 Abs. 1, 27 Abs. 1 SGB XII ist die Hilfe zum Lebensunterhalt Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.“





und





„Gemäß § 27a Abs. 4 SGB XII wird im Einzelfall der individuelle Bedarf abweichend vom Regelbedarf festgelegt, wenn ein Bedarf unabweisbar seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.





Mein Bedarf weicht unabweisbar seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf ab.


Das Gesetz regelt klar, dass der individuelle Bedarf in diesem Fall vom Regelbedarf abweichend festzulegen ist.






Ich bin bei der [...] im Rahmen einer freiwilligen Versicherung (wirklich freiwillig ist sie ja nicht, man ist in Deutschland ja gesetzlich dazu verpflichtet) kranken- und pflegeversichert.


Vollkommen realitätsfremd ist die Annahme - mit der ich mich leider bereits von desinformierten Stellen konfrontiert sah -, die von den gesetzlichen Krankenkassen zu erbringenden Leistungen seien „grundsätzlich ausreichend“. Zumindest sind sie es nicht in jedem Fall!


Der Nachweis, dass die von den gesetzlichen Krankenkassen zu erbringenden Leistungen oftmals nicht ausreichend sind, wurde bereits vielfach erbracht, und dies wird insbesondere auch dem Sozialgericht nicht unbekannt sein. Ich verweise an dieser Stelle z.B. auf die u.a. in der ARD und im WDR ausgestrahlte Dokumentation „Todkrank und abgeschrieben. Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland“.





In meinem individuellen Fall sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse jedenfalls nachgewiesenermaßen nicht ausreichend. Und um meinen individuellen Fall geht es hier. Nicht um „die Mehrheit“ oder um „aber üblicherweise“...


Leider habe ich genau diese Berücksichtigung des Individuums und Betrachtung des individuellen Falles beim Sozialamt gänzlich vermissen müssen, was nicht zuletzt zu dieser Klage geführt hat.“








Richter P. hat leider den groben Fehler begangen zu glauben - wie er es auch in seinem Gerichtsbescheid darlegt -, die in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen erbrachten Leistungen seien immer ausreichend. Er ist damit genau dem folgenschweren Irrtum aufgesessen, auf den ich vorsorglich bereits im Voraus hingewiesen hatte. Es ist offensichtlich, dass Richter P. sich auch mit meiner Klagebegründung also nicht umfassend auseinandergesetzt haben kann.


Aber unabhängig vom Befassen mit speziell meiner Klagebegründung hätte ihm - gerade als Richter am Sozialgericht - bekannt sein müssen, dass längst nachgewiesen ist, dass speziell bei seltenen Schwersterkrankungen die Patienten oftmals nicht einmal im Ansatz die für sie (lebens-)notwendige medizinische Therapie auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse erhalten.


Es stellt sich daher zwangsläufig die Frage, wie es zu einem derart groben Fehler von Seiten Richters P. hat kommen können. Wäre es aus Unwissenheit, hätte er die letzten Jahrzehnte hinterm Mond leben müssen, keinesfalls aber hätte er an einem deutschen Sozialgericht tätig sein können. Wenn es also nicht Unwissenheit gewesen sein kann, war es dann Kalkül? Diese Frage vermag Richter P. wohl nur selbst zu beantworten.








In meiner Klagebegründung habe ich dem Gericht auch nachgewiesen, dass manche meiner schweren Erkrankungen bis heute teilweise auch per trial-and-error Methode behandelt werden und es für manche der Erkrankungen noch gar keine standardisierten Behandlungen gibt, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse aufgeführt wären. Weiter habe ich nachgewiesen, dass die möglichen Behandlungen deshalb aber dennoch nicht weniger wichtig sind im Versuch, das Leben des Patienten zu retten - auch wenn die Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen aufgrund politischer Fehlentscheidung derzeit nicht übernommen werden dürfen.








Weiter habe ich auf die vorliegende Menschenrechtsverletzung hingewiesen:





„Ich möchte das Gericht darauf hinweisen, dass eine Menschenrechtsverletzung vorliegt, wenn einem schwerkranken Menschen helfende Therapien versagt werden. Lt. Grundgesetz darf kein Mensch unnötig leiden müssen.“





und





„Es ist mit den im Grundgesetz verankerten Grundrechten nicht vereinbar, dass ein Mensch gesundheitliche Leiden, schwere Behinderungen, starke körperliche Einbußen und Schmerzen erdulden soll und muss, wenn es Hilfen wie medizinische Mittel und (obendrein unschädliche) Möglichkeiten zur Linderung von Leiden und schweren Erkrankungen und Behinderungen und damit zur Wahrung der Würde des Menschen gibt.





Dies widerspräche klar Artikel 1, Satz 1 des Grundgesetzes





Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“





sowie Artikel 2, Satz 2 des Grundgesetzes:





Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“





Dies ist auch dann mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wenn die Kosten für die dringend notwendigen medizinischen Leistungen aufgrund einer politischen Fehlentscheidung von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden dürfen.





Es kann nicht im Sinne des Gesetzes sein, dass es ausschließlich bei vermögenden Personen Aufgabe des Sozialamts sein soll, dass die Würde des Menschen gewahrt werden muss!


Ich als Nicht-Vermögender, als Schwerstkranker und in Folge dadurch weit unter der Armutsgrenze existierend, habe auch ein Recht auf Menschenwürde. Auch meine Menschenwürde muss also vom Staat, in diesem Fall vom Sozialamt, geschützt werden, wie es lt. Gesetz ausdrücklich Aufgabe des Sozialamts ist.





Wird meine Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Berechnung der Sozialhilfe angerechnet, bleibt mir keinerlei wirtschaftlicher Bewegungsspielraum und der Wille zur Selbsthilfe wird damit definitiv kolossal gelähmt - insbesondere in meinem Fall, wo ein Großteil der kostenintensiven Krankheitsbekämpfung situationsbedingt mehr oder weniger in Eigenregie erfolgen muss.



Genau das darf lt. Gesetz aber nicht geschehen.





Es kann nicht sein, dass das Gesetz ausschließlich vermögenden Personen eine Menschenwürde zusichert und einen Willen zur Selbsthilfe zugesteht, nicht vermögenden Personen dagegen nicht.


Dies stünde klar im Widerspruch zum im Grundgesetz verankerten Artikel 3, Satz 1:






Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“





Die Wahrung der Menschenrechte auch im individuellen Fall hat oberstes Gebot und steht klar über den Empfehlungen und Richtlinien, nach denen sich Sozialamt und Sozialgericht in den „allgemeinen Fällen“, in denen keine besonderen Auffälligkeiten oder besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art ersichtlich sind, richten sollen.





Richter P. ließ dies komplett unberücksichtigt.


Ein ganz klares schweres und Fall-relevantes Versäumnis von Richter P..









Zurück zu meinem Schreiben an das Sozialamt vom 27.02.2016: Nicht nur über die anfallenden sehr hohen permanenten Krankheitskosten und die dadurch bestehende Unfähigkeit, eine Wohnung mieten / bezahlen zu können, habe ich das Sozialamt von Anfang an unterrichtet, sondern auch darüber, dass ich deshalb - und NUR deshalb - NOTFALLMÄSSIG in der elterlichen Wohnung untergekommen bin, in der ich mich aus medizinischen Gründen wegen meiner MCS-Erkrankung und nicht zuletzt schon alleine wegen der ausgeprägten Schimmelproblematik und meinen starken systemischen Entzündungsreaktionen hierauf gar nicht aufhalten dürfte. Dies wurde dem Sozialamt und später dem Sozialgericht auch von Anfang an per ärztlicher Unterlagen in aller Deutlichkeit nachgewiesen. Dem Sozialamt war also von Anfang an bewusst, dass ich in dieser Wohnung NICHT verbleiben darf. Würde mich das Sozialamt also durch Nicht-Hilfe dazu nötigen, in dieser Wohnung verbleiben zu müssen, da ich selber keine Wohnung bezahlen kann, machte das Sozialamt sich damit schuldig der unterlassenen Hilfeleistung mit möglicherweise tödlichem Ausgang. Denn chronische starke systemische Entzündungen lösen nicht nur bekannterweise Krebs aus, sondern können über kurz oder lang zum Tod führen, wenn der Organismus dagegen nicht mehr ankämpfen kann. Derzeit verhält es sich so, dass mir aufgrund der stark unverträglichen Wohnsituation NOCH MEHR Kosten anfallen für NOCH MEHR Mittel, die dem Organismus helfen müssen, diese Tortour irgendwie zu überstehen. Eine eigene Wohnung wäre aber NOCH teurer, und so zwingt mich das Sozialamt, dieses - für den Moment - „kleinere Übel“ zu wählen, obwohl natürlich gewiss ist, dass sich diese „Wahl“ noch sehr rächen wird.








An dieser Stelle möchte ich kurz einfügen, dass mir die rechtliche Seite wohlbekannt ist, dass mir als Schwerstbehinderter per Gesetz eine Schwerbehindertenwohnung gemäß meiner vorliegenden Schwerbehinderungen zusteht, und dass diese Schwerbehindertenwohnung in keiner Weise an die im Sozialrecht sonst üblichen finanziellen Grenzen gebunden ist. Ich schrieb auch in meinem Schreiben an Richterin A. vom 06.10.2017 hierüber. D.h. mir steht per Gesetz eine MCS-geeignete Wohnung zu, in der ich nicht noch zusätzlich schon alleine aufgrund der verwendeten Baumaterialien etc. gesundheitlich geschädigt werde, und diese kann, wenn nicht anders möglich, auch durchaus über den sonst üblichen vom Sozialamt anerkannten Kosten-Grenzen liegen und muss dennoch vom Sozialamt bezahlt werden.








[…]








Ich bin mir nahezu sicher, dass es als sittenwidrig einzustufen ist, wenn das Sozialgericht (genauer der dann inzwischen vorsitzende Richter P.) von mir verlangen möchte, dass ich meine aus schwerer Erkrankungssituation überhaupt nur erhaltene Erwerbsunfähigkeitsrente anstatt für die lebensnotwendige Medikation für eine Wohnung einsetze, nur dass dann zwar ich selber (anstatt das Sozialamt) eine Wohnung bezahle, ich in dieser dann aber gar nicht leben kann, sondern voraussichtlich als Pflegefall alsbald versterben würde, weil nach Mietzahlung natürlich kein Geld mehr vorhanden sein kann für die lebenswichtige und lebenserhaltende Medikation.




DAS kann und darf nicht Sinn und Zweck deutscher Rechtsprechung sein!








Ich habe das Sozialamt von Anfang an klar aufgeklärt über die mir anfallenden Kosten. Ich habe diese bereits bei meinem ersten Termin dort anhand zahlreicher Unterlagen nachgewiesen bzw. habe dies versucht, jedoch hatte Frau M. sich geweigert, Einsicht in die ihr vorgelegten Akten zu nehmen, wie auch der Gerichtsakte zu entnehmen ist.





Ich habe ebenso dem Sozialgericht IM DETAIL zahlreiche Nachweise über die mir in all den Jahren angefallenen hohen Kosten aus Krankheitsgründen vorgelegt. Ich verweise auf die dem Sozialgericht mit Schreiben vom 26.09.2018 übersandten Anlagen 1 - 1439, auf die ich in meinem Schreiben vom 30.10.2018 näher eingehe. Überhaupt ist mein Schreiben vom 30.10.2018 sehr wichtig, da in diesem Nachweise geführt werden, die belegen, dass Richter P. wichtige Kenntnisse den Fall betreffend nicht besitzt und sich die betreffenden Unterlagen nicht durchgelesen hat. Und dies, obwohl ich in meinem vorherigen Schreiben, nämlich in meinem Schreiben vom 26.09.2018, explizit noch einmal darauf hingewiesen hatte, dass es von immenser Wichtigkeit für das Gesamtverständnis und natürlich für den Fall an sich ist, dass er die Inhalte der Unterlagen auch wirklich kennt. Richter P. hat mich erst diese Wahnsinns-Arbeit verrichten lassen und mich damit zeitlich und körperlich extrem unter Druck gesetzt, um mich anschließend dann dadurch zu verhöhnen, dass er sich die Unterlagen nicht einmal ansieht und sie - wie vom Gericht bestätigt - ungelesen lässt! Er überlegte sich, dass er sich um die Arbeit herumdrücken könne, wenn er einfach hinginge und mir und meiner Familie „Scheingeschäfte“ unterstellen würde! Das ist eines Richters an einem deutschen Gericht wahrlich nicht würdig!








[…]








Also noch einmal, dass es auch wirklich verstanden wird:


Eine Wohnung bekomme ich nur, wenn das Sozialamt ZUERST seine finanzielle Hilfe zusichert. Das ist klar, denn welcher Vermieter würde auch an mich vermieten, wenn ich ihm direkt sagen müsste, dass ich die Miete aber leider nicht bezahlen kann... von der Schufa-Problematik einmal ganz abgesehen! Das Sozialamt wiederum äußert, dass es erst dann überhaupt helfen könnte (nicht, dass es das dann auch tatsächlich täte), wenn Miet- und NK-Zahlungen bereits vorgelegt würden.


Damit ich diese Zahlungsnachweise dem Sozialamt vorlegen kann, benötige ich aber erst einmal eine Wohnung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!








[…]








Ich kämpfe hier um mein Überleben und um eine nicht länger zu erduldende gravierende Benachteiligung und Schlechterstellung im Vergleich zur Mehrheit der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland! Aus diesem Grund erfolgte auch mein Hinweis auf das Grundgesetz mit dem darin verankerten Artikel 3, Satz 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das Gericht will ganz offenkundig genau diese jedem Bundesbürger per Grundrecht zustehende Gleichheit vor dem Gesetz mir bislang nicht zugestehen.





Es kann nicht rechtens sein und kann nicht dem Prinzip eines Rechtsstaats folgen, dass die Mehrheit der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ihre Krankheitskosten nicht selber tragen muss; ja dass selbst starke Raucher, Drogen Konsumierende oder Extremsportler ihre Krankheitskosten für die aus ihrem frei gewählten sie schädigenden Lebensstil resultierenden Erkrankungen zu Lasten der Allgemeinheit nicht selber tragen müssen...


... dass dagegen aber ich als gänzlich selbst-unverschuldet Schwerstkranker und Schwerstbehinderter die mich komplett überfordernden Kosten für die überlebenswichtigen und Leiden lindernden Behandlungen soll selber tragen müssen!





Solange die Fehlentscheidung besteht, dass die Behandlungskosten für ausgerechnet meine sehr schweren, unbehandelt teils tödlichen Erkrankungen nicht von der Krankenkasse getragen werden dürfen, haben der Staat und die Sozialhilfe für diese aufzukommen, um meine Menschenwürde und meine Existenz zu sichern, des Weiteren meine körperliche Unversehrtheit (wenn auch nur noch eingeschränkt möglich) und meine mir ebenfalls per Grundrecht zugesicherte Gleichheit vor dem Gesetz.









Ich beantrage aus den vorgenannten Gründen, den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts aufzuheben und meiner ursprünglichen Klage stattzugeben.


Grüße
Lukas
 
Mein Sozialgerichtsverfahren verlief ja auch im Sande, obwohl es jahrelang dauerte und meine damalige Rechtsanwältin anfänglich sogar noch euphorisch sagte, sie würde notfalls auch bis vor den EGMR in Straßburg gehen. Die nötigen Unterlagen jedenfalls hat das Gericht von mir sogar 2x eingefordert und bekommen.

Es gab sogar hier vor Ort eine MCS-Kranke, die sehr wohl Mehrbedarf vom selben örtlichen Sozialgericht - bei gleichen Voraussetzungen, was die fachärztlichen Untersuchungen, Befunde, Therapien betrifft - zugesprochen bekommen hat. Das Urteil dazu hat mal jemand im Internet gefunden. Ich habe es mir damals ausgedruckt als Beweis, dass monatliche Mehrbedarfszahlungen sehr wohl schon bewilligt worden sind (wenn auch in unzureichender, die tatsächlichen Kosten nicht deckender Höhe). Interessiert hat das aber niemanden, meine damalige Rechtsanwältin nicht (mehr - weil sie schon desillusioniert war?), auch das Gericht nicht.
Dann bekam ich ins Gesicht geklatscht: Man will keinen Präzedenzfall schaffen. Das war damals eine absolute Ausnahme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja... und beim Telefonat mit der KK sagte noch einer der Dreien zu mir, dass ich wegen meines Anliegens ohnehin alleine nichts bewirken könne. Wenn überhaupt müsse ein Arzt für mich den Antrag stellen mit der Begründung, wieso und weshalb ich genau dieses und jenes Mittel in genau dieser und jenen Dosierung benötige, damit ich nicht unter diesen und jenen gesundheitlichen Verschlechterungen leide und welche Erkrankungen genau damit behandelt würden. Und welche Kosten exakt dafür anfallen würden und und und und und...

Dann würde das Ganze dem Medizinischen Dienst der KK zur Überprüfung vorgelegt.
Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen (und allen Erfahrungen Anderer, über die ich gehört habe), habe ich gefragt, wie hoch denn da die Chance dann ist, dass der Antrag bewilligt würde. Wenn ihn ein Arzt mit allen notwendigen Unterlagen und Erklärungen einreicht.

Denn meine Anträge, die bisher dem MDK vorgelegt worden waren, ganz gleich, um was es ging, waren immer alle grundsätzlich abgelehnt worden. Und nur, wenn ich gegen die Entscheidung geklagt habe, habe ich zumindest manche davon übers Gericht dann zu meinem Vorteil umändern können. Aber zum erneut Klagen habe ich auch nicht mehr die Kraft und Energie und das Geld.

Und daraufhin erhielt ich dann auch die ehrliche Antwort, dass ein Antrag auf Kostenerstattung für Nahrungsergänzungsmittel, die wegen Erkrankung eingenommen würden, noch gar nie durchging, also nie vom MDK bewilligt wurde und die KK noch gar nie dafür bezahlen musste - was also bedeutet, auch per Gericht hat es niemand geschafft (also zumindest bei meiner KK).

Und wie die Gerichte darüber denken und letztlich urteilen, was Kosten angeht für aus Krankheitsgründen benötigte NEMs, das habe ich ja in meinen vielen Prozessen auch mehr als deutlich gezeigt bekommen. Also weiß ich ja jetzt schon, dass ich auf dem Wege nicht weiterkommen kann. Ganz zu schweigen, dass ich natürlich keinen Arzt finden kann, der sich einen derart immensen bürokratischen Aufwand machen würde. Denn es handelt sich bei mir ja nicht um ein oder zwei Mittel, die man wegen einer bestimmten Erkrankung benötigt, sondern es handelt sich um Dutzende Mittel, die ich aufgrund einer fast unüberschaubaren Anzahl an Erkrankungen und Symptomen benötige und obendrein in einer absurd erscheinenden Dosierung, die eh kein Mensch nachvollziehen kann...

Und ich fragte trotzdem noch, wer mir denn bitte das Geld gäbe, um einen Arzt genau dafür zu bezahlen? Für diesen Riesenaufwand. Und solche Kosten sind - natürlich - auf keinen Fall erstattungsfähig...

Grüße
Lukas
 
Ich war bei Umweltärzten, die meine Gendefekte herausfanden und meine MCS und mir korrekte Therapien verordneten. Leider ist das deutsche ach so "lückenlose" Versorgung bietende Gesundheits-, Justiz- und Sozialsystem, das MCS - obwohl seit 1948 in Amerika bekannt, beschrieben, behandelbar - ausdrücklich nicht akzeptieren will (!!!), auch für mich die unüberwindliche Hürde, da sowas, was nicht sein darf, auch nicht sein kann, und es offiziell bewusst wider besseres Wissen von diesen Schreibtischtätern ausgeklammert wird. Denn wer weitgehend gesund ist, nicht in dauerprekären Verhältnissen ausharren muss, anständige Verwandte hat und mal ab und zu einen Arzt und ein Krankenhaus braucht und die klassische Schulmedizin als ausreichend erfährt, weil er selbst davon profitiert, die Mehrheit also, ist auch kaum von der Überzeugung abzubringen, nicht zu glauben, dass es durchaus auch Menschen gibt, die da nicht nur durchs Netz fallen, sondern dass es ein glitschiges Fass ohne Boden ist, in das einige so "der Einfachheit halber" sogar von dieser oberflächlichen Mehrheit gesteckt werden.
Ich bin mir sicher, es hängt damit zusammen, dass in Deutschland der weltgrößte Chemiekonzern steht, der seine Lobbyisten überall sitzen hat und beträchtliche Gelder an maßgeblichen Schaltstellen fließen, die mit Bedingungen verknüpft sind. Und diese Tatsache beißt sich gehörig mit MCS (Multiple Chemikalien-Sensitivität) und auch mit anderen seltenen und schwer behandelbaren Krankheiten.

Mir scheint, all diese Schreibtischtäter haben echte Angst, ihr Gesicht, evtl. auch ihren Job zu verlieren. Wer aber Bescheid weiß, nämlich die nicht wenigen, aber ignorierten Betroffenen, dass darunter eine sehr hässliche Fratze steckt, weiß auch, warum sie solche Angst davor haben - und die "Mitläufer-Mehrheit" interessiert es einfach nicht.


Ja... kann ich auch ein Lied von singen.
Ich bin ein solcher Ausnahmefall (gibt nur ganz wenige Fälle in D), der in diesem Land sogar gerichtlich MCS mit schriftlichem Urteil als Erkrankung und obendrein auch als Schwerbehinderung anerkannt bekam (neben weiteren als Schwerbehinderung anerkannten Erkrankungen). Aber diese neun Jahre Prozessdauer haben mich auch gezeichnet. Habe mir das selber erstritten. Rechtsanwälte machen sich so einen abartig riesigen Aufwand nicht, mit RA hat man da keine Chance.
Aber einen Nutzen habe ich davon nicht. Was bringt es mir, dass es mir gerichtlich anerkannt wurde, wenn die für die dringende Behandlung anfallenden Kosten dennoch keiner übernimmt und man selber nicht (mehr) zahlen kann?!
 
Auf was und wie euch geschieht fehlen mir die Worte. Ich kann dazu nur verstehend nicken. Und mit Kullertränen weinen.
 
Danke, Granit, für das Mitgefühl.
Meine jahrelange Erfahrung ist dahingehend, dass man, wenn man überhaupt mal etwas von sich über diese Dinge preisgibt, eher Hass und Ablehnung erfährt als Mitgefühl und Trost oder gar Hilfe.
 
Ja, richtig, das denke ich auch, möchte mich auch für dein Mitgefühl bedanken, Granit. Vor allem, wenn man bedenkt, dass ich das mit meinen obigen Ausführungen (wovon ich nur die Spitze des Eisbergs erwähnt habe) weiter im Zusammenhang Stehende in entscheidenden Details auch nur ein einziges Mal jemandem erzählte, weil ich mal glaubte, die Person gab mir wirklich Anlass dazu, mein Vertrauen zu gewinnen. Das ist gründlich schiefgegangen.

Nach der Vertrauensperson suche ich immer noch...

Ich erfahre zwar nicht Hass, aber eine seltsame Art von Ablehnung, die damit zu tun haben mag, dass ich mein Vertrauen nicht allzu leichtfertig jemandem schenke, der oder die es wohl gern hätte, es gar beansprucht, aber damit garantiert nicht umgehen kann. Das hört man dann raus, wenn sie mit mir reden. Es sind die "Untertöne" und die hartnäckig verweigerten Aussagen, die Floskeln und das immer wiederkehrende nicht ernst genommen zu werden, weiterhin gerne auch Verständnislosigkeit bei denen, auf die ich einen gesunden Eindruck mache, obwohl sie wissen, dass ich es absolut nicht bin. Das sind all die Kasperln...

Und die 1...2 Freundinnen, die ich habe, haben leider nur wenig Zeit. Sie mag ich damit nicht belasten, aber dafür sind sie immer offen und ehrlich mit mir und nehmen mich als vollwertigen Menschen.
 
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