Bitte beachten!

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James

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Beitritt
20.05.08
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7.076
Bevor Du hier Dein Problem beschreibst, bitte beachte folgende Hinweise:

Teile bitte öffentlich keine Namen von Personen, Einrichtungen, Orte und Daten mit, die Rückschlüsse auf Dich oder den vermeindlichen Verursacher gestatten!
Um Missverständnisse gleich auszuschließen: Als Patient hat man kein Recht auf Heilung! Es besteht jedoch das Recht auf eine fachgerechte, allgemein anerkannte medizinische Behandlung. Diese schließt sowohl zeitliche Abläufe als auch Diagnose, Medikation, Hygiene, Dokumentation und Aufklärung mit ein.
Ein Behandlungsfehler führt nur dann zu Ansprüchen, wenn der Arzt schuldhaft oder fahrlässig durch Fehlbehandlung, Fehlmedikation, Unterlassung oder durch mangelnde Sorgfaltspflicht dem Patienten einen ursächlich damit in Verbindung stehenden Schaden zugefügt hat.
Liegt ein materieller Schaden vor (zB Verdienstausfall oder Minderung, Aufwendung für Pflege/Hilfe, zusätzliche Behandlungen/Reha usw.) kann dieser durch Schadensersatz ausgeglichen werden.
Bei immateriellen Schäden kann ein Anspruch über Schmerzensgeld bestehen dessen Höhe sich nach den erlittenen Schmerzen, der Beeinträchtigung körperlicher Funktionen und der Einschränkung der Lebensqualität bemessen wird.
Uns geht es in erster Linie nicht um die "Abstrafung" der Ärzte! Wie allen Menschen unterlaufen auch ihnen leider Fehler. Es geht vorwiegend darum, dass Fehler bekannt und dadurch zukünftig vermieden werden sowie geschädigten Patienten Hilfe zuteil wird.
 
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