Lukas
Hallo,
seit Tagen schreibt Daunderer wiederholt auf seiner Toxcenter-Homepage von dem gerichtlichen Erfolg einer Amalgamgeschädigten und gibt dabei immer wieder das gleiche Gerichtsurteil
bekannt.
So wie Daunderer schreibt ("nun"), müsste es sich um ein ganz aktuelles Urteil handeln:
https://www.toxcenter.de/artikel/CQZGNT.php
Es scheint aber doch bereits aus dem Jahre 2002 zu sein, oder? Zumindest bestätigt das auch mein Anwalt...
Hat es jemand schon gelesen?
Ich habe es mal angefordert, habe es aber noch nicht.
Da ich mich ebenfalls im Rechtsstreit befinde, wird man ja dann sehen, ob dieses Urteil wirklich so hilfreich für alle Amalgamgeschädigten ist (oder auch nicht). Labornachweise habe ich zumindest sicherlich nicht weniger als diese betroffene Klägerin...
Aber leider hatte Daunderer auch schon bzgl. Methyl-Quecksilber-Nachweise nach DMSA i.v. etwas sehr überschätzend und voreilig auf seiner Homepage veröffentlicht, dass damit jeder seine Amalgamschädigung einwandfrei auch vor Gericht beweisen könne... ... wenn man dann tatsächlich vor Gericht ist, dann sieht die Sache schon ganz anders aus...
Würde mich interessieren, was andere so von dem Urteil halten... es werden sich das Urteil ja sicherlich noch mehrere angefordert haben.
Grüße
Lukas
seit Tagen schreibt Daunderer wiederholt auf seiner Toxcenter-Homepage von dem gerichtlichen Erfolg einer Amalgamgeschädigten und gibt dabei immer wieder das gleiche Gerichtsurteil
LSG Chemnitz L 1 KR 59/02
bekannt.
So wie Daunderer schreibt ("nun"), müsste es sich um ein ganz aktuelles Urteil handeln:
§ Amalgam nachweislich irreversibel Organschädigend
Nun ist eindeutig erwiesen, dass Amalgam
zu schwersten irreversiblen Hirnschäden führt
zu schwersten irreversiblen Organschäden führt
die Arbeitsfähigkeit völlig verhindert
kein Arzt oder Gericht Amalgam und seine Folgen kennt
alle Amalgamkranken am Ende völlig hilflos alleine stehen
die Vergifter völlig freie Hand haben.
(LSG Chemnitz L 1 KR 59/02)
https://www.toxcenter.de/artikel/CQZGNT.php
Es scheint aber doch bereits aus dem Jahre 2002 zu sein, oder? Zumindest bestätigt das auch mein Anwalt...
Hat es jemand schon gelesen?
Ich habe es mal angefordert, habe es aber noch nicht.
Da ich mich ebenfalls im Rechtsstreit befinde, wird man ja dann sehen, ob dieses Urteil wirklich so hilfreich für alle Amalgamgeschädigten ist (oder auch nicht). Labornachweise habe ich zumindest sicherlich nicht weniger als diese betroffene Klägerin...
Aber leider hatte Daunderer auch schon bzgl. Methyl-Quecksilber-Nachweise nach DMSA i.v. etwas sehr überschätzend und voreilig auf seiner Homepage veröffentlicht, dass damit jeder seine Amalgamschädigung einwandfrei auch vor Gericht beweisen könne... ... wenn man dann tatsächlich vor Gericht ist, dann sieht die Sache schon ganz anders aus...
Würde mich interessieren, was andere so von dem Urteil halten... es werden sich das Urteil ja sicherlich noch mehrere angefordert haben.
Grüße
Lukas