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In der Südd. Zeitung von heute wird unter der Überschrift "Ganzheitlicher Pfusch" von einem Mann berichtet, der auf rund 430.000,-- € " für seine körperlichen und seelischen Leiden sowie Verdienstausfall" geklagt hat. Und zwar möchte er dieses Geld von seinem "ganzheitlichen Zahnarzt" haben: Der Zahnarzt vertritt die These, daß alle in den Mund eingebrachten Materialien ebenso wie tote und wurzelehandelte Zähne negative Belastungen auf den Körper ausüben können. Er spricht von ‚Zahnstörfeldern‘, die durch Fremdkörper verursacht würden. Bei dem Geschäftsmann diagnostizierte er nach eingehender Untersuchung eine Allergie gegen Jodoform und Amalgam. ...
Es ging dem Mann darum, seine Neurodermitis loszuwerden. Zahnarzt: Würde er sich störende ‚Einschlüsse‘, Füllungen, Stifte und tote Zähne entfernen lassen, werde sich auch die Neurodermitis bessern.
Der Zahnarzt nahm umfangreiche Kieferausfräsungen vor und entfernte Knochen, darunter auch zahntragende Kieferteile (Alveolarfortsatz). Ergebnis: ... Schlimme Schmerzen und wochenlange Probleme mit den nicht passenden Prothesen... Letztlich fand er dann einen Zahnarzt, der ihm eine Prothese fertigte, mit der er wieder essen und trinken konnte.
Gutachter stellten der "ganzheitlichen" Behandlung in diesem Fall ein schlechtes Zeugnis aus. Die Behandlung sei unter keinem Gesichtspunkt indiziert gewesen – auch der "ganzheitliche Denkansatz" befreie den Arzt nicht von den grundsätzlichen medizinischen Anforderunen. Er hätte auf jeden Fall Dermatologen und Allerologen zu Rate ziehen müssen, denn als Zahnarzt sei er zu so weitreichenden Diagnosen nicht in der Lage.
Die Richter ... beim OLG München stellten fest, daß der ZA seinen Patienten darüber hätte aufklären müssen, daß er eine Minderheitenmeinung vertrete und seine Behandlung nur minimale Erfolgsaussichten abe. Sie schlugen als Vergleich eine Zahlung über 145.000,-- € vor....
Uta
Es ging dem Mann darum, seine Neurodermitis loszuwerden. Zahnarzt: Würde er sich störende ‚Einschlüsse‘, Füllungen, Stifte und tote Zähne entfernen lassen, werde sich auch die Neurodermitis bessern.
Der Zahnarzt nahm umfangreiche Kieferausfräsungen vor und entfernte Knochen, darunter auch zahntragende Kieferteile (Alveolarfortsatz). Ergebnis: ... Schlimme Schmerzen und wochenlange Probleme mit den nicht passenden Prothesen... Letztlich fand er dann einen Zahnarzt, der ihm eine Prothese fertigte, mit der er wieder essen und trinken konnte.
Gutachter stellten der "ganzheitlichen" Behandlung in diesem Fall ein schlechtes Zeugnis aus. Die Behandlung sei unter keinem Gesichtspunkt indiziert gewesen – auch der "ganzheitliche Denkansatz" befreie den Arzt nicht von den grundsätzlichen medizinischen Anforderunen. Er hätte auf jeden Fall Dermatologen und Allerologen zu Rate ziehen müssen, denn als Zahnarzt sei er zu so weitreichenden Diagnosen nicht in der Lage.
Die Richter ... beim OLG München stellten fest, daß der ZA seinen Patienten darüber hätte aufklären müssen, daß er eine Minderheitenmeinung vertrete und seine Behandlung nur minimale Erfolgsaussichten abe. Sie schlugen als Vergleich eine Zahlung über 145.000,-- € vor....
Uta