... bestehen im aktuellen Entwurf substantielle Lücken. Nach Ansicht von Kammerpräsident
Dr. med. Günther Jonitz löst der vom Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium
jetzt gemeinsam vorgelegte Referentenentwurf die grundlegenden Probleme im Gesundheitswesen
nicht:
„Die Ursachen für die zunehmend mangelhafte Versorgung deutscher Patienten,
wie stetig steigender Kostendruck, wachsende Kommerzialisierung oder fehlende
Kooperation der Akteure, werden ignoriert.“ Es sei begrüßenswert, die bestehenden Gesetze
– die zu den besten weltweit gehören – zusammenzufassen und klarer zu strukturieren, damit
Patienten und Ärzte mehr Transparenz erhalten und ihre Rechte leichter in Anspruch
nehmen können.
„Aber mit diesem Gesetz schaut man in die falsche Richtung“, kritisiert Jonitz, „denn der Patient
muss nicht vor dem Arzt geschützt werden.“ Die Verletzung der Patientenrechte findet
nämlich nicht primär auf der persönlichen Arzt-Patienten-Ebene statt. Vielmehr müssten im Gesundheitswesen Voraussetzungen geschaffen werden, die es Ärzten ermöglichen, die
Rechte ihrer Patienten zu gewährleisten.
Patienten haben nach Aussage von Jonitz das Recht darauf, dass
ausreichend Raum und Zeit für eine individuelle Arzt-Patientenbeziehung möglich ist,
die Therapiefreiheit des Arztes gewährleistet ist,
sie freien und zeitnahen Zugang zu Kliniken und Praxen ihrer Wahl haben,
sie ohne kommerziellen Druck und frei von Interessen Dritter behandelt werden können,
Ärztinnen und Ärzte die deutsche Sprache ausreichend gut sprechen,
der Facharztstandard rund um die Uhr gewährleistet ist,
Arzt-Patienten-Gespräche und Patientendaten auf jeden Fall vertraulich bleiben und
nicht im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung Gegenstand von polizeilichen
Ermittlungen werden,
die im Rahmen von Studien an ihnen gemachten Erfahrungen allgemein zugänglich
gemacht werden (Stichwort Studienregister).
„Für die Einhaltung dieser elementaren Patientenrechte sind nicht die einzelne Ärztin und der
einzelne Arzt, sondern die Träger im Gesundheitswesen verantwortlich ....