Petitionsforderung
Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses,
PETITIONSFORDERUNG:
FORDERUNG NACH EINFÜHRUNG DER MELDEPFLICHT FÜR DIE LYME-BORRELIOSE IN BADEN-WÜRTTEMBERG
BEGRÜNDUNG:
PROBLEM UND REGELUNGSBEDÜRFNISS
Die durch das Bakterium Borrelia burgdorferi verursachte und von Zecken übertragene Infektionskrankheit Lyme-Borreliose (LB) bedroht zunehmend die Gesundheit der Bevölkerung. Die internationale Studienlage zeigt zudem, dass diese mit der Syphilis verwandte Infektion zur Chronifizierung neigt; entsprechend hoch ist die Kranken- und Kostenlast für das öffentliche Gesundheitswesen, was bereits Gegenstand einer Untersuchung an der Universität Jena ist, siehe auch
Institut für Allgemeinmedizin, Uniklinikum Jena: Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit der Lyme Borreliose: Analyse von Krankenkassendaten (VERSSTUD09-135)
Die Borreliose gilt nach derzeitigem Kenntnisstand als die häufigste durch Zecken übertragene Infektionskrankheit der nördlichen Hemisphäre. Deutschland zählt neben anderen europäischen Ländern zu den Hochendemiegebieten mit einer hohen Krankheitslast und entsprechend hohen Kosten für das Gesundheitssystem.
Gemäß der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.11.2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonose-Erregern, Amtsblatt Nr. L 325 vom 12/12/2003 S. 0031-0040, Punkt 9, Punkt 12, Punkt 15, zur Erfassung von Daten über Fälle von Zoonosen beim Menschen und gemäß Anhang I, überwachungspflichtige Zoonosen und Zoonose-Erreger, Borreliose und ihre Erreger, siehe auch:
https://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2003L0099:20070101:DE:PDF[1] ist Deutschland aufgrund seiner epidemiologischen Situation gehalten, Borreliose zu überwachen. Ein geeignetes Instrument dazu ist die Meldepflicht im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Verlässliche Zahlen über die tatsächliche Situation in Deutschland gibt es bis heute nicht, da deutschlandweit erhobene Daten bisher fehlen. Eine Ausweitung der Meldepflicht auf weitere Bundesländer führt zu der notwendigen Verbesserung der Datenlage zur epidemiologischen Situation und lässt erwarten, dass repräsentative Aussagen über die geografische Ausbreitung von krankheitsübertragenen Zecken (Vektoren) und zukünftige Entwicklungen gemacht werden können. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse können langfristige Gesundheitsziele formuliert, gezielte Informationen an die Bevölkerung zur Aufklärung weitergegeben und geeignete Schutzmaßnahmen etabliert werden.
GESETZESFOLGENABSCHÄTZUNG
Da es sich um ein Rechtsetzungsvorhaben mit großer Wirkungsbreite oder erheblichen Auswirkungen handelt, bedarf es keiner besonderen Gesetzesfolgenabschätzung.
KOSTEN
Von der Ärzteschaft werden Erkrankung an und Tod durch Borreliose mittels Formbaltt oder sonstigem, geeigneten Datenträger an das zuständige Gesundheitsamt zu melden sein. Eine nennenswerte Mehrbelastung der Gesundheitsämter ist nicht zu erwarten, da die nichtnamentlichen Meldungen dort keine weitere Ermittlungstätigkeit auslösen.
Das IfSG legt fest, dass eine Meldepflicht in den Stadtstaaten bzw. den Bundesländern per LVO ausgeweitet werden kann. Von dieser Möglichkeit haben in Bezug auf die Lyme-Borreliose inzwischen bereits Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht. Hiermit fordere ich, dass das Land Baden-Württemberg im Rahmen einer Landesverordnung die Lyme-Borreliose ebenfalls meldepflichtig macht.
Das Risiko, an einer durch Zecken übertragenen Borrelioseinfektion zu erkranken, ist zunächst abhängig vom Vorkommen infizierter Zecken. Die für Deutschland zur Borreliose bekannten geschätzten Fallzahlen des Robert Koch-Instituts weisen ein regionales Gefälle mit offenbar häufigerem Vorkommen im südlichen Bereich Deutschlands auf. Die in den neuen
Bundesländern erhobenen Daten zeigen einen Anstieg der jährlichen Inzidenzraten für Lyme-Borreliose, die WHO veröffentlichte 2006 einen Bericht, indem sie eine Zunahme der Lyme-Borreliose-Erkrankungen durch Klimaveränderungen in Europa beschreibt und interdisziplinäre Expertentreffen am Robert Koch-Institut, mit Wissenschaftlern aus
Deutschland, Polen und Tschechien kamen u. a. zum Ergebnis, dass eine Meldepflicht für die Lyme-Borreliose dringend benötigt werde, um eine Einschätzung der Erkrankungshäufigkeit und -verbreitung zu erhalten (siehe auch Bundesgesundheitsblatt 2008, Springer Medizin Verlag, 1329-1339, www.rki.de/cln_109/nn_466802/DE/Content/InfAZ/B/Borreliose/Lyme-Borreliose__Bgbl__1108[2]
Die Wissenschaftler konstatieren, dass es sich bei der Lyme-Borreliose um eine in Deutschland besonders public health relevante Zoonose handelt, die bisher nicht die nötige Beachtung gefunden hat. Einhellig kamen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass die LB in den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen wird und sich die Kosten für das
Gesundheitssystem deutlich erhöhen werden.
Eine Impfung zum Schutz vor der Erkrankung steht nicht zur Verfügung.
NAME
ADRESSE
Links:
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[1]
https://europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2003L0099:20070101:DE:PDF
[2]
www.rki.de/cln_109/nn_466802/DE/Content/InfAZ/B/Borreliose/Lyme-Borreliose__Bgbl__1108.