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Wenn Du einen Rechtschutz hast, würde ich direkt einen Anwalt für Sozialrecht und Gesundheit konsultieren.
Viel Erfolg
Beratung musst du selbst zahlen, Rechtsschutz zahlt in der Regel erst ab Klage.
lg
cheyenne
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Wenn Du einen Rechtschutz hast, würde ich direkt einen Anwalt für Sozialrecht und Gesundheit konsultieren.
Viel Erfolg
Nach meiner Meinung mußt Du in den Widerspruch gehen wenn er auch wirklich begründet ist!
Erkennt man im Gegensatz zu den Tatsachen das Gutachten an, erklärt man sich mit den dort getroffenen Feststellungen einvernehmlich. Es gibt dann so gut wie keinen Weg mehr dagegen vor zu gehen.
Und dann schau dich bei krank-ohne-rente um. Das sind alles selbst Betroffene und die beraten äußerst kompetent. :idee:
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