Themenstarter
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- 01.02.08
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Hallo,
wird in der Schweiz der so genannte "Fürsorgliche Freiheitsentzug" von Richtern genutzt, missliebige Personen, denen strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist, zu eliminieren? Richter dürfen jederzeit gegen den Willen des Bürgers, wie einst in der ehemaligen Sowjet-Union, diesen auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie stecken und ihn mit gefährlichen Drogen vollpumpen lassen. Davon wird in der Schweiz jährlich in knapp 10000 Fällen Gebrauch gemacht.
In dem verlinkten Vortrag wird von solch einem Fall berichtet. Richter, Polizisten und Ärzte brechen gemeinsam das Recht und sind in ihrem Vorgehen von einer kriminellen Organisation nicht zu unterscheiden.
Sie sind krank, kommen sie mit!
wird in der Schweiz der so genannte "Fürsorgliche Freiheitsentzug" von Richtern genutzt, missliebige Personen, denen strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist, zu eliminieren? Richter dürfen jederzeit gegen den Willen des Bürgers, wie einst in der ehemaligen Sowjet-Union, diesen auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie stecken und ihn mit gefährlichen Drogen vollpumpen lassen. Davon wird in der Schweiz jährlich in knapp 10000 Fällen Gebrauch gemacht.
In dem verlinkten Vortrag wird von solch einem Fall berichtet. Richter, Polizisten und Ärzte brechen gemeinsam das Recht und sind in ihrem Vorgehen von einer kriminellen Organisation nicht zu unterscheiden.
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