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Der Eid des Hippokrates (Hippokrates - Onmeda: Medizin und Gesundheit):
Deutsches Ärzteblatt: Archiv "MedizingeschichteZitat: „(1) Ich schwöre und rufe Apollon den Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen an, daß ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde.
Ich werde den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleich meinen Eltern achten, ihn an meinem Unterhalt teilnehmen lassen, ihm, wenn er in Not gerät, von dem Meinigen abgeben, seine Nachkommen gleich meinen Brüdern halten und sie diese Kunst lehren, wenn sie sie zu lernen verlangen, ohne Entgelt und Vertrag. Und ich werde an Vorschriften, Vorlesungen und aller übrigen Unterweisung meine Söhne und die meines Lehrers und die vertraglich verpflichteten und nach der ärztlichen Sitte vereidigten Schüler teilnehmen lassen, sonst aber niemanden.
(2) Ärztliche Verordnungen werde ich treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden.
(3) Auch werde ich niemandem ein tödliches Mittel geben, auch nicht, wenn ich darum gebeten werde, und werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben.
(4) Rein und fromm werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.
(5) Ich werde nicht schneiden, sogar Steinleidende nicht, sondern werde das den Männern überlassen, die dieses Handwerk ausüben.
(6) In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem bewußten Unrecht und jeder Übeltat, besonders von jedem geschlechtlichen Mißbrauch an Frauen und Männern, Freien und Sklaven.
(7) Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren.
(8) Wenn ich diesen Eid erfülle und nicht breche, so sei mir beschieden, in meinem Leben und in meiner Kunst voranzukommen, indem ich Ansehen bei allen Menschen für alle Zeit gewinne; wenn ich ihn aber übertrete und breche, so geschehe mir das Gegenteil.“
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Dieser Eid wird nicht mehr abgelegt. Er ist ersetzt worden durch das "Ärztegelöbnis":
www.rzuser.uni-heidelberg.de/~g47/bauergnf.pdf
Genfer Ärztegelöbnis
Im Zeitpunkt meines Eintritts in den ärztlichen Beruf verpflichte ich mich feierlich, mein
Leben dem Dienste der Menschheit zu weihen.
Ich werde meinen Lehrern die schuldige Achtung und Dankbarkeit wahren.
Ich werde meinen Beruf gewissenhaft und würdig ausüben.
Die Gesundheit meines Patienten wird meine erste Sorge sein.
Ich werde das Geheimnis dessen, der sich mir anvertraut, wahren.
Mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln werde ich die Ehre und die stolzen
Überlieferungen des Ärzteberufes aufrechterhalten.
Meine Kollegen sollen meine Brüder sein.
Ich werde es nicht zulassen, daß sich religiöse, nationale, rassische Partei- oder
Klassengesichtspunkte zwischen meine Pflicht und meine Patienten drängen.
Ich werde das menschliche Leben von der Empfängnis an bedingungslos achten.
Selbst Drohungen werden mich nicht dazu bringen, meine ärztlichen Kenntnisse entgegen den
Pflichten der Menschheit anzuwenden.
Ich gelobe dies feierlich, frei und auf meine Ehre.
Das "Genfer Gelöbnis", auch als „Serment d'Hippocrate, Formule de Geneve“ bezeichnet, wurde
1948 vom Weltärztebund in Genf formuliert und bildet - leicht modifiziert - seit 1950 die Präambel für
die Berufsordnungen der einzelnen deutschen Ärztekammern.
Uta