Zweitmeinungs-Verfahren

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Es geht hier - wie der Name schon sagt, um die Zweitmeinung bei z.B. Rückenschmerzen und einer evtl. geplanten Operation:

Die Einsicht, dass Verschleißerscheinungen an der Wirbelsäule oder Bandscheibenschäden nur bei einem verschwindend geringen Teil der Rückenschmerzpatienten die Ursache der Beschwerden sind, hat bislang jedoch nicht dazu geführt, dass die Zahl der Eingriffe sinkt: Ganz im Gegenteil ist allein die Zahl der Bandscheiben-Operationen zwischen 2005 und 2008 um über 20 Prozent gestiegen, von 121.000 auf 148.000. Gestiegen ist auch die Zahl anderer Operationen an der Lendenwirbelsäule: Sie kletterte von 165.000 auf 228.000.

Aus diesem Grund haben Experten der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie zusammen mit der Techniker Krankenkasse und der Integrative Managed Care GmbH (IMC) ein neues Konzept entwickelt: Hat der behandelnde Arzt bei einem Rückenschmerzpatienten die OP-Indikation gestellt, kann der Patient das neue Zweitmeinungsverfahren in Anspruch nehmen: Binnen zwei Tagen erhält er an einem der bundesweit verfügbaren IMC-Kompetenzzentren einen Termin, bei dem die Indikation durch ein qualifiziertes Team aus Schmerztherapeut, Psychologe und Physiotherapeut überprüft wird. Dazu gehört beispielsweise eine umfangreiche Untersuchung und Diagnostik des Patienten von jeweils einer Stunde bei jedem der drei beteiligten Experten, bei der die Beschwerden und alle anderen krankheitsrelevanten Faktoren analysiert werden. Am Ende raten die Experten dann ebenfalls zu einer Operation oder empfehlen ein alternatives, auf die jeweiligen Erfordernisse des Patienten abgestimmtes multimodales Behandlungskonzept. Dieses kann dann vom behandelnden Arzt verordnet werden oder im Rahmen spezieller integrierter Versorgungskonzepte.
Rückenschmerzen: Besser behandelt und trotzdem noch Geld gespart

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Uta
 
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