"Amalgam-Urteil"

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Lukas

Hallo,

seit Tagen schreibt Daunderer wiederholt auf seiner Toxcenter-Homepage von dem gerichtlichen Erfolg einer Amalgamgeschädigten und gibt dabei immer wieder das gleiche Gerichtsurteil

LSG Chemnitz L 1 KR 59/02

bekannt.

So wie Daunderer schreibt ("nun"), müsste es sich um ein ganz aktuelles Urteil handeln:

§ Amalgam nachweislich irreversibel Organschädigend

Nun ist eindeutig erwiesen, dass Amalgam

zu schwersten irreversiblen Hirnschäden führt
zu schwersten irreversiblen Organschäden führt
die Arbeitsfähigkeit völlig verhindert
kein Arzt oder Gericht Amalgam und seine Folgen kennt
alle Amalgamkranken am Ende völlig hilflos alleine stehen
die Vergifter völlig freie Hand haben.
(LSG Chemnitz L 1 KR 59/02)

https://www.toxcenter.de/artikel/CQZGNT.php

Es scheint aber doch bereits aus dem Jahre 2002 zu sein, oder? Zumindest bestätigt das auch mein Anwalt...

Hat es jemand schon gelesen?

Ich habe es mal angefordert, habe es aber noch nicht.

Da ich mich ebenfalls im Rechtsstreit befinde, wird man ja dann sehen, ob dieses Urteil wirklich so hilfreich für alle Amalgamgeschädigten ist (oder auch nicht). Labornachweise habe ich zumindest sicherlich nicht weniger als diese betroffene Klägerin...

Aber leider hatte Daunderer auch schon bzgl. Methyl-Quecksilber-Nachweise nach DMSA i.v. etwas sehr überschätzend und voreilig auf seiner Homepage veröffentlicht, dass damit jeder seine Amalgamschädigung einwandfrei auch vor Gericht beweisen könne... ... wenn man dann tatsächlich vor Gericht ist, dann sieht die Sache schon ganz anders aus...

Würde mich interessieren, was andere so von dem Urteil halten... es werden sich das Urteil ja sicherlich noch mehrere angefordert haben.

Grüße
Lukas
 
Diese Zahl "/02" scheint mir auch auf das Jahr 2002 hinzudeuten. Es könnte höchstens sein, daß die Klage von 2002 ist und jetzt erst das Urteil erfolgt ist Daunderer schreibt ja auch, daß er jetzt - 2007 - bei der Verhandlung dabei war.
AZ: L1 KR 59/02 20.01.07

NN./. AOK Sachsen

FACHÄRZTLICHES Zusatz- GUTACHTEN
Am 19.01.07 war ich konsiliarisch 5 Stunden bei der Begutachtung von Frau NN durch einen Nervenarzt/Psychiater .
Er gilt als der beste Klinische Neurologe in Europa, ein Schüler des Urvaters der Neurologie, Prof. Dr. Bodechtel.
Er bestätigte wiederum aufgrund der dem Gericht vorliegenden Fakten und seiner aktuellen umfangreichen Untersuchung

- sämtliche klinischen Teste für Nervenschäden positiv
- Langzeit- EEG hochgradig krankhaft
- EMG hochgradig krankhaft
- evozierten Potentialen hochgradig krankhaft

die durchgehende Arbeitsunfähigkeit durch Nervengifte am Arbeitsplatz (Lichtpausen), im Mund und den sicheren Ausschluss psychischer Ursachen.

Im Prinzip wurde zwar nichts Neues gefunden, was nicht schon in den vorliegenden Gerichtakten ist, zu betonen ist nur der lückenlose Nachweis der Nervenschäden, die eine kontinuierliche Arbeitsunfähigkeit über den gesamten geklagten Zeitraum seit Mitte 1997 belegen.
https://www.toxcenter.de/artikel/5VSSNR.php

https://www.toxcenter.de/artikel/VG729R.php

Die Email-Adresse ist: [email protected]

Grüsse,
Uta
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte das Urteil anfordern und habe eine Antwort bekommen:
AW: Urteil vom Landessozialgericht Chemnitz L 1 KR 59/02

zu Az: L 1 KR 59/02 – gibt es kein Urteil.
Wurde durch Anerkenntnis erledigt.

Bei Wikipedia habe ich folgendes gefunden
Als Besonderheit gegenüber Verfahren der anderen Gerichtszweige ist zu nennen, dass der Kläger jederzeit ohne Sanktion die Klage zurücknehmen kann. Weiter gibt es keine Anerkenntnisurteile, vielmehr erledigt das angenommene Anerkenntnis das Verfahren insoweit. Da es in den vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit verhandelten Verfahren häufig um medizinische Sachverhalte geht, hat jeder Kläger das Recht, von einem Arzt seiner Wahl untersucht zu werden. Allerdings kann das Gericht die Einholung eines solchen Gutachtens von einem Vorschuss abhängig machen, der nur dann wieder zurückgezahlt wird, wenn das so eingeholte Gutachten zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen hat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgerichtsbarkeit

Das klingt so, als ob es kein Urteil im üblichen Sinne mit Urteilsbegründung gibt.

Das scheint mir auch hieraus hervorzugehen
...Das Anerkenntnis als solches beendet den Prozeß nicht, denn es gibt dem Kläger noch keinen vollstreckbaren Titel, dessen er bedarf, wenn der Beklagte trotz des Anerkenntnisses nicht freiwillig leistet. Der Gesetzgeber hat nicht den Weg gewählt, die Zwangsvollstreckung aus dem Protokoll über ein Anerkenntnis, etwa wie beim Vergleichsprotokoll (§ 794 ZPO), für statthaft zu erklären. Einen Vollstreckungstitel für den anerkannten Klageanspruch erhält der Kläger vielmehr nur in der Form eines Urteils. § 307 ZPO bestimmt, daß eine Partei, die den gegen sie geltend gemachten Anspruch bei der mündlichen Verhandlung ganz oder zum Teil anerkennt, dem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen ist. Erst die dem Anerkenntnis folgende Verurteilung erledigt die Hauptsache (vgl. den Wortlaut des § 99 Abs 2 ZPO). ...
https://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/bghz10_333.htm

Weißt Du, was das genau bedeutet, Lukas?

Gruss,
Uta
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Zahl "/02" scheint mir auch auf das Jahr 2002 hinzudeuten. Es könnte höchstens sein, daß die Klage von 2002 ist und jetzt erst das Urteil erfolgt ist Daunderer schreibt ja auch, daß er jetzt - 2007 - bei der Verhandlung dabei war.


Ja, die Zahl "/02" bedeutet das Jahr 2002.
Ich dachte aber, so eine "Urteils-Kennung" (oder wie man das jetzt nennen mag) würde immer das Jahr des Urteils nennen - und nicht das Jahr, in dem die zugehörige Klage eingereicht worden war.
Da bin ich mir aber nicht ganz sicher, das werde ich noch abklären.

Daunderer schreibt von 8,5-jährigem Prozess - demnach müsste die Klage schon von vor 2002 sein.
Vielleicht verhält sich das aber auch anders, wenn ein Verfahren an verschiedenen Gerichten geklagt und geführt wird.
Bzw. es vergeht ja auch immer eine gewisse Zeit, bis eine Sache dann endlich vor Gericht kommt, zuvor gibt es ja oft schon jahrelangen Streit mit der Krankenkasse. Vielleicht liegt es ja also auch daran, dass Daunderers Angaben nicht stimmig sind.

Mein Haupt-Prozess (Versicherung) dauert ja auch schon vier Jahre... der andere (Staat) ungefähr zwei... demnächst könnte dann der dritte (Arzt) und der vierte (nochmal Staat) dazu kommen...

Schaun wir mal.
 
Das klingt so, als ob es kein Urteil im üblichen Sinne mit Urteilsbegründung gibt.
Weißt Du, was das genau bedeutet, Lukas?


Nein, das weiß ich jetzt auch (noch) nicht.

Ich habe auch noch gar keine Antwort erhalten.

Wenn ich sie habe, werde ich den Anwalt mal danach fragen.

Grüße
Lukas
 
Das Gericht hat mir noch erklärt - so ganz verstehe ich es trotzdem nicht - daß "gibt .. kein Urteil; wurde durch Anerkenntnis erledigt"

bedeutet::
wie Ihnen bereits mitgeteilt, wurde o.g. Verfahren durch Anerkenntnis erledigt. Das bedeutet, im Wege einer einseitigen Erklärung hat die beklagte Partei ein uneingeschränktes Zugeständnis dem Gericht abgegeben, das der vom Kläger geltend gemachte Anspruch besteht und somit den Rechtsstreit beendet.

Uta
 
Im Klartext würde das dann also heißen:

Ohne Urteil, kein Präzedenzfall, und damit also NICHTS, worauf sich andere Amalgamgeschädigte berufen könnten...

Es ist also weiterhin NICHT gerichtlich erwiesen, dass Amalgam die genannten Schäden verursacht!

Lediglich würde eine Krankenkasse in einem Einzelfall geltend gemachte (wohl finanzielle) Ansprüche gegen die Krankenkasse anerkennen...

Das sind ja nun wirklich völlig unterschiedliche Dinge!

Und damit wäre dann Daunderers Darstellung hier:


§ Amalgam nachweislich irreversibel Organschädigend

Nun ist eindeutig erwiesen, dass Amalgam

zu schwersten irreversiblen Hirnschäden führt
zu schwersten irreversiblen Organschäden führt
die Arbeitsfähigkeit völlig verhindert
kein Arzt oder Gericht Amalgam und seine Folgen kennt
alle Amalgamkranken am Ende völlig hilflos alleine stehen
die Vergifter völlig freie Hand haben.
(LSG Chemnitz L 1 KR 59/02)

https://www.toxcenter.de/artikel/CQZGNT.php

einmal mehr nicht ganz der Wahrheit entsprechend und bei Betroffenen falsche Hoffnungen weckend...
Man muss aber auch wirklich alles immer selber auf den Wahrheitsgehalt hin überprüfen!!

Mal sehen, wie der Anwalt die Angelegenheit beurteilen wird. Ich denke ja, dass ich vom Gericht auch bald entsprechende Antwort erhalten werde.
 
Dr. Daunderer scheint auf diesen Thread hier aufmerksam gemacht worden zu sein und hat sich nun etwas mehr zur Wahrheit hin umorientiert.

Inzwischen schreibt er nur noch darüber, dass bei der Erkrankten vorliegende und in der Vergangenheit vorgelegen habende Krankheiten und die damit zusammenhängende zeitweise Arbeitsunfähigkeit der Erkrankten von der Krankenkasse der Erkrankten anerkannt wurden und verliert nun kein Wort mehr darüber, dass es gerichtlich erwiesen wäre, dass Amalgam für die Schäden der Erkrankten verantwortlich wäre oder auch nur allgemein zu derartigen Schäden führen könnte (was er zuvor jedoch tat - s.o.).

Ein - aus rechtlicher Sicht betrachtet - himmelschreiender Unterschied!

Da hat Dr. Daunderer also mal wieder zu viel heiße Luft von sich gegeben... in diesem Fall: wirklich sehr schade!
 
Dr D. scheint entweder selbst oder mithilfe von jemand Anderem diese Sache auszubreiten:
https://f11.parsimony.net/forum16512/messages/68661.htm
... Trotz eindeutiger Beweislage wollte das Gericht unsinnigerweise einen Vergleich, damit keine Urteilsbegründung erforderlich würde.
>Das Angebot zu einem Vergleich ist immer der Beweis, dass man im Recht ist!
....

Von einem "Anerkenntnis" wird hier nicht gesprochen, obwohl das doch bekannt sein muss.

Wirklich schade, daß es nicht stimmt, daß...
 
Ich finde es schade, dass ihr eure Enttäuschung in die falsche Richtung lenkt.

In diesem Verfahren ging es darum, dass eine Patientin wegen "Amalgamfolgen" krankgeschrieben war und die Krankenkasse ihr deshalb unterstellte, sie würde "blau" machen, da es soetwas offiziell nicht gibt. Ein Gutachter in der ersten Instanz hatte das wichtigste Beweisstück, nämlich die Röntgenaufnahme des Kopfes, falsch oder gar nicht begutachtet. In der Berufungsinstanz hatte ein neuer Gutachter der Patientin jedoch auf Grund dieser Röntgenaufnahme schwere (amalgambedingte) Hirnschäden bescheinigt, die sogar zur Berentung führen können.

Diese Prozess wurde haushoch gewonnen, denn es handelt sich um ein

Anerkenntnisurteil in der zweiten Instanz!

Das ist so blamabel und beschämend für diese Krankenkasse, aber auch für unsere Justiz, denn dieses Anerkenntnis hätte man bereits vor 8 Jahren haben können, ohne viel Trara.

Natürlich ist das Gericht dazu angehalten, sich vorab um einen Vergleich zu bemühen. Als die Krankenkasse an Hand des neuerlichen Gutachtens erkennen musste, dass die Patientin tatsächlich krank war und ist, hat sie schnell mal "anerkannt", womöglich auf Anraten des Gerichtes. Das Sitzungsprotokoll spricht Bände.

Ein Anerkenntnis"urteil" hat den Vorteil und leider auch den Nachteil, dass es keine Urteilsbegründung gibt. Es ergeht ohne rechtliche Prüfung des Klageinhaltes. Aber wie hätte das Berufungsgericht diesen auch begründen sollen, ohne sich und ihre Kollegen in erster Instanz lächerlich zu machen und ohne gleichzeitig eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung zu fällen?

Ein Urteil, in dem explizit drin steht, dass Amalgam schädlich ist, wird es bei Klagen von Patienten gegen Ärzte und Krankenkassen niemals geben, weil sie logischerweise keine solchen Anträge gegen diese stellen. Wenn man das erreichen will, muss man die Herstellerfirmen verklagen, Strafanzeige gegen Gutachter stellen und die Gesundheitsminister aller Länder vor Gericht zerren. Es ist nicht möglich. Deshalb ist das, was die Patientin u. a. auch mit Unterstützung Dr. Daunderers erreicht hat, ein riesengroßer Schritt. Vielleicht werden ja auch bald die Klage- bzw. Berufungsschrift und das Urteil aus erster Instanz zur Verfügung gestellt. In Verbindung mit dem Anerkenntnis aus zweiter Instanz, wäre dies jetzt höchst interessant zu lesen.

Wie gesagt, eure Enttäuschung kann man gut verstehen. Aber es ist wirklich ein Erfolg und man kann trotz allem eine Menge daraus machen.

Das Aktenzeichen L 1 KR 59/02 sagt aus, das das Verfahren im Jahre 2002 in die Berufungsinstanz beim Landessozialgericht gegangen ist und dem ersten Senat zugeordnet wurde und dort im Jahre 2002 in Sachen KR der 59. Verfahrenseingang war.

Viele Grüße
Anne
 
Hallo Anne,
es ist doch immer gut, eine Fachfrau zu hören. Vielen Dank für Deine Erläuterungen! Das klingt sehr einleuchtend und zeigt eben wieder einmal, daß die Justitia teilweise mit verbundenen Augen handelt.

Trotzdem: warum wird das nicht so aufgeschrieben: Anerkenntnisurteil in 2. Instanz, das bedeutet...
Denn wenn von "Urteil" die Rede ist, nimmt man doch sofort an, daß nun endlich einmal ein Urteil mit Begründung gefällt wurde, so daß das als Präzedenzfall gelten könnte.

Danke nochmal!
Uta
 
Danke an Anne für die Ausführungen. Bist Du Anwältin?

Kann Dir nur zustimmen, dass in der Diskussion die Enttäuschung in die falsche Richtung gelenkt wird. Einerseits verständlich, gerade, wenn man selbst betroffen ist, geht uns ja allen so. Andererseits sollte man sich gerade rechtliche Belange nicht zu sehr zu Herzen nehmen, erst recht wenn es um Amalgam geht. Ein Präzedenzfall der die Schädlichkeit von Amalgam anerkennt, wäre der Zusammenbruch der Volkswirtschaft (vergleichbar dem "Black Friday" 1929). Das Risiko geht die Industrie nicht ein. Das dauert noch Jahrzehnte, wenn nicht noch länger, ehe sich da was tut. Wichtiger ist momentan die eigene Gesundheit und die Information der Menschen über das Thema.

ciao

-Ulf
 
Hallo Flower-Anne,

ich finde ganz und gar nicht, dass hier irgendjemand eine Enttäuschung in eine falsche Richtung lenken würde.

Vielmehr ist es so, dass Dr. Daunderer einen Erfolg vor Gericht (Versicherungsnehmer gegen Krankenkasse) öffentlich in eine ganz falsche Richtung (Gerichtsurteil über Gesundheitsschäden durch Amalgam) lenkt.

Was Du schreibst ist klar und gar keine Frage.

Es ist uns allen klar, dass bzgl. Amalgam keiner von uns vor Gericht auf ein ehrliches Urteil zu hoffen braucht. Genau das aber versuchte Daunderer hier anders darzustellen (s.o.).

Ich habe es schon ausgeführt, worin der Unterschied liegt. Aber noch einmal:

Die Klägerin hat(te) gesundheitliche Beschwerden, diese waren und sind durch Amalgam ausgelöst. Für sie, einige ihrer behandelnden und untersuchenden Ärzte (sowie für einen Teil von uns selber Geschädigten) liegen die Beweise auf der Hand. Es gibt auch längst internationale Studien, die als Beweise herangezogen werden könnten.

Aber für das Gericht zählen diese Beweise eben nicht.
Und wenn es so ist, weil die Beweise aus den bekannten Gründen des bei gerichtlicher Anerkennung per rechtsgültigem Urteil daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schadens nicht zählen dürfen!
Und solange das so ist, ist - wie weiter oben bereits ausgeführt - nicht gerichtlich erwiesen, dass Amalgam für die Schäden der Erkrankten verantwortlich wäre oder auch nur allgemein zu derartigen Schäden wie solcher bei der Klägerin vorliegenden führen könnte (was Daunderer zuvor jedoch behauptet hat! - s.o.).

Genau aus diesem Grund kam es ja letztendlich zur Anerkenntnis der gesundheitlichen Schäden und der zeitweise Arbeitsunfähigkeit der Beklagten durch ihre Krankenkasse. Gerade damit das Gericht Beweise nicht anerkennen muss!

Also noch einmal ganz, ganz deutlich:
Die Krankenkasse hat bei der Klägerin gesundheitliche Schäden anerkannt. Das Ganze wurde damit ohne Urteil beendet.
Aber niemand - weder Gericht noch Krankenkasse - hat anerkannt, dass diese Schäden etwa durch Amalgam verursacht worden wären!!!

Und damit hat das Ganze aber eben auch nichts mehr mit einem "Amalgamprozess" oder einem "Amalgamurteil" zu tun!
Rechtlich betrachtet ist und bleibt es jetzt eben ein Erfolg eines Versicherungsnehmers gegen seine Kankenkasse (wie zuvor auch schon von vielen anderen Versicherungsnehmern - und ohne explizite Hilfe durch Daunderer - erlangt).

Und genau darum geht es hier doch!
Und darum, dass Dr. Daunderer nun öffentlich behauptet, gerichtlich sei erwiesen, dass Amalgam die - von ihm dann in Folgenden aufgezählten - Gesundheitsschäden der Klägerin verursacht hätte.
Eine glatte Lüge!

Warum die Krankenkasse der Klägerin die Schäden jahrelang nicht anerkannt hatte, das ist jedem klar - wurde doch ganz zu Beginn von der Ärztin der Klägerin das Amalgam als Schadensverursacher genannt! Natürlich wollte / musste man da aus den bekannten Gründen versuchen, die Dinge unter den Tisch zu kehren...

Es ist auch keine Frage, dass es ein großartiger Erfolg für die Klägerin ist - unterstützt von Dr. Daunderer -, nun nach Jahren des Kampfes ihre gesundheitlichen Schäden mit daraus folgender Arbeitsunfähigkeit doch noch anerkannt bekommen zu haben. Das stellt keiner in Frage - und darüber ist auch niemand enttäuscht!

Enttäuscht bin z.B. ich - wie jetzt aber jedem klar sein sollte - darüber, dass Daunderer einfach immer wieder falsche "Fakten" liefert.
Man kann sich einfach nicht auf den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen verlassen. Es ist ja kein Einzelfall!
Und das finde ich durchaus einen Grund zur Enttäuschung.

Und ich für meinen Teil habe von Anfang dieses Threads an meine Enttäuschung genau darüber zum Ausdruck gebracht und damit in keiner Weise in irgendeine falsche Richtung gelenkt. Aber ich kann hier selbstverständlich nur für mich sprechen.

Grüße
Lukas
 
In der Bekanntmachung vom ToxCenter stand folgendes
AZ: L1 KR 59/02 20.01.07

NN./. AOK Sachsen

FACHÄRZTLICHES Zusatz- GUTACHTEN
Am 19.01.07 war ich konsiliarisch 5 Stunden bei der Begutachtung von Frau NN durch einen Nervenarzt/Psychiater .
Er gilt als der beste Klinische Neurologe in Europa, ein Schüler des Urvaters der Neurologie, Prof. Dr. Bodechtel.
Er bestätigte wiederum aufgrund der dem Gericht vorliegenden Fakten und seiner aktuellen umfangreichen Untersuchung

- sämtliche klinischen Teste für Nervenschäden positiv
- Langzeit- EEG hochgradig krankhaft
- EMG hochgradig krankhaft
- evozierten Potentialen hochgradig krankhaft

die durchgehende Arbeitsunfähigkeit durch Nervengifte am Arbeitsplatz (Lichtpausen), im Mund und den sicheren Ausschluss psychischer Ursachen.

Ist das nicht noch einmal etwas anderes in Bezug auf die Gründe für das Anerkenntnis? Hier wird u.a. von Nervengiften im Mund gesprochen, aber an erster Stelle stehen die Nervengifte am Arbeitsplatz (Lichtpausen)..

Ist das nun auch wieder ein verhandlungstechnischer Trick?

Gruss,
Uta
 
Darum ging es:

Sozialgericht hielt jahrelang Zähneziehen Schwerstvergifteter für Spleen

8,5 Jahre lang hielt das Sozialgericht und Landessozialgericht das Ziehen aller Zähne in zwei Sitzungen bei einer 32 Jährigen mit total vereitertem Kiefer mit irreversiblen Folgeerscheinungen wie Hirnschädigung und Verlust der Zeugungsfähigkeit durch Endometriose für Spleen einer Gesunden – obwohl die Beratungszahnärztin vorher schriftlich genehmigt hatte, dass die Zähne wegen der üblen Knochenvereiterung und der schweren Amalgamallergie auf Kosten der AOK bei einem Privatzahnarzt gezogen werden.

Verbissen kämpfte ein Dutzend Richter mit ebenso viele gestrige Gutachtern darum, dass die Patientin völlig gesund gewesen sei unmittelbar vor dem Ziehen aller Zähne im Oberkiefer und widerstritten der Arbeitsunfähigkeit der Hausärztin – natürlich ohne sie zu überprüfen – und lehnten das Krankengeld ab.

Am letzten Verhandlungstag vor der Anerkenntnis der Krankheit durch die AOK

(LSG Chemnitz L 1 KR 59/02) meinte bedauernd ein Richter: „In diesem Falle wurden zu viele Untersuchungen durchgeführt“ (31 verschiedene Bakterien unter den gezogenen Zähnen!, schwerste PET- Schäden) und bedauerte damit die hervorragende Beweislage der Kranken.

Entscheidend für den Prozessverlauf war die lückenlose toxikologische Beweisführung das Kernspin des Kopfes im strittigen Zeitraum mit schwersten Amalgamtypischen Schäden, die natürlich kein Gutachter sah, obwohl sie dick umrandet waren. Der Arbeitsmediziner Nowak hat das Kernspin überhaupt nicht aufgemacht und meinte, dass die Patientin gesund sei. Obwohl er sein Gutachten widerwillig erst nach Zwangsgeldandrohung des Gerichts nach fast einem Jahr geschrieben hatte, hat er damit die Zahlung der AOK noch um fast drei Jahre verzögert. Man hatte den Eindruck, dass es weniger um die unvermeidbare Zahlung an die hilflose Kranke ging als um die prinzipielle Anerkennung, dass Amalgam so verheerende Schäden bei einer jungen Frau auslösen kann.

Daher kämpfte die AOK mit Händen und Füßen darum, dass diese Entscheidung möglichst lange hinausgezögert wird.

Nun ist eindeutig erwiesen, dass Amalgam

zu schwersten irreversiblen Hirnschäden führt
zu schwersten irreversiblen Organschäden führt
die Arbeitsfähigkeit völlig verhindert
kein Arzt oder Gericht Amalgam und seine Folgen kennt
alle Amalgamkranken am Ende völlig hilflos alleine stehen
die Vergifter völlig freie Hand haben.

https://www.toxcenter.de/artikel/7HFD4F.php

Alles geschah nur deswegen, weil sich die Hausärztin getraute als Ursache ausschließlich das Amalgam zu schreiben, was weltweit als Anreiz für Strafmaßnahmen gegen Patienten gilt.

Das Arbeitsamt hatte die Arbeitsunfähigkeit trotz dieser Diagnose anerkannt, die AOK hingegen nicht. Die Hausärztin soll wegen ihrer Aufrichtigkeit deswegen auch Probleme bekommen haben, wie ich an anderer Stelle gelesen habe und wurde als wichtige Zeugin erst gar nicht vom Gericht angehört. Die Probleme, die Ärzte bei der Amalgamthematisierung bekommen, ist der Grund, weshalb sie sehr vorsichtig und z. T. unehrlich mit dieser Problematik umgehen. Letztendlich geht es auch um die Existenz des Arztes, was für viele Patienten so schwer zu begreifen ist.

Was im Einzelnen beantragt bzw. formuliert wurde und was die AOK letztlich anerkannt hat, wissen wir nicht, da wir die von der Patientin gestellten Anträge nicht kennen.

Es war jedenfalls ein Amalgamprozess Lukas, auch wenn dir das vielleicht nicht bewußt ist. Es drehte sich nämlich nur darum. Die AOK hat jedenfalls den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld während der Beseitigung der Folgen von Amalgam (Ziehen von vereiterten Zähnen) anerkannt - jedoch nur für diese Patientin in diesem speziellen Fall.

Im Übrigen sind Richter in ihren Entscheidungen unabhängig. Sie müssen sich "nur" an die Gesetze halten. Mir scheint, Präzedenzfälle dienen lediglich dazu, es den Richtern während der Urteilsbegründung einfach zu machen. In Sachen Amalgam gab es genügend negative Präzedenzfälle. Ein Urteil ist doch noch lange kein Gesetz, woran es in Sachen Amalgam ja mangelt. Selbst wenn es in diesem geschilderten Fall ein Urteil mit Begründung gegeben hätte, so hieße das noch lange nicht, dass zukünftig alle Krankenkassen - und im Streitfall alle Richter - das berücksichtigen müssen und grundsätzlich alle Kassen zur Zahlung der Amalgamfolgekosten verpflichtet sind. Sowas wird durch Gesetze geregelt und nicht durch Urteile, denn die beziehen sich stets nur auf den Einzelfall. Glücklicherweise benehmen sich nicht alle Krankenkassen so asozial.
 
Hallo Flower-Anne,


Es war jedenfalls ein Amalgamprozess Lukas, auch wenn dir das vielleicht nicht bewußt ist.


nein, genau das war es nicht.

Es ist ja jetzt schon genügend dargelegt. Es ging darum, dass Schäden durch die ges. KK anerkannt wurden.

Die Hintergründe und Ursachen für die Schäden spielten letztendlich bei der Anerkannung durch die AOK keine (rechtlich relevante) Rolle mehr.
So schlimm, ungerecht und gemein das jetzt auch ist, und so bitter das von vielen Betroffenen auch empfunden wird - es ist und bleibt trotzdem Tatsache! Traurig aber wahr: so falsch und hinterhältig ist das deutsche Rechtssystem! Jeder, der selber damit zu tun hat, kann ein Lied davon singen...

Durch all die Befunde konnte die Klägerin beweisen, dass die Schäden tatsächlich vorlagen und vorliegen. Das konnte sie aufgrund der vielen Befunde in solch eindrucksvoller Art (ich könnte das aufgrund meiner unzähligen Befunde übrigens auch), dass das Gericht nicht mehr länger die Schäden von der AOK wegreden und ignorieren lassen konnte.

Wodurch diese Schäden aber entstanden sind, das wurde am Ende nicht genannt, geschweige denn wurde etwa anerkannt, dass die Schäden durch Amalgam entstanden wären! Und nur wenn das der Fall gewesen wäre, könnte man hier schlussendlich von einem "Amalgamprozess" sprechen, Anne.

Wir unter uns müssen wohl kaum über die Schädlichkeit von Amalgam diskutieren. Auch nicht darüber, dass durch Quecksilber unendlich viele und schwerste gesundheitliche Schäden entstehen können...

Ich verstehe auch durchaus den überschäumenden Aktionismus Daunderers in dieser Sache.

Aber das alles macht es nun einmal nicht wahrer und auch nicht akzeptabel, wenn Daunderer aus einer Anerkenntnis von gesundheitlichen Schäden bei einer kranken Person den Schluss zieht - den Du hier noch einmal angeführt hast -, dass:

Nun ist eindeutig erwiesen, dass Amalgam

zu schwersten irreversiblen Hirnschäden führt
zu schwersten irreversiblen Organschäden führt
die Arbeitsfähigkeit völlig verhindert
kein Arzt oder Gericht Amalgam und seine Folgen kennt
alle Amalgamkranken am Ende völlig hilflos alleine stehen
die Vergifter völlig freie Hand haben.

Dieser Beweis wurde so nicht erbracht. Nicht im rechtlichen Sinne! Zu behaupten, den gerichtlichen Beweis gäbe es jetzt, ist ganz klar falsch, und die Behauptung wird auch nicht wahrer, wenn man sie jetzt noch x Mal wiederholt.
Ich finde es ja selber bedauerlich und schade.

Die nicht-rechtlichen - also damit nicht gerichtsrelevanten - Beweise für die Schädlichkeit von Amalgam gibt es ja längst, aber um diese geht es hier nicht.

Es nutzt wirklich gar niemandem etwas, wenn man die vorliegenden Fakten in derart falscher Weise auslegt und verbreitet.
Selbst Daunderer scheint sich inzwischen ja auf dem Weg zu befinden, das einzusehen.

Grüße
Lukas
 
Meine Gedanken dazu und noch einige Dinge die ich einmal beim Namen nennen und auf dem Punkt bringen möchte:

Warum haben die Geschädigten vor Gericht keine Chance!
In erster Linie ist es der Gesetzgeber schuld:

Beweis:
Antwort des Gesundheitsministerium vom 11.Oktober 2006 von Dr. Christina Friede-Mohr.

„Die medizinische und toxikologische Bewertung von Amalgam und den anderen Restaurationsmaterialien ergibt, dass für Amalgam ebenso wie für alle anderen Materialien Nebenwirkungen und insbesondere Risiken von Hautunverträglichkeiten und Allergien bestehen. Weitere zugeschriebene Nebenwirkungen wie z. B. Störungen des Nervensystems oder des Autoimmunsystems konnten nicht bestätigt werden“.

(Ich würde hier gern das ganze Schreiben hereinstellen, aber da müsste mir jemand beim einscannen helfen)

Dies ist doch eigentlich eine Ungeheuerlichkeit und solange unser Gesetzgeber so eine Lüge unterstützt besteht vor Gericht auch keine Chance.
Solange wir da stillhalten wird sich auch nichts ändern.
Ich haben ja in einem Thread schon mal angeregt eine Petition zu verfassen, die Resonanz war mit ein paar wenigen Zustimmungen sehr gering.

Es gibt inzwischen viele Ärzte die die Schädlichkeit von Amalgam in die Öffentlichkeit gerückt haben, Vorreiter ist Zweifels ohne Dr. Daunderer, wo ich wirklich froh bin, dass es Ihn und seine Publikationen gibt.
Was er über Zahnsanierung und Entgiftung schreibt hat jedenfalls mir persönlich am meisten gebracht.
Was mich stört !

Inzwischen gibt es ja nun genug Ärzte die die Gefährlichkeit von Amalgam bestätigen, aber wie Flower - Anne schon schreibt „Ärzte bangen um ihre Existenz“.
Ich frage mich da doch ernstlich: Kann man in unserem Land nicht zu seinen Überzeugungen stehen, leben wir eigentlich in einer Demokratie oder einem Bananenstaat?
Ärzte haben doch einen „Eid“ geleistet und sind in erster Linie dem Wohle des Patienten gegenüber verpflicht, sonst wäre dieser Eid ja eine reine Farce.
Mich stört diese Lethargie allgemein. Würden Ärzte für ihre Überzeugung einstehen und einmal Front gegen diese Gesetzgebung machen würde sicher auch etwas erreicht werden.
Die Wahrheit kann man nur eine Zeitlang unterdrücken.
Es gibt so viele Betroffene, Amalgamselbsthilfegruppen, Umweltmedizinerverbände (dbu, igumed usw.). Warum machen die nicht einmal alle gemeinsam gegen die Amalgambefürworter mobil. Unsere Regierung wäre gezwungen sich zu äußern.
Bei der Gesundheitsreform und für die Erhöhung ihrer Gehälter sind unsere Mediziner auf die Straße gegangen. Wir haben natürlich keine Lobby. Der dumme Patient bleibt still und schluckt alles.
Wenn wir nicht anfangen und zusammenstehen und jeder nur für sich alleine „kämpft und vor sich hinwurschtelt“, geht es Jahre und Jahrzehnte so weiter, bis die Generation der Amalgamgeschädigten gestorben ist und kein Hahn mehr nach ihnen kräht.
Viele Arztpraxen verwenden ja jetzt nach und nach kein Amalgam mehr und in ein paar Jahren verschwindet es leise und klammheimlich in der Versenkung.

Außerdem drängt sich mir immer wieder der Verdacht auf, dass auch in den sogenannten „eigenen Reihen“ der Ärzte, die die Schädlichkeit von Amalgam zuerst einmal in der Öffentlichkeit anprangern, (wäre ja ein schöner Zug wenn es so rein selbstlos und für die gute Sache wäre) gar kein so großes Interesse besteht, dass es auch gesetzlich verboten wird.
Da alles privat abgerechnet wird verdient man ja wesentlich mehr.
Natürlich sollen Ärzte nicht umsonst arbeiten. Wenn man aber bei Dr. Schüler oder Dr. Lechner pro Sanierung eines Kieferquadranten locker 2 500 Euro hinblättert ist das alles andere als seriös oder human und in meinen Augen reine Ausbeutung von kranken Menschen. Es weiß doch jeder, dass die Betroffenen keine andere Wahl haben, da sie von der Schulmedizin belächelt und nicht erst genommen werden. Es wird dann noch verlangt, dass man froh und dankbar ist und den Mund schön hält, weil sich einer dem Problem annimmt.

Ich habe mich jetzt jedenfalls zu einer Klage entschlossen und werde auch für mein Recht kämpfen. Ich werde es mit Nachdruck tun und mit allen rechtlichen Mittel die mir zur Verfügung stehen. Es ist nicht leicht, das habe ich schon gemerkt.


Verwunderlich ist dann immer wieder, dass Ärzte die doch angeblich so für ein Amalgamverbot eintreten oft jede Unterstützung verweigern.
Dann heißt es: „ Ja verwenden Sie ihre Energie doch nicht sinnlos für eine aussichtslose Sache, sondern investieren Sie ihre Energie lieber in ihre Genesung (sprich Diagnose und Therapie)“.
Daran verdienen sich manche Ärzte dann die berüchtigte "goldene Nase“.


Die Amalgambefürworter lachen sicher sicherlich ins Fäustchen.


Ich will dazu folgende Äußerungen aus einem Aufsatz von Prof. Dr. Dr. Erich Fechner ins Bewusstsein rücken:


„Angesichts dieser Situation ist der einzelne zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen, wo immer der Verdacht des Missbrauchs wirtschaftlicher Macht auf Kosten der Gesundheit besteht. Dabei stellt sich die Frage, nicht nur ob er als einzelner berechtigt ist, seine unmittelbaren eigenen Lebensinteressen und die seiner Familienangehörigen wahrzunehmen, sondern ob er als Staatsbürger dazu nicht auch verpflichtet sei.

Wichtig ist dagegen die Feststellung, dass beim Versagen des Staates der demokratische Bürger aufgerufen ist, von seiner politischen Berufung Gebrauch zu machen, alle politische Erziehung von der Volksschule bis zur Erwachsenenbildung gipfelt in den Satz: dass der einzelne für das verantwortlich ist, was im Staat geschieht.
Der Staatsbürger ist in einem freiheitlichen Staate gewissermaßen die letzte Instanz, die beim Versagen des Staatsapparates berufen ist, in die Bresche zu springen und Aufgaben, die vom Staat nicht bewältigt werden, selber wahrzunehmen.“

https://www.dr-schnitzer.de/efwi001.htm


Ich für meinen Teil, fühle mich davon angesprochen.

Liebe Grüße
Anne S.
 
Hallo Anne S.,

ich kann Dich so gut verstehen... und wünsche Dir für Deinen Kampf gegen das Unrecht in diesem Land alles Gute und besonders viel Kraft!

Zu dem Prozess, um den es in diesem Thread geht, noch folgende Anmerkung:

Dr. Daunderer hat inzwischen nun veröffentlich, was tatsächlich am Ende des Prozesses gesprochen wurde. Und da ist nun - wie es zu erwarten war - kein Wort mehr zu finden von wegen „Schäden durch Amalgam gerichtlich erwiesen“ oder „Die Wahrheit siegt“ etc.
Allenfalls wird nun noch über die falschen „Gutachten“ der üblichen, von Versicherungen oder Gerichten bestellten Gutachter und über deren Ignoranz und Unkenntnis geschimpft - Alltag, den wir ja bestens und leidvoll aus eigenem Erleben kennen...

Ansonsten heißt es jetzt:


Kernfrage ist, ob die Klägerin in der Zeit vom 01.01. bis 13.01.1998 arbeitsunfähig erkrankt war. Nach Aktenlage ergeben sich, abgesehen von den unmittelbaren Folgen der Zahnextraktion im Unterkiefer, relativ allgemein gehaltene Befunde im Sinne von Müdigkeit und Konzentrationsstörungen. Die Hausärztin Dr. F. Hat insoweit kein weitergehenden spezifischen Befunde mitgeteilt, die sich auf die Zeit unmittelbar vor dem 01.01.1998 beziehen. Es ist daher aufgrund der hier äußerst streitigen Diagnose jedenfalls aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze nicht abzuleiten, ob die Klägerin auch wegen dieser Befindlichkeitsstörungen im vorgelagerten Zeitraum arbeitsunfähig war. Insoweit ergibt sich keine eindeutige Lage, wenn man die Gutachten von Dr. Daunderer und Prof. Dr. Nowak gegenüberstellt. Aufgrund des nunmehr vorliegenden Befundes von Dr. M., der nochmals ein Kernspintomogramm aus dem Jahre 1997 ausgewertet hat, zu dem Prof. Dr. Nowak nicht Stellung bezogen hat, kann man nach vorläufiger Einschätzung davon ausgehen, dass eine erhebliche Hirnschädigung bei der Klägerin schon 1997 vorgelegen hat. Dr. M. spricht insoweit von „bereits schweren Veränderungen im Gehirn“. Offensichtlich meint Dr. M. in seinem letzten Satz: „Bekanntlich konnte die Patientin wegen dieser Erkrankung bereits 1997 bis heute nicht mehr einer geregelten beruflichen Tätigkeit nachgehen.“, dass nach seiner Einschätzung die Klägerin auch damals bereits ab 1997 arbeitsunfähig krank war.


Die Verhandlung wird um 11.03 Uhr unterbrochen.

Die Verhandlung wird um 11.15 Uhr fortgesetzt.

Der Vertreter der Beklagten erklärt.

„Auf der Grundlage des Befundberichtes von Dr. M. vom Januar 2007 geht die Beklagte davon aus, dass bei der Klägerin neurologisch-psychiatrische Einschränkungen, die bis zur Arbeitsunfähigkeit bereits im Januar 1998 führten, vorgelegen haben. Der geltend gemachte Krankengeldanspruch (01.01.1998 bis 13.01.1998 und 05.02.1998 bis 02.07.1998) wird in vollem Umfang anerkannt. Die für die freiwillige Krankenversicherung in diesem Zeitraum gezahlten Beiträge werden auf Antrag erstattet.

Sodann erklärt die Prozessbevollmächtigte der Klägerin:

„Ich nehme das Anerkenntnis an und erkläre den Rechtsstreit für erledigt.“
- vorgelesen und genehmigt -

Sodann erklärt der Vertreter der Beklagten:

„Ich erkläre den Rechtsstreit ebenfalls für erledigt.“
- vorgelesen und genehmigt -


Der Vorsitzende erklärt die mündliche Verhandlung für geschlossen.

https://www.toxcenter.de/artikel/U3BZKT.php


Es sieht daran also nun jeder eindeutig, dass die AOK zwar gezwungenermaßen aufgrund der Eindeutigkeit der bildgebenden Befunde und der ehrlichen Aussagen beherzter Ärzte Hirnschädigungen und damit zusammenhängende Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Klägerin als nachgewiesen akzeptieren musste; es sieht aber auch jeder, dass mit keinem Wort nun die tatsächlichen Ursachen für diese Schädigungen eine Rolle spielen. Das heißt nun nicht, dass irgendwelche Ursachen (z.B. Amalgam oder auch andere Gifte) in diesem Prozess im Vorfeld von Ärzten nicht genannt worden wären, es heißt aber ganz klar, dass diese im Endeffekt unbestätigt, somit un-anerkannt blieben und damit keine Gerichtsrelevanz besitzen. Und zwar weder für diesen Prozess noch für Nachfolgeprozesse.
Im Klartext: Der Krankheitszustand wird anerkannt, die Krankheitsursache aber nicht.


Auf der Grundlage des Befundberichtes von Dr. M. vom Januar 2007 geht die Beklagte davon aus, dass bei der Klägerin neurologisch-psychiatrische Einschränkungen, die bis zur Arbeitsunfähigkeit bereits im Januar 1998 führten, vorgelegen haben.


Da hat die AOK es nun also geschafft, die für sie und das Gericht oder sogar die Regierung eigentlich recht unangenehme Lage in einen fast-Sieg umzuwandeln. Denn am Ende bleibt mal wieder nur das Eine übrig:

Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychiatrischer Erkrankung der Klägerin.
Das wurde anerkannt. Die Gründe oder Ursachen dafür aber nicht!!


Anne (S.), eine Frage an Dich: würdest Du damit eigentlich klar kommen, wenn nach all dem bis zum heutigen Tage schon Durchgemachten dann nach jahrelangem Kampf vor Gericht Dein Prozess auch noch in einer solchen Weise enden würde? Also dass Du vor Gericht lt. Anerkenntnis als psychisch krank genannt wirst, die Ursachen dafür aber weiterhin für alle uninteressant bleiben und weiter unterm Deckel gehalten werden?? Wäre es nicht gerade das gewesen, worum Du eigentlich hattest kämpfen wollen, also dass Amalgam endlich auch rechtlich als Ursache für Deine Gesundheitsschäden anerkannt wird?
Und wäre es nicht sogar noch eine zusätzliche Schmach, wenn dieser Zustand beim Prozessende dann auch noch öffentlich als Dein „Sieg“ genannt würde? Ein Sieg in dem von Dir angestrebten Sinne wäre es wohl kaum!

Die diesbezüglichen Gedanken der hier genannten Klägerin würden mich interessieren. Wobei es dieser Klägerin aber vielleicht auch in erster Linie gar nicht darum gegangen war, das Amalgam als Schädigungsursache gerichtlich zu beweisen als vielmehr darum, ihre gesundheitlichen Schäden und die Arbeitsunfähigkeit rechtmäßig anerkannt zu bekommen...

Viele Grüße
Lukas
 
Wobei es dieser Klägerin aber vielleicht auch in erster Linie gar nicht darum gegangen war, das Amalgam als Schädigungsursache gerichtlich zu beweisen als vielmehr darum, ihre gesundheitlichen Schäden und die Arbeitsunfähigkeit rechtmäßig anerkannt zu bekommen...

Es ging um viel Geld, ich glaube 14 000 Euro, das die Klägerin an das Arbeitsamt zurückzahlen sollte. Die Patientin hatte nicht aus freien Stücken geklagt und wurde durch die AOK mehr oder weniger zu diesem Verfahren gezwungen, um ihre Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, nachdem ein MDK Arzt als Handlanger der Krankenkasse sie dummerweise vor der Krankschreibung für gesund befand, obwohl sie es nicht war und die AOK die Patientin trotz Antrag nicht wiederholt begutachten ließ. So habe ich es jedenfalls verstanden.

Die gesamte Verhandlungsdauer von 8,5 Jahren war dadurch bedingt, weil der MDK Arzt der AOK, Dr. Bugal, nur 14 Tage vor der strittigen Krankmeldung nach der Puls- und Blutdruckmessung sie gesund geschrieben hatte. Kieferschmerzen bei einer fortgeschrittenen und später mit 31 Keimen nachgewiesenen Osteomyelitis hielt er für Wahnvorstellungen einer organisch Gesunden. In den folgenden Monaten hatte sie kein Gutachter gesehen. Nowak (Anmerkung: Gutachter in erster Instanz) bezog sich stets auf dieses und weitere Gutachten, die sich auf diese „Untersuchung“ bezogen. Nowak erstellte nur ein Gutachten nach Aktenlage.

https://www.toxcenter.de/artikel/YYNR4E.php

Die Hausärztin schrieb die Ursache der Arbeitsunfähigkeit dem Amalgam zu, was in dem Verfahren durch ein neuerliches Gutachten in zweiter Instanz auch bewiesen - aber letztlich nur die Folge, nämlich die Arbeitsunfähigkeit der Patientin, von der Krankenkasse anerkannt wurde.

Kurz gesagt: es ging um Geld! Und nur darum sollte es auch gehen, wenn ihr klagt. Und wenn sich ein Vergleich anbietet, mit dem ihr tatsächlich etwas bekommt und entschädigt werdet, dann würde ich unbedingt einem Vergleich auch zustimmen. Es sei denn, die Rechtslage ist so eindeutig, dass das Gericht die Klage nicht abweisen kann. Das werden euch eure Rechtsanwälte sagen können.

Viele Grüße
Anne
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich solche Dinge lese:


Kein anderer Gutachter würde Äußerlichkeiten anstelle (vorliegender) Fakten zur Diagnose-Widerlegung heranziehen.


https://www.toxcenter.de/artikel/VTY2S4.php

... dann zeigt das, dass Dr. Daunderer nicht viel Ahnung davon haben kann, wie es vor Gericht - und speziell in Gutachterangelegenheiten - tatsächlich zugeht.

Tatsächlich ist es nämlich gerade nicht so, dass dieser hier genannte Gutachter Prof. Nowak so einen außergewöhnlichen Einzelfall darstellt. Das Gegenteil ist der Fall! Dieses Verhalten ist die Regel! Leider Gottes! Es ist die Regel!
Ich selber habe das alleine in meinem Fall bereits bei fünf versicherungs- oder gerichtsbestellten Gutachtern erlebt (und drei neue Gutachtertermine stehen an). Alle Erfahrungen meiner ebenfalls in solche Rechtsdingen involvierten Bekannten bestätigen das Gleiche - wiederum bzgl. jeweils mehreren verschiedenen Gutachtern...
 
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