Nachdem mir die TK nun auch angedroht hat, in Zukunft keine papiergebundenen Ersatznachweise auszustellen (und ich Anfang September einen Facharzttermin für eine Untersuchung habe), habe ich versucht, die Rechtslage zu klären - durch Anruf beim UPD, der hiesigen KV, TK (nochmals), Bundesversicherungsamt (die aber nur postalisch antworten und wohl ein größeres Ding draus machen).
Demnach passiert gerade vieles in einer rechtlichen Grauzone und ich blicke auch nicht mehr durch.
Laut UPD-Recherche besteht keine eindeutige rechtliche Verpflichtung der Kassen, überhaupt einen papiergebundenen Nachweis auszustellen. Der Gesetzgeber sehe in §291 SGB den Nachweis über eine Karte vor. Hierzu wurde ein - allerdings noch nicht rechtkräftiges - Gerichtsurteil genannt:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165171. Laut Aussage der UPD und der hiesigen KV-Stelle darf ein Arzt mit Kassenzulassung aufgrund seines "Versorgungsvertrages" jedenfalls keinen Patienten abweisen, solange dieser die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse nachweisen kann. Der Nachweis könne auch auf Papier erfolgen.
Interessant fand ich folgende Beiträge in einem Juraforum:
AW: Ersatzbescheinigung für Gesundheitskarte
Das Problem ist, daß es momentan keine klare gesetzliche Regelung gibt. Es gilt ausschließlich das Sozialgesetzbuch und daraus folgt ein Sachleistungsprinzip. Als Versicherter hat man keinen Grund, sich zu einer Privatrechnung nötigen zu lassen. Der Bundesmantelvertrag - Ärzte gilt meines Wissens auch nur für Ärzte.
Die Kassenärtzliche Bundesvereinigung hat erst letzen Monat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach die elektronische Gesundheitskarte den Anforderungen des Gesetzes eben nicht genügt. Es besteht gemäß § 291 Absatz 2 SGB V auch keine Mitwirkungspflicht des Patienten. Das Bundesversicherungsamt sieht dies jedoch alles anders und beharrt weiterhin auf seiner Meinung. Bis zur endgültigen Klärung durch das Verfassungsgericht bewegen sich alle Beteiligten vermutlich in einer rechtlichen Grauzone.
Gut beraten war, wer Ende 2011 seine Versicherungskarte verloren hat und eine neue erhielt, die bis Ende 2015 gültig war - der kann jetzt entspannt abwarten.
Ich weiß nicht, wie es rechtlich zu werten ist, monatlich nicht geringe Beiträge zu kassieren und andererseits gesetzliche Versicherungsleistungen und die Ausstellung einer Mitgliedsbescheinigung zu verweigern.
Bis auf zwei bemerkenswerte Urteile vom LSG Essen(Az.: L 1 KR 554/13 und Az.: L 1 KR 673/13 ER) haben die Sozialgerichte (leider) alle Klagen ablehnen (müssen). Aber der Kläger war auch juristisch recht bewandert.
Wenn es also einen Trick gibt, mit der Patient bis zur endgültigen Klärung eine Ersatzbescheinigung erhalten kann, ist das meiner Meinung nach sinnvoller, als (derzeit) wenig erfolgversprechende Klagen durchzufechten.
Quelle:
Ersatzbescheinigung für Gesundheitskarte | Seite 2 - Sozialrecht - JuraForum.de (ich habe es leider nicht geschafft, direkt den Beitrag zu verlinken, es ist der 9. von oben - daher das volle Zitat)
Ersatzbescheinigung für Gesundheitskarte - Sozialrecht - JuraForum.de (der Eröffnungsbeitrag des Threads)
Auch schreibt der Spiegel einiges, z.B. hier:
Elektronische Gesundheitskarte: Neue digitale Features für die eGK - SPIEGEL ONLINE (dies habe ich allerdings noch nicht gelesen)
Einige "Verweigerer" kommen zu dem Schluss, dass der Kampf an dieser Front inzwischen verloren sei, und man im Weiteren eben versuchen müsse, die eigentlich kritischen Anwendungen (alles was mit Gesundheitsdaten auf zentralen Speichern und Datenautobahnen zu tun hat) zu verhindern. Eine KK-Sachbearbeiterin konnte sich "nicht vorstellen", dass dies je eingeführt wird, wir lebten doch in einem Rechtsstaat. Auch hörte ich vom UPD, dass das elektronische Rezept grandios gescheitert sei, es gäbe keine Handhabe, dies rechtlich umzusetzen (habe dies noch nicht weiter recherchiert, dürfte interessant sein).
Andere meinen, dass angesichts der großen Zahl von ca. 9% es doch zu weiteren "Zwischenlösungen" kommen müsse. Auf jeden Fall wird es jetzt wohl schwieriger für die KK-Mitglieder ohne diese Karte.
Ach ja, ein praktischer Tipp noch: Eine TK-Mitarbeiterin riet mir, selbst bei der TK anzurufen und den "Tages-Anspruchsnachweis" (mit Abrechnungsdaten, ganz wichtig!) per Fax anzufordern, wenn die Praxis sich da querstellt.
Mir ist es übrigens schon passiert, dass die "Damen" vorn mich schikaniert haben, die Ärztin selbst mich aber verstehen konnte und signalisierte, dass sie das Projekt auch kritisch sieht. Nur leider kommt man ja erstmal oft garnicht zum Arzt durch. Auch stelle ich immer wieder fest, wie erschreckend schlecht informiert viele Angehörige des Gesundheitswesens sind.
Gruß
Kate