Die TK hat mit der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) einen Vertrag zur homöopathischen Versorgung abgeschlossen. An diesem Vertrag dürfen die Ärzte teilnehmen, die ein Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erworben haben oder eine vergleichbare anerkannte Qualifikation nachweisen können. Zudem sind die teilnehmenden Ärzte verpflichtet, regelmäßig Fortbildungen zum Thema zu besuchen. Bundesweit nehmen über 1.300 Ärzte an diesem Vertrag teil.
Folgende Leistungen gehören zur homöopathischen Versorgung:
eine etwa einstündige umfassende Erstanamnese, um die Krankheitsursachen eingehend zu analysieren,
notwendige Folgeanamnesen,
die Arzneimittelauswahl und homöopathische Analysen, um zu prüfen, wie die verordneten Medikamente wirken, und
bei Bedarf kürzere homöopathische Beratungen.
Welche Ärzte an dem Vertrag teilnehmen, erfahren Sie bei Ihrer TK-Geschäftsstelle oder in unserer online-Suche: