Sehr geehrte Frau ...,
wer sich mit der geplanten Impfpflicht beschäftigt, kommt an einem weiteren
Gesetzesvorhaben des Gesundheitsministers nicht vorbei, der "Änderung des
Arzneimittel- und Gentechnikgesetzes"
Hinter diesem unscheinbaren Titel versteckt sich der Totalumbau der
Arzneimittelzulassung und -kontrolle in Österreich.
Die Eckpfeiler
- bestehende gesetzlich zwingende Schutzstandards werden gestrichen
- die Zulassungsverfahren werden vollständig privatisiert und jeglicher
öffentlich-rechtlichen Kontrolle entzogen, sei es durch den
Gesundheitsminister, den Nationalrat oder der kritischen Fachöffentlichkeit
- der Gesundheitsminister kann per Verordnung rückwirkend (!!) festlegen, dass
in Österreich auch nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechende Arzneimittel
eingesetzt werden dürfen
- die Möglichkeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in Arzneimitteln
(sogenannten GVO-Arzneien) zu experimentieren werden drastisch ausgeweitet
Fast wie das Amen im Gebet werden auch zwingende Standards der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachtet. Unter anderem fehlt zum Gesetz
eine Datenschutz-Folgenabschätzung und es enthält unbestimmte und
überschießende Übermittlungsermächtigungen.
Die ARGE DATEN hat daher eine umfassende Stellungnahme abgegeben:
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_118917/index.shtml
- http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/gentechnik.pdf
Beste Grüße
Hans G. Zeger
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http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=50623wrh
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http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=69135nua
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SN/SN_118917/index.shtml
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Gesundheitsminister plant Privatisierung der Arzneimittelzulassung
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Weitgehend unbemerkt hat der Gesundheitsminister ein weiteres Gesetzesvorhaben
gestartet. Unter dem unscheinbaren Titel "Änderung des Arzneimittel- und
Gentechnikgesetzes" kommt es de facto zu einem Totalumbau der
Arzneimittelzulassung. Ziel ist - glaubt man den erläuternden Bemerkungen des
Entwurfes - einen Beitrag zu liefern der "sowohl im Interesse der forschenden
pharmazeutischen Industrie gelegen ist als auch im Interesse der Ärzteschaft
[liegt]".
Das Vorhaben greift tief in die Persönlichkeitsrechte aller ÖsterreicherInnen
ein und würde in dieser Form auch die weitgehend unkontrollierte Verbreitung
von Gesundheitsdaten erlauben.
Sichere Arzneimittelzulassung - funktionierendes Gesundheitssystem
Die ARGE DATEN tritt für effiziente, transparente und den höchsten
wissenschaftlichen Standards verpflichtete Zulassungsverfahren für
Arzneimittel ein. Dabei muss der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller
Menschen und das Tierwohl (soweit Tiere betroffen sind) Vorrang vor
potentiellen neuen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen
Verwertungsmöglichkeiten haben.
Die Geschichte der letzten beiden Jahrhunderte ist voll von fehlgeleiteten
medizinischen Forschungen, Arzneimittelzulassungen und "Studien", die zahllose
Menschenleben gefährdeten, Menschen töteten und zu langfristigen Schädigungen
führten.
Keine (Forschungs-)Generation ist vor derartigen Fehlentwicklungen immunisiert
und es ist Aufgabe einer umsichtigen Regierung - auch unter Bedingungen einer
Pandemie - sicher zu stellen, dass derartige Fehlentwicklungen nicht möglich
sind.
Privatisierung der Arzneimittelzulassung
Die Zulassungsverfahren sollen in Zukunft durch sogenannte "Ethikkommissionen"
überwacht werden. Eine irreführende Bezeichnung, da sie nichts mit den
bekannten staatlich eingerichteten Ethikkommissionen gemeinsam haben, in denen
tatsächlich auch Ethik-, Moral- und Grundrechtsexperten sitzen (wengleich auch
dort nur in der Minderheit).
Die Arzneimittel-"Ethikkommissionen" sind private Vereinigungen, in denen kein
einziger Ethik-Spezialist sitzen muss, die sich ihre eigenen Standrads und
Regeln geben können und deren Tätigkeit nur indirekt kontrolliert wird.
Diese - korrekterweise - als Zulassungskommissionen zu bezeichnenden
Einrichtungen sollen in Zukunft alle Arzneimittel-Zulassungsverfahren in
Österreich durchführen.
Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Der Gesundheitsminister versucht in einem
"Race to the Bottom", die Schaffung der niedrigstmöglichen EU-Standards, um
möglichst viele Pharmaexperimente nach Österreich zu ziehen."
Aushebelung bisheriger Schutzmechanismen
Besonders auffällig ist die praktisch komplette Streichung bisher
verpflichtender Schutzstandards.
Beispiele gefällig?
- spezifische Regelungen für klinische Prüfungen bei Kindern und Jugendlichen
("Pädiatrisches Prüfkonzept") (bisher § 2a Abs. 22 AMG) ? ersatzlos
gestrichen
- Vorgaben zur klinischen Prüfung (bisher § 28 AMG) ? ersatzlos gestrichen
- Verbot klinischer Prüfung bei Schwangeren (bisher §30 in Verbindung mit §44)
? ersatzlos gestrichen
- Informationspflicht bei Änderung des Prüfplans (bisher § 37a AMG) ?
ersatzlos gestrichen
- umfassende Aufklärung und Möglichkeit der Rücknahme einer Einwilligung durch
Studienteilnehmer (bisher § 38 AMG) ? ersatzlos gestrichen
- Aussetzung bedenklicher klinischer Prüfungen (bisher § 41c AMG) ? ersatzlos
gestrichen
- Berichtspflicht bei unerwünschten Ereignissen (bisher § 41d AMG) ? ersatzlos
gestrichen
- Mitteilungspflicht über schwerwiegende Nebenwirkungen (bisher § 41c AMG) ?
ersatzlos gestrichen
...
Österreich als Experimentierfeld der Pharmaforschung?
Im Zusammenhang mit "Krisensitutationen" kann der Gesundheitsminister den
Einsatz von Arzneimitteln verordnen, die "die in ihrer Qualität dem jeweiligen
Stand der Wissenschaft nicht entsprechen" (§ 4 Abs. 1 AMG).
Hans G. Zeger: "Es ist nicht nachvollziehbar eine derartige
Verordnungsermächtigung vorzusehen, die Arzneimittel mit fehlenden
Qualitätsstandards in Verkehr bringen kann, wenn die COVID-19-Impfstoffe -
laut Regierung - sicher sind und dem Stand der Wissenschaft entsprechen."
Gesundheitsminister setzt Österreichs Gesundheit aufs Spiel
Derartige Verordnungen können rückwirkend erlassen werden und können bis zu
einem Jahr gelten (§ 94d Abs. 3 AMG). Der Gesundheitsminister kann mit der
Gesundheit der Bevölkerung nach Belieben spielen.
Die Verordnung stellt einen Freibrief für immer neue Pharma-Experimente dar.
Stellt sich also in mehreren Monaten heraus, dass die derzeit massenhaft
verimpften "Arzneimittel" von Biontech/Pfizer oder Moderna doch nicht so
wirken, wie in den Marketingkampagnen der Regierung behauptet, kann der
Gesundheitsminister eine rückwirkende Verordnung erlassen in der dann im
wesentlich drinnen steht: "Auf Grund der Corona-Situtaion haben wir einen
nicht dem Forschungsstand und der versprochenen Wirkung entsprechenden
Impfstoff angewendet. Liebe ÖsterreicherInnen, es tut mir leid, das Experiment
ist leider schief gegangen."
Fehlende DSGVO-Konformität
Fast schon - unrühmlicher - "Standard" ist das Fehlen der gemäß DSGVO bei
gesundheitsbezogenen Datenverarbeitungen verpflichtenden
Datenschutz-Folgenabschätzung. Es findet sich zwar in den Erläuterungen zum
Entwurf eine Überschrift "Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35
EU-Datenschutz-Grundverordnung", diese enthält jedoch keine Folgenabschätzung
im Sinne der DSGVO, sondern bloß einen nichtssagenden und inhaltlich
fehlerhaften Allgemeinplatz.
Besonders problematisch sind die unbestimmten Verarbeitungs- und
Übermittlungsermächtigungen des "Bundesamts für Sicherheit im
Gesundheitswesen". Unter anderem dürfen Gesundheitsdaten von Teilnehmern
klinischer Studien - geht es nach dem Entwurf - an die Gesundheit Österreich
GesmbH, private Forschungsinstitute (inklusive Marktforschung), an zahlreiche
Kammern, Krankenanstalten, Ärzte, sonstige Angehörige von Gesundheitsberufen,
WHO, AGES, die Europäische Kommision oder dem Europarat übermittelt werden.
Sogar an eine "die Agentur" [???] betitelte Einrichtung darf übermitelt
werden. Es muss nicht extra betont werden, dass der gesamte Abschnitt in
keinster Weise DSGVO-konform ist.
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