Zwangspsychatrisierung missliebiger Personen in der Schweiz

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Hallo,
wird in der Schweiz der so genannte "Fürsorgliche Freiheitsentzug" von Richtern genutzt, missliebige Personen, denen strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist, zu eliminieren? Richter dürfen jederzeit gegen den Willen des Bürgers, wie einst in der ehemaligen Sowjet-Union, diesen auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie stecken und ihn mit gefährlichen Drogen vollpumpen lassen. Davon wird in der Schweiz jährlich in knapp 10000 Fällen Gebrauch gemacht.
In dem verlinkten Vortrag wird von solch einem Fall berichtet. Richter, Polizisten und Ärzte brechen gemeinsam das Recht und sind in ihrem Vorgehen von einer kriminellen Organisation nicht zu unterscheiden.

Sie sind krank, kommen sie mit!
 
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@Rudi, auch in der Schweiz ist es immer noch so, alsdas ein Mensch erst, und ich betone erst, "Zwangsversorgt" wird, wenn er für sich selbst und Drittpersonen eine Bedrohung darstellt.

In 10'000 Fällen wird in der Schweiz davon gebrauch gemacht? Laut deinen Aussagen? Woher hast du diese Infos?

Nera
 
Hallo Nera,
ich habe aus dem verlinkten Vortrag zitiert.
Der Herr macht mir übrigens keinen gefährlichen Eindruck. Die "Bedrohung", die von ihm ausging, waren offensichtlich die Strafanzeigen, die er gegen die Richter stellte.
 
In Deutschland kann dann eine Einweisung in die Psychiatrie u.a. dann erfolgen, wenn jemand nicht mehr für sich sorgen kann, verwahrlost ist, und für andere eine Gefahr darstellt.
Das ist aber nicht von heute auf jetzt möglich. Dem geht voraus, daß irgendjemand oder dieser Mensch selbst einem Gericht davon Meldung macht, daß da etwas überhaupt nicht mehr stimmt. Dann schreibt das Gericht dieser Personen eine Aufforderung,sich bei einem Psychiater ambulant vorzustellen. Wenn keine Reaktion kommt, wird das wiederholt. Wenn wieder keinerlei Reaktion erfolgt (manchmal werden z.B. Briefe gar nicht mehr gelesen), wird der Mensch von der Polizei abgeholt zum Psychiater.
Läßt dieser Kranke sich dann auf eine Behandlung ein, zeigt also "Krankheitseinsicht", kann ambulant behandelt werden, wenn es die Umstände zulassen.
Ist das nicht möglich, wird in eine Klinik eingewiesen, und manchmal ist das auch wirklich der einzig gangbare Weg. Es ist zu befürchten, daß dieser Weg manchmal auch mißbraucht wird. Das kann leider passieren.
Die Klinik muß aber nicht Endstation sein, sie kann auch wieder in die Selbständigkeit führen.
Es kann allerdings auch sein, daß ein BetreuerIn vom Gericht bestellt wird, der sich dann um den Aufenthaltsort und die Angelegenheiten des Kranken kümmert. Das kann auch sehr positiv aussehen. Aber hier gibt es auch Mißbrauch, und es ist gar nicht einfach - fast unmöglich - da als Angehöriger einzugreifen, falls man den Verdacht hat, daß es da nicht mit rechten Dingen zugeht.

Betreuungsantrag

Gruss,
Uta
 

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