Themenstarter
- Beitritt
- 10.01.04
- Beiträge
- 73.481
https://www.strafverteidiger-schuel...achten-beim-verdacht-auf-konsum-von-cannabis/
Am besten gleich gar nicht konsumieren!? Oder ganz bewußt konsumieren und fahren (egal, ob mit dem Auto oder mit dem Rad) und konsumieren gut trennen.
Im Zweifelsfall wird man einen Anwalt brauchen, wobei der auch keine Wunder bewirken kann und kostet...
Grüsse,
Oregano
https://www.strafverteidiger-schuel...achten-beim-verdacht-auf-konsum-von-cannabis/...
Wenn man nur gelegentlicher Konsument von Cannabis ist, droht kein Ungemach. Wenn man aber dazu im Auto abgegriffen wurde und im Blut wenigstens 1,0 ng/ml THC gemessen worden sind, dann fehlt das Trennungsvermögen (=weitere Tatsache) und der Führerschein ist oft nur noch dann zu retten, wenn man bis zur Entscheidung einen Verhaltenswandel im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV darlegt und auch dokumentiert (sprich: Abstinenznachweise für mehrere Monate und eine abgeschlossene Verkehrstherapie vorlegt). Das ist eine etwas versteckte und häufig übersehene Ausnahmeregelung, die Behörde kann dann von der Entziehung absehen und eine MPU anordnen - allerdings ohne den Führerschein einzuziehen).
Nach einigen Stimmen in der Literatur soll die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens auch dann rechtswidrig sein, wenn der gelegentliche Konsum zwar bejaht wurde, aber anläßlich einer Blutabnahme bei einer Verkehrskontrolle der aktive THC Wert unter 1,0 ng/ml lag. Der Wert für das fehlende Trennungsvermögen von nur 1,0 ng/ml THC wurde kürzlich etwa vom OVG Münster bestätigt. Ein wissenschaftlich einigermaßen gesicherter gelegentlicher Konsum wird man erst ab 100 ng/ml THC COOH annehmen können, aber auch hier gilt: Hier wird von 10 ng/ml - 100 ng/ml THC COOH alles vertreten. Oder es wird gleich gesagt, dass man gelegentlicher Konsument sei, weil es nicht wahrscheinlich wäre, gleich nach dem ersten Konsum auch noch in eine Verkehrskontrolle zu geraten.
Das ärztliche Gutachten oder ein Screening kann aber beim Verdacht auf regelmäßigen Konsum angeordnet werden. Aber dieser Verdacht muss schon durch hinreichend durch Tatsachen unterfüttert sein (zB. Auffinden großer Mengen Cannabis bei einer Hausdurchsuchung und die Einlassung zur Verteidigung, man konsumiere selber viel und verkaufe nur, um sich den eigenen Konsum zu finanzieren).
Es müssen also ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass die betreffende Person Dauerkonsument (also täglich bzw. beinahe täglich Cannabis konsumiert) ist.
...
Am besten gleich gar nicht konsumieren!? Oder ganz bewußt konsumieren und fahren (egal, ob mit dem Auto oder mit dem Rad) und konsumieren gut trennen.
Im Zweifelsfall wird man einen Anwalt brauchen, wobei der auch keine Wunder bewirken kann und kostet...
Grüsse,
Oregano