Gesetz für GEN-technik in Human-Medizin verhindern!

alibiorangerl

MᴏᴅᴇʀᴀᴛᴏʀɪN
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Wuhu,
man könnte wirklich meinen, dass das angedachte und - auch auf Seiten des Parlaments mit Stellungnahmen/Zustimmungen - heiß umkämpfte Impfpflicht-Gesetz in Ö nur eine Ablenkung sein könnte...

... und zwar für eine Gesetzesänderung, die es in sich hat: GEN-technik wird dadurch ohne nähere Beschreibung auch am Menschen bei Arzneimitteln erlaubt sein, hier ein Parlaments-PDF mit der Gegenüberstellung altes Gesetz und die angedachte Änderung: parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01289/imfname_1038033.pdf

Skandal: Österreich plant Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Humanmedizin
youtube.com/watch?v=KcHiG-_xnUQ
31.12.2021 Mehrheitlich unbemerkt soll in Österreich Anfang 2022 ein neues Gentechnik-Gesetz beschlossen werden, welches den Einsatz von gentechnisch modifizierten Organismen in der Humanmedizin ermöglichen soll - mit potentiell unabsehbaren Konsequenzen. Äußerst brisant! ...
youtube KcHiG-_xnUQ

Hier der Link zu den Stellungnahmen, wo man selbst ein abgeben kann bzw einer bestehenden Stellungnahme "zustimmen" kann: parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01289/index.shtml#tab-Stellungnahmen
 
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Hallo Orangerl,

die Stellungnahme der Kanzlei Forsthuber & Partner habe ich gleich unterstützt. Ein wesentlicher Satz daraus:

Auch die §§ 75 bis 78a, die sich mit klinischen Prüfungen, Sorgfalts- und Rechtvorschriften beschäftigen, sollen samt Überschrift gestrichen werden. Ersatzlos. Deren Regelungskreis würden nur Abschnitt III. des AMG (§ 28ff) bestimmen. Das ist bedenklich und noch weniger im Sinne einer möglichst großen ArzneimittelSicherheit. Es soll laut Gesetzesvorlage also ohne prinzipielle gesetzlich vorgeschriebene Einschränkungen und Sicherheitsauflagen am Menschen (auch mit GVO-Therapeutika) geforscht und therapiert werden. Das AMG hält derartiges nicht oder nur unzureichend bereit. Das ist verantwortungslos!
Und aus der Stellungnahme der Apothekerin Karin Hofinger.


Es ist nicht nachvollziehbar und zudem hochriskant, dass die Regierungsvorlage vorsieht, dass beim Einsatz von Gentechnisch veränderten Organismen (GVO) am Menschen weniger strenge Regeln gelten sollen, als bei Saatgut und Lebensmitteln.

LG Eva
 
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Epoche der ... Bioroboter etc.
- am Rande, nur der österreichischen Vollständigkeit halber:

Und das, Bioroboter, nachdem die Ära der normalen Roboter mehr oder weniger abgeschlossen ist, jetzt, wo in jedem 3. Garten schon Grasmähroboter, und in jedem 2. bis 4. Haushalt Staubsaugroboter im Einsatz sind, die man selbst aus dem Urlaub auf der anderen Seite der Erde steuern kann, und die die Hausarbeit fast überflüssig gemacht haben, wie es schon vor nur 40 Jahren in langen Beiträgen bekannter Zeitschriften voraus gesehen wurde. Ein wahnsinns-Erfolg für die Technik, ein kaum sichtbarer Erfolg für alle Hausfrauen, Hausmänner und Hauskinder. Und immer noch werden lange Beiträge dazu geschrieben, noch nicht ganz von Robotern, aber fast, glaube ich .....🔮
 
Wuhu,
... die Stellungnahme der Kanzlei Forsthuber & Partner https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_102466/index.shtml habe ich gleich unterstützt. Ein wesentlicher Satz daraus:
Und aus der Stellungnahme der Apothekerin Karin Hofinger https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_89353/index.shtml
...

nun hat auch die ARGE DATEN, wie schon zuvor beim (direkten) Impfpflicht-Gesetz eine unterstützenswerte Stellungnahme https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_118917/index.shtml abgegeben, heutiger Newsletter:

Gesundheitsminister plant Privatisierung der Arzneimittelzulassung

ARGE DATEN
9. Januar 2022 um 12:36​

Sehr geehrte Frau ...,

wer sich mit der geplanten Impfpflicht beschäftigt, kommt an einem weiteren
Gesetzesvorhaben des Gesundheitsministers nicht vorbei, der "Änderung des
Arzneimittel- und Gentechnikgesetzes"

Hinter diesem unscheinbaren Titel versteckt sich der Totalumbau der
Arzneimittelzulassung und -kontrolle in Österreich.

Die Eckpfeiler
- bestehende gesetzlich zwingende Schutzstandards werden gestrichen
- die Zulassungsverfahren werden vollständig privatisiert und jeglicher
öffentlich-rechtlichen Kontrolle entzogen, sei es durch den
Gesundheitsminister, den Nationalrat oder der kritischen Fachöffentlichkeit
- der Gesundheitsminister kann per Verordnung rückwirkend (!!) festlegen, dass
in Österreich auch nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechende Arzneimittel
eingesetzt werden dürfen
- die Möglichkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in Arzneimitteln
(sogenannten GVO-Arzneien) zu experimentieren werden drastisch ausgeweitet

Fast wie das Amen im Gebet werden auch zwingende Standards der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachtet. Unter anderem fehlt zum Gesetz
eine Datenschutz-Folgenabschätzung und es enthält unbestimmte und
überschießende Übermittlungsermächtigungen.

Die ARGE DATEN hat daher eine umfassende Stellungnahme abgegeben:
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_118917/index.shtml
-
http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/gentechnik.pdf

Beste Grüße
Hans G. Zeger

mehr Online -->
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=50623wrh

mehr -->
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=69135nua
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_118917/index.shtml

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Gesundheitsminister plant Privatisierung der Arzneimittelzulassung
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Weitgehend unbemerkt hat der Gesundheitsminister ein weiteres Gesetzesvorhaben
gestartet. Unter dem unscheinbaren Titel "Änderung des Arzneimittel- und
Gentechnikgesetzes" kommt es de facto zu einem Totalumbau der
Arzneimittelzulassung. Ziel ist - glaubt man den erläuternden Bemerkungen des
Entwurfes - einen Beitrag zu liefern der "sowohl im Interesse der forschenden
pharmazeutischen Industrie gelegen ist als auch im Interesse der Ärzteschaft
[liegt]".

Das Vorhaben greift tief in die Persönlichkeitsrechte aller ÖsterreicherInnen
ein und würde in dieser Form auch die weitgehend unkontrollierte Verbreitung
von Gesundheitsdaten erlauben.

Sichere Arzneimittelzulassung - funktionierendes Gesundheitssystem

Die ARGE DATEN tritt für effiziente, transparente und den höchsten
wissenschaftlichen Standards verpflichtete Zulassungsverfahren für
Arzneimittel ein. Dabei muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller
Menschen und das Tierwohl (soweit Tiere betroffen sind) Vorrang vor
potentiellen neuen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen
Verwertungsmöglichkeiten haben.

Die Geschichte der letzten beiden Jahrhunderte ist voll von fehlgeleiteten
medizinischen Forschungen, Arzneimittelzulassungen und "Studien", die zahllose
Menschenleben gefährdeten, Menschen töteten und zu langfristigen Schädigungen
führten.

Keine (Forschungs-)Generation ist vor derartigen Fehlentwicklungen immunisiert
und es ist Aufgabe einer umsichtigen Regierung - auch unter Bedingungen einer
Pandemie - sicher zu stellen, dass derartige Fehlentwicklungen nicht möglich
sind.

Privatisierung der Arzneimittelzulassung

Die Zulassungsverfahren sollen in Zukunft durch sogenannte "Ethikkommissionen"
überwacht werden. Eine irreführende Bezeichnung, da sie nichts mit den
bekannten staatlich eingerichteten Ethikkommissionen gemeinsam haben, in denen
tatsächlich auch Ethik-, Moral- und Grundrechtsexperten sitzen (wengleich auch
dort nur in der Minderheit).

Die Arzneimittel-"Ethikkommissionen" sind private Vereinigungen, in denen kein
einziger Ethik-Spezialist sitzen muss, die sich ihre eigenen Standrads und
Regeln geben können und deren Tätigkeit nur indirekt kontrolliert wird.

Diese - korrekterweise - als Zulassungskommissionen zu bezeichnenden
Einrichtungen sollen in Zukunft alle Arzneimittel-Zulassungsverfahren in
Österreich durchführen.

Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Der Gesundheitsminister versucht in einem
"Race to the Bottom", die Schaffung der niedrigstmöglichen EU-Standards, um
möglichst viele Pharmaexperimente nach Österreich zu ziehen."

Aushebelung bisheriger Schutzmechanismen

Besonders auffällig ist die praktisch komplette Streichung bisher
verpflichtender Schutzstandards.

Beispiele gefällig?
- spezifische Regelungen für klinische Prüfungen bei Kindern und Jugendlichen
("Pädiatrisches Prüfkonzept") (bisher § 2a Abs. 22 AMG) ? ersatzlos
gestrichen
- Vorgaben zur klinischen Prüfung (bisher § 28 AMG) ? ersatzlos gestrichen
- Verbot klinischer Prüfung bei Schwangeren (bisher §30 in Verbindung mit §44)
? ersatzlos gestrichen
- Informationspflicht bei Änderung des Prüfplans (bisher § 37a AMG) ?
ersatzlos gestrichen
- umfassende Aufklärung und Möglichkeit der Rücknahme einer Einwilligung durch
Studienteilnehmer (bisher § 38 AMG) ? ersatzlos gestrichen
- Aussetzung bedenklicher klinischer Prüfungen (bisher § 41c AMG) ? ersatzlos
gestrichen
- Berichtspflicht bei unerwünschten Ereignissen (bisher § 41d AMG) ? ersatzlos
gestrichen
- Mitteilungspflicht über schwerwiegende Nebenwirkungen (bisher § 41c AMG) ?
ersatzlos gestrichen
...

Österreich als Experimentierfeld der Pharmaforschung?

Im Zusammenhang mit "Krisensitutationen" kann der Gesundheitsminister den
Einsatz von Arzneimitteln verordnen, die "die in ihrer Qualität dem jeweiligen
Stand der Wissenschaft nicht entsprechen" (§ 4 Abs. 1 AMG).

Hans G. Zeger: "Es ist nicht nachvollziehbar eine derartige
Verordnungsermächtigung vorzusehen, die Arzneimittel mit fehlenden
Qualitätsstandards in Verkehr bringen kann, wenn die COVID-19-Impfstoffe -
laut Regierung - sicher sind und dem Stand der Wissenschaft entsprechen."

Gesundheitsminister setzt Österreichs Gesundheit aufs Spiel

Derartige Verordnungen können rückwirkend erlassen werden und können bis zu
einem Jahr gelten (§ 94d Abs. 3 AMG). Der Gesundheitsminister kann mit der
Gesundheit der Bevölkerung nach Belieben spielen.

Die Verordnung stellt einen Freibrief für immer neue Pharma-Experimente dar.

Stellt sich also in mehreren Monaten heraus, dass die derzeit massenhaft
verimpften "Arzneimittel" von Biontech/Pfizer oder Moderna doch nicht so
wirken, wie in den Marketingkampagnen der Regierung behauptet, kann der
Gesundheitsminister eine rückwirkende Verordnung erlassen in der dann im
wesentlich drinnen steht: "Auf Grund der Corona-Situtaion haben wir einen
nicht dem Forschungsstand und der versprochenen Wirkung entsprechenden
Impfstoff angewendet. Liebe ÖsterreicherInnen, es tut mir leid, das Experiment
ist leider schief gegangen."

Fehlende DSGVO-Konformität

Fast schon - unrühmlicher - "Standard" ist das Fehlen der gemäß DSGVO bei
gesundheitsbezogenen Datenverarbeitungen verpflichtenden
Datenschutz-Folgenabschätzung. Es findet sich zwar in den Erläuterungen zum
Entwurf eine Überschrift "Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35
EU-Datenschutz-Grundverordnung", diese enthält jedoch keine Folgenabschätzung
im Sinne der DSGVO, sondern bloß einen nichtssagenden und inhaltlich
fehlerhaften Allgemeinplatz.

Besonders problematisch sind die unbestimmten Verarbeitungs- und
Übermittlungsermächtigungen des "Bundesamts für Sicherheit im
Gesundheitswesen". Unter anderem dürfen Gesundheitsdaten von Teilnehmern
klinischer Studien - geht es nach dem Entwurf - an die Gesundheit Österreich
GesmbH, private Forschungsinstitute (inklusive Marktforschung), an zahlreiche
Kammern, Krankenanstalten, Ärzte, sonstige Angehörige von Gesundheitsberufen,
WHO, AGES, die Europäische Kommision oder dem Europarat übermittelt werden.

Sogar an eine "die Agentur" [???] betitelte Einrichtung darf übermitelt
werden. Es muss nicht extra betont werden, dass der gesamte Abschnitt in
keinster Weise DSGVO-konform ist.

mehr Online -->
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=50623wrh

mehr -->
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=69135nua
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_118917/index.shtml
http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/gentechnik.pdf

artikel - redaktionell/public (2022/01/09-9999/99/99) powered by e-CMS

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Informationsdienst: https://www.argedaten.at/AD_info_anfordern.html
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Info abbestellen: https://www.argedaten.at/AD_loeschung_mail.html
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fon (+43)(0)1 5320944 fax (+43)(0)1 5320974
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Servus Orangerl,

Von einem Pharma-abhängigen Gesundheitsminister darf man nichts anderes erwarten.
Um seine Pläne durchsetzen zu können hat er ja jetzt eine Hilfe mittels eines Chief Operating Officer in Tarn-Uniform bekommen. Schließlich müssen Verordnungen und neue Gesetze wenn nicht anders mit Waffengewalt durchgesetzt werden.

mit freundlichen Grüßen- Günter 40
 
Wuhu,
umso wichtiger ist es, zB auch dieser Stellungnahme zuzustimmen:

Je mehr Stellungnahmen bzw Zustimmungen, desto mehr müssen sich unsere "Regierenden" damit bei der Gesetzgebung auseinandersetzen.
hm, interessant, auf der Übersichtseite der Stellungnahmen parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01289/index.shtml#tab-Stellungnahmen (ganz unten "Stellungnahmen anzeigen" und im Suchfeld kann man auch noch "arge" eingeben um es schneller zu finden) sind noch keine Zustimmungen dargestellt, zumindest meine müsste da doch aufscheinen?! :oops:
 
Wuhu,
heute wird ja im Ö Parlament bez Impfpflicht sowie dem in diesem Thread thematisierten GEN- und Arzneimittel-Gesetz abgestimmt.

Bei dem einen ist nur eine Oppositions-Partei dagegen, heute.at/s/wer-heute-fuer-impfpflicht-stimmt-und-wer-fix-dagegen-100185266

bei dem anderen sind wohl alle Oppositionellen dagegen: krone.at/2607337

Na, wenigstens etwas (und die "Pflicht" hält wohl so oder so nicht lang) :cool:
 

WHO-Pandemic Treaty and Transhumanism - CC-EN​


hier wird in 11 Minuten von Norbert Haering berichtet, dass eine Broschüre des Johns Hopkins Center for Health Security den Verdacht nährt, dass der gpelante WHO-Pandemievertrag auch der Umsetzung der tanshumanistischen Vision des Klaus Schwab dienen würde.

 
Wuhu,


hier noch der Link dazu, unter dem Video finden sich nämlich auch die Quellen: youtube.com/watch?v=h1q9-8nV3aM

Tja, immer wieder interessant: Gründer-Väter von "gut gemeinten" Welt-Organisationen und -Richtlinien waren/sind Eugeniker; Passt ja zum großen Rest, der seit zwei Jahren offensichtlich ist (bzw im Rest des Videos dargelegt wird - aber auch schon seit längerem im Forum schon zu finden ist)...

Auch, dass es Anscheins keine bestimmten/gesicherten nationalen Überprüfungen @"C" gibt und alle Vorgaben wohl zentralistisch verbreitet werden (zB via WHO und befreundete weitere gut gemeinte Welt-Organisationen)...

So gesehen ganz "logisch", wenn es nun solche "liberalen" Gesetze für Human-Genetik-Medizin geben soll... :mad:
 
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