So es gibt neues:
Hier eine Email-Antwort von Ralf Meyer aus den Videos:
youtube.com/watch?v=oJxpjIbcCdQ - Gesundheit verboten? Teil 1
YouTube - Gesundheit verboten? Teil 2 : Teil 2
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Ralf Meyer, Zitat Anfang:
"Am vergangenen Donnerstag, den 25.11.2010 wurde mir telefonisch seitens der Beratungsstelle des Petitionsausschusses mitgeteilt, dass zu der genannten Gesetzentwurfsvorlage mehrere Petitionen eingereicht worden seien und spätestens nächte Woche entschieden werden würde, welche dieser Petitionen veröffentlicht werden würden.
Wir werden Sie auf dem laufenden Stand halten. Aus internen Kreisen wurde mir nahegetragen, dass die Empörungswelle des Volkes bereits einige Politiker, Medien und Ministerien erreicht haben."
- Zitat Ende
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Das ist Musik in meinen Ohren! Es scheint als wären eine Menge Leute SEHR sauer darüber. Gut so.
Zurück zu der Frage was wir jetzt tun können:
- Sobald die benannte Petition oder eine andere zum Thema genehmigt wurde, bitte sofort mitzeichnen. (Link zur Petition wird hier veröffentlicht, deshalb bitte Thread abonnieren)
- Am besten jetzt schon mit anderen darüber sprechen (auch offline) was gerade passiert und das es demnächst so weit ist mitzuzeichnen.
- Bitte in anderen Threads darauf aufmerksam machen wo es dazu passt (Threads über NEMs oder Therapien wo NEMs Teil der Behandlung sind z.B.)
FAQ: Warum schon wieder eine Petition unterschreiben wir haben doch gerade eine unterschrieben?
Antwort: Ja, das wird auch nicht die letzte sein. Denn mann hat Ende August als Volk und Regierung größtenteils im Urlaub war klammheimlich diese neuen Gesetze zur "Abschaffung der NEMs" will ich mal sagen, durchgesetzt. Dafür wurden MEHRERE unglaubliche Gesetzesentwürfe fertig gestellt. Alle mit dem Ziel die Naturheilkunde und NEMs zu treten. Gegen alle müssen wir vorgehen, wenn wir Sie uns erhalten wollen.
wohl bekommts,
detox
Anhang: Orginal Petittionseinreichung von HP Ralf Meyer
Petition an deutschen Bundestag
Bürgeraktion Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Ralf Meyer
Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass Nahrungsergänzungsmittel weiterhin als Lebensmittel eingestuft bleiben und nicht einer Zulassungspflicht unterzogen werden.
Begründung
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzes vom 16.07.2010 den Versuch gestartet, die Verkehrsfähigkeit von u.a. Nahrungsergänzungsmitteln einzuschränken.
Demnach sollen Nahrungsergänzungsmittel keine Lebensmittel mehr sein
und aufwendigen behördlichen Genehmigungspflichten unterzogen werden unter Mitarbeit der zuständigen Zollbehörden.
Dies soll geschehen unter dem Argument des „Endverbraucherschutzes“ obwohl Nahrungsergänzungen in Deutschland bereits heute strengen Überwachungs- und Verkehrsfähigkeitsrichtlinien zum Schutze der Endverbraucher unterzogen werden und somit sicher sind !
Über 30 Millionen Bundesbürger verwenden Nahrungsergänzungen zum Erhalt der Gesundheit und Vorbeugung vor Krankheit.
Der obig genannte Gesetzesentwurf verstößt gegen das im Grundgesetz der BRD festgeschriebene Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person (Artikel 2, Abs.2, Grundgesetz).
Dem deutschen Volk die Verfügbarkeit von NEM zu entziehen oder stark einzuschränken bedeutet das Recht auf eine für die Gesunderhaltung oder Widererlangung notwendige ausgewogene Ernährung zu verweigern.
Die positiven Effekte auf die menschliche Gesundheit, die Sicherheit und Nebenwirkungsfreiheit zahlreicher natürlicher Inhaltstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln sind international an mehreren 10.000 Studien dokumentiert.
Laut Berufsordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte der Bundesärztekammer § 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln, Absatz 1 hat jede medizinische Behandlung unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen.
Für alle ernährungstherapeutischen Berufsgruppen wie Ärzte, Ernährungsberater und Heilpraktiker würde das in Kraft treten eines solchen Gesetzes einen schwerwiegenden Eingriff in die Behandlungs – und Therapiefreiheit bedeuten.
Den über 40 Millionen chronisch kranken Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern blieben demnach nur noch der Einsatz von pharmaindustriell hergestellten Medikamenten.
Zudem besteht durch dieses Gesetz die Gefahr
1. des Anstieges chronischer Erkrankungen
2. der Kriminalisierung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ( über 30 Millionen Bürger müssten sich ihre Nahrungsergänzungen (NEM) im Ausland besorgen)
3. höherer finanzieller Belastungen des Gesundheitswesens
4. zahlreicher Abwanderungen von NEM herstellender Unternehmen in das benachbarte Ausland und somit massive Arbeitsplatzverluste
5. von massiven staatlichen Einnahmeeinbußen von Steuergeldern.
6. erhebliche Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Unternehmer gegenüber von Unternehmen im EU-Ausland, die unter EU-Lebensmittelgesetzgebung fallen
Ralf Meyer, 13.11.2010
Anhang 2: Erklärung zur Petition von
Dr. med. Heinrich Kremer
Betreff: Aufruf zum Widerstand gegen die größte anzunehmende gesundheitspolitische Dummheit
Begründung zur Petition an den Deutschen Bundestag I.D. 15271
Die Bundesregierung will per Gesetz das im Grundgesetz garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für Patienten per Gesetz faktisch massiv einschränken.
Am 11.11.2010 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelgesetzes beschlossen.
Am 12.11.2010 wurden dazu in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) in einem Leitartikel mit der Überschrift „Ein Schlingerkurs“ u.a. folgende bewertende Schlussfolgerungen gezogen.
- Der CSU fehle der Wille, der FDP die Kraft und der CDU das Interesse an einer echten Reform….
- mit der gesundheitspolitischen Meisterschaft ist es in der Koalition nicht weit her. Was sie vorgelegt hat, ist ein klassisches Sammelsurium aus kurzfristigen Sparmaßnahmen und der Erhöhung der Beitragssätze“
-Kurzfristig führe diese Politik zum Gegenteil dessen, was die schwarz-gelbe Regierung als Ziel ausgebe, stellt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zutreffend fest…
-Vorschläge für einen effizienzsteigernden Wettbewerb gibt es nicht. Das Gesundheitsministerium zieht Aufgaben an sich, die bisher in den Händen der Selbstverwaltung lagen…
-hätte Röslers Vorgängerin, Ulla Schmidt (SPD) das gewagt, hätten FDP und Union laut und zu Recht „Staatsmedizin“ gerufen..-eine leitende gesundheitspolitische Idee, ein klares Ziel ist auf diesem Schlingerkurs jedenfalls nicht auszumachen…
Zu allem Unglück hat die Bundesverbraucherministerin Aigner (CSU) eine weitergehende Gesetzesvorlage in das Bundeskabinett eingebracht.
Es handelt sich um eine Änderung des Lebensmittel-und Tierfuttermittelgesetzes. In diesem Gesetz sind unter dem rechtstechnischen Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“ die Vorschriften zur Herstellung, zum Vertrieb sowie der lebensmittelrechtlichen Überwachung geregelt. Diese Regelungen gelten für die zum vorbeugenden und therapeutischen Gesundheitsschutz eingesetzten Naturstoffe. Diese Naturstoffe werden in der rationalen Naturstofftherapie verordnet.
Der Gesetzentwurf hat überraschenderweise zum Ziel gesetzt, die für die rationale Naturstofftherapie erforderlichen naturbelassenen Präparationen ohne irgendeine fachliche Begründung aus dem Lebensmittelrecht auszugliedern. Im Gesetzentwurf heißt es, dass die Formulierung „Lebensmittel-Zusatzstoffe“ durch das Wort „Lebensmittelzusatzstoffe“ ersetzt wird. Dieser gesetzestechnische Trick, der auf dem ersten Blick als reine Formalie erscheint, wird jedoch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland die verheerenden Konsequenzen haben, dass künftig völlig untoxische Naturstoffe mit synthetisch, in industriellem Maßstab produzierten, potentiell toxischen Pharmapräparaten gleichgestellt werden.
Der fundamentale Unterschied zwischen naturbelassenen Stoffen und synthetisch denaturierten Pharmamedikamenten besteht darin, dass erstere von der Natur selbst seit Millionen von Jahren zur Regulation aller Stoffwechselwege und Informationsprozesse in allen vielzelligen Organismen einschließlich des Menschen ausgewählt wurden. Diese Naturstoffe sind dem menschlichen Zellsystem vertraut und werden toleriert da es für diese Naturstoffe in den menschlichen Zellen natürliche Stoffwechsel- und Abbauwege gibt. Dies ist bei den von der Pharmaindustrie hergestellten Präparaten nicht der Fall da ein „intellektuelles Eigentum“ an Naturstoffen im Sinne einer Patentierung nicht möglich ist. Die Pharmaindustrie ist deshalb gezwungen, Pharmapräparate anzubieten, die als neue Erfindungen gelten, die in der Natur nicht vorkommen.
Damit ist zwangsläufig durch diese synthetisch abgeänderten Präparate, ganz im Gegenteil zu den naturbelassenen Stoffen, mehr oder weniger eine potentielle Toxizität gegeben weil es im menschlichen Organismus für diese neu erfundenen Substanzen keine natürlichen Stoffwechsel-und Abbauwege gibt.
Die geplante Absicht des Gesetzgebers, Naturstoffe potentiellen Industriegiften gleichzustellen ist so zu werten, als würde das Verbraucherministerium gesetzlich verfügen wollen, dass Bioprodukte künftig nicht mehr als Lebensmittel gelten. Denn es heißt im genannten Gesetzentwurf in der Änderung im §2 des bisher geltenden Gesetzes „ Zu den Lebensmitteln zählen nicht… Nahrungsergänzungsmittel“
Die FAZ bewertet im genannten Leitartikel vom 12.11.2010 in der Betrachtung der bereits verabschiedeten Änderungen des Arzneimittelgesetzes (insofern auch im Hinblick auf die geplanten Änderungen des Lebensmittel und Tierfuttermittelgesetzes), konsequenterweise die Gesundheitspolitik der jetzigen Regierungsparteien als „Weg in die Staatsmedizin“.
Die Absicht des Gesetzgebers, naturbelassene Stoffe, die heutige an Mikronährstoffen verarmte Lebensmittel ergänzen können, umzutaufen in potentiell gefährliche Industriegifte, hat für die Bürger einerseits und für Therapeuten andererseits folgende Konsequenzen:
Im Falle der Verabschiedung dieses Gesetzes würden die vorbeugend und therapeutisch eingesetzten Naturstoffe Beurteilungskriterien unterworfen werden, die völlig ungeeignet sind um die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit komplexer Naturstoffpräparate beurteilen zu können.
Aus langjähriger, leidvoller Erfahrung wissen wir, dass in der Ministerialbürokratie und in den politisch weisungsabhängigen Prüfbehörden nicht der nötige Sach-und Fachverstand gegeben ist.
Dazu heißt es im renommierten US-Magazin Science vom 10.01.2010 in dem Beitrag „Potential of nutrition therapie“:-das außergewöhnliche Wirkprofil der in der rationalen Naturstofftherapie eingesetzten Naturprodukte hat bisher keine ausreichende Verbreitung gefunden aus drei Gründen:
1. Die Pharmaindustrie ist aufgrund ihrer bisherigen Monopolstellung und der Tatsache, dass Naturstoffe nicht patentiert werden können, nicht interessiert an der therapeutischen Erforschung natürlicher Substanzen.
2. Mediziner wenden in der Regel naturbelassene Komplexpräparate in Kliniken und Praxen nicht an wegen „due to lack of knowledge“. Dieser „Mangel an Wissen“ hat zu massiven Vorurteilen gegenüber der rationalen Naturstofftherapie geführt und damit zu einer Haltung auch des Nichtwissenwollens.
3. Auch in der traditionellen westlichen Naturheilkunde wurde seit einhundert Jahren der Fehler gemacht in der Regel mit einzelnen natürlichen Substanzen zu arbeiten.
Soweit Science
Die in Science unter Punkt drei genannte Problematik wurde jedoch bereits vor einem Jahrzehnt durch therapeutische Grundlagenforscher in der Bundesrepublik Deutschland erkannt und geeignete Rezepturen für die komplexe Kombination von präventiv und therapeutisch hoch wirksamen Naturstoffen entwickelt. Zu deren therapeutischen Einsatz wird in der internationalen Forschungsliteratur, die mittlerweile 10000de von wissenschaftlich medizinischen Publikationen zur rationalen Naturstofftherapie umfasst, übereinstimmend festgestellt, dass diese Naturstoffe „extrem sicher“ sind und dies „auch bei sehr hohen Dosierungen“.
Da im Gesetzentwurf keinerlei Kriterien zu den nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehenen Zulassungsverfahren angegeben sind, ist mit Recht anzunehmen, dass seitens der Behörden für jeden einzelnen Inhaltsstoff der Naturprodukte eine Einzelprüfung auf Wirksamkeit verlangt werden wird. Dies ergibt sich aus der Praxis der bisher konventionell ausgeübten Prüfverfahren.
Diese Vorgehensweise wäre jedoch völlig kontraproduktiv, da die Natur selbst niemals mit Einzelsubstanzen arbeitet. Insofern kann man die Wirksamkeit der in labordokumentierten Praxisstudien langjährig bewährten komplexen Naturstoffpräparationen nicht durch Einzelstoffprüfungen bewerten. Insofern sind die konventionellen Zulassungsverfahren nicht geeignet, um das im Gesetzentwurf vorgegebene Ziel des Verbraucherschutzes zu rechtfertigen. Jahrelange klinische Einzelstoffprüfungen müssten damit zwangsläufig zu einem negativen Nachweis der Wirksamkeit führen. Das würde zur Folge haben, dass sich die Bürger künftig nicht mehr in Selbstbestimmung für eine nichttoxische rationale Naturstofftherapie entscheiden könnten. Die Behörden würden den bewährten naturbelassenen Komplexpräparaten die Zulassung verweigern müssen, da ja durch die Einzelstoffprüfungen die hohe Wirksamkeit im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes von vornherein nicht belegbar ist.Die Konsequenz wäre also, dass keine rational begründbare Alternative zur vorherrschenden pharmamedizinischen Behandlung der Bürger zur Verfügung stehen würde. Damit wäre das im Grundgesetz garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit außer Kraft gesetzt, das ja die Freiheit zur Selbstbestimmung des Bürgers in der Wahl der von ihm gewünschten Behandlungsform voraussetzt.
Die Bürger wären mangels Alternative quasi einer pharmamedizinischen Zwangstherapie unterworfen. Gleichzeitig wäre das Prinzip der Therapiefreiheit für die Angehörigen der Heilberufe faktisch suspendiert.
Im Falle des Inkrafttreten des zur Zeit vorliegenden Gesetzentwurfes werden wir uns gezwungen sehen, aufgrund der fundamentalen Bedeutung des fachlich völlig unbegründeten Eingriffes in das unveräußerliche Grundrecht der selbstbestimmten Wahrnehmung des Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit, beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Abschließend stellen wir fest, dass die Bundesregierung durch das beschriebene Gesetzesvorhaben den sozialen Frieden in der BRD aufs Spiel setzt. Und dies aus erkennbaren Motiven, die keineswegs dem vorgeschützten Verbraucherinteresse dienen. Vielmehr würden die realen gesundheitspolitischen Probleme angesichts der Tatsache, dass von Experten die Zahl der chronisch kranken Bundesbürger auf mehr als 40.000 000 eingeschätzt wird, in unerträglicher Weise verschärft werden.
Wir müssen deshalb die geplante Verabschiedung des genannten Gesetzes als größte anzunehmende gesundheitspolitische Dummheit bewerten. Da in der Bevölkerung Konsens besteht, dass die Gesundheit das höchste Gut ist, darf das Recht auf Leben und körperliche Gesundheit niemals einer kurzsichtigen und kurzfristigen Klientelpolitik geopfert werden.
Dr.med. Heinrich Kremer
Medizinaldirektor em
Ärztlicher Supervisor für die approbierten Ärztinnen und Ärzte sowie approbierte Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die dem internationalen Therapeutennetzwerk angeschlossen sind.