Wichtiges Anliegen, wer hat Erfahrung mit "Rechten v. Amtsgerichtsbetreuuern" ?

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Wichtiges Anliegen, wer hat Erfahrung mit "Rechten v. Amtsgerichtsbetreuuern" ?

Hallo,

ich erhoffe mir, dass ich hier jemanden finde, der sich irgedwie damit auskennt.
Bevor ich in die Einzelheiten gehe, frage ich erstmal vorsichtig nach ;)

Mein inzwischen ja verstorbener Vater hatte eine "Amtsgerichtsbetreuerin", die mir damals nach dem Tode "netterweise" ihre Hilfe anbot, mir etwas abzunehmen.
Sie wies mich daraufhin, dass ihre betreuerische Tätigkeit mit dem Tode des Betreuten erlischt und ich ihr nun einen schriftlichen Auftrag erteilen müsse, so ich dies wolle.
Ich bejagte blind, da ich noch unter Schock stand - hatte 10 Minuten zuvor vom Tode erfahren.
Bereits 7 Tage danach teilte ich ihr aber mit, dass ich nun doch alles alleine machen wolle und nun erhielt ich eine Rechnung, die sie nur noch als abzockerischen Windhund dastehen lässt.

Mit wem könnte ich mich darüber austauschen, was sojemand abrechnen "darf" als Arbeitsaufwand und was nicht?

Ich stehe gerade in Breifkontakt mit ihr und habe mir eine detaillierte Liste faxen lasse, diese werde ich an mindestens 6 Punkten anzweifeln.

Beispeil:"Anrufbeantworter abgehört, Anruf von Tochter (mir) - 2 Minuten"
Beispiel 2 :"Gespräch mit Tochter über weitere Abläufe - telefonisch - 25 Minuten!"
(wobei sie mich 15 Minuten ohne Punkt und Komma übere ihr Leben vollsülzte!!! Und unser Gespräch eigentlich schon nach 3 Minuten häte erledigt sein können.)
Ich hoffe ich finde ich Austausch.
Denn bei einem Stundenlohn von 40,00 EURO bin ich nicht bereit dieser Frau auf finanzielle Art und Weise ihr Ego zu streicheln.
 
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Hallo Traumsteinchen,

Du hast ihr also einen schriftlichen Auftrag erteilt? Waren darin die Kosten festgelegt, also z.B. die 40,-- Euro pro Stunde?

An Deiner Stelle würde ich bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht, der ja auch diese Betreuerin bestellt hatte, anrufen und mich dort durchfragen. Eigentlich müßten die wissen, ob das so in Ordnung geht.

Gruss,
Uta
 
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Hallo Uta,

am 17.6 klingelte es und die Treppe hoch kamen die Cheffin des Senioren-Service und besagte Dame.
Um mir zu sagen, dass mein Vater tot sei.
Besagte Dame nahm mich in den Arm und wollte mich jetzt in dieser schweren Stunde nicht alleine lassen und es wäre ja besser, man sage mir das persönlich, statt am Telefon und man kenne sich ja, durch den Betreuungsfall meines Vaters.
So ihre Worte.
Ca 30 Minuten später bot sie mir an:"Es gibt jetzt so viel zu tun, ich kann ihnen da gerne meine Hilfe anbieten, ich koste aber 40 Euro die Stunde!"
Das war mir in dem Moment, geschockt wie ich, war egal und ich schrieb auf einen Zettel:"Hiermit erteile ich Frau XXX den Auftrag sowieso, Datum, Unterschrift!"

Jetzt steht auf ihrer Rechnung - halt dich fest!
"Fahrt zur Wohnung des Betreuten. Gespräch mit Seniorenservice, Betreuung und Kripo, 90 Minuten"
"Fahrt zur Wohnung der Tochter, Gespräch, 120 Minuten!"

NIEMAND hat sie gebeten zu mir zu kommen und sie selbst tat so als käme das aus freien Stücken.
Erst danach erteilte ich ihr den Auftrag mir etwas zur Hand zu gehen und jetzt stellt diese Person mir das in Rechnung???? Ich glaube echt es hackt.
Sie hat mir selbst gesagt, ihre Betreuung endet mit Tode des Betreuten, also werde ich sicher nicht ihre Fahrt zur Wohnung und zu mir zahlen, bin doch nicht bekloppt!

Bereits zu Lebzeiten sprach mein Vater 2-fach vor Gericht vor, dass da was nicht mit rechten Dingen vorginge, ohne Erfolg. Schlußendlich wante er sich an den WDR, auch ohne Erfolg.

Nun erfahre ich am eigenen Leibe:"Geht es nicht vom Toten, so nehme von den Lebenden!"

Ich kann mich leider nicht beim Amtsgericht erkundigen, da sie zu mir ja aus freien Stücken kann ohne AMtsgerichts-Wirkung.
Da hat das A-Gericht leider nichts mit zu tun.

Diese Person betonte ständig (!) wie aufrichtig und gewissenhaft sie sei und was sie mir alles nicht in Rechnung gestellt habe, dass es für jeden Menschen kenner ein logisches ist, dass so eine Person eben genau das Gegenteil tut, wie ich nun leider feststellen muss.
 
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Tatsache ist:
Du hast mit ihr einen Vertrag abgeschlossen und den auch nicht widerrufen, wenn ich das richtig verstehe? Ich nehme an, die Dame hat die andere Frau mitgebracht, damit sie einen Zeugen hat. Es könnte ja sein, daß die beiden das öfters so machen und in der Art zusammenarbeiten.

Ich würde auf jeden Fall schriftlich das Vormundschaftsgericht, das diese Betreuerin bestellt hat, von ihrem Vorgehen verständigen. Ob das irgendetwas bewirkt, bleibt dahin gestellt, aber man sollte solches Verhalten nicht einfach unter den Tisch kehren. Vielleicht ist sie ja dort schon im Visier wegen ähnlicher Vorkommnisse und damit in Gefahr, ihre Zulassung zu verlieren? Ich würde ihr auch mitteilen, daß Du dem Vormundschaftsgericht, das für sie zuständig ist, das ganze geschildert hast.

Es gibt bei den Verbraucherberatungsstellen auch Rechtsberatung (kostenpflichtig, aber nicht teuer). Evtl. kannst Du Dich dort beraten lassen.

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest Du einen Rechtsanwalt beauftragen, ihr einen netten Brief zu schreiben. Das zeigt meistens Wirkung.

Was Du selbst tun kannst und was ich tun würde:

Schreib ihr mit Einschreiben per Rückschein in etwa so:

Hiermit kündige ich vorsorglich den Vertrag vom ....., falls dieser Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Außerdem fechte ich den Vertrag an.

Ich biete Ihnen an, Ihre tatsächlichen Auslagen zu ersetzen, wobei ich die von Ihnen aufgeführen Auslagen nicht alle dazu rechne. Darüber hinausgehende Leistungen habe ich nicht in Anspruch genommen und werde entsprechend auch nicht mehr bezahlen.


Sie wird es sich überlegen, ob sie die Kosten bei Dir einklagen möchte. Denn dann geht sie das Risiko ein, bei Gericht zu verlieren und dann auch noch Kosten üb ernehmen zu müssen. Das will sie wahrscheinlich nicht. Deshalb wäre es wohl gut, wenn Ihr Euch irgendwie so einigen könntet.
Das ist zwar dann bitter, aber es ist vielleicht das Lehrgeld dafür zu lernen, daß man in Stress-Situationen keine Verträge abschließen sollte.

Grüsse,
Uta
 
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Hallo Uta,

ddanke für Antwort.Warum sollte ich den kompletten Vertrag anfechten, es geht lediglich um
Posten, die VOR Vertragsabschlusses zu Stande kamen.
Diese Dinge werde ich nicht zahlen.
Punkt Ende aus.
Ich habe ja einen Zeugen wann ich die Unterschrift geleistet habe.
Des weiteren ist man in dieser Lage nicht geschäftfähig und zickt die Dame rum, plädiere ich auf Geschäftsunfähigkeit ;)
Ganz einfaches Ding.
Niemand, wirklich NIEMAND auf dieser Welt hat das Recht Dinge abzurechnen, die vor Vertragsabschluss zu Stande kamen.
Und zu zweit kamen sie, weil sie eh gerade an der Wohnung waren.
Sicher wurde der Vertrag gekündigt, ich schrieb doch oben:"bereits nach 7 Tagen!"
Und GANZ ehrlich? Ich werde nicht verlieren liebe Uta!
Und selbst wen, DEN Spass gönne ich mir, schon allein im Namen meines Vaters.
Ich ahbe bisher 3 Rechtsstreite in meinem Leben geführt und alle gewonnen, denn ich führe nur wo ich mir sicher bin.

Rechtsanwalt ist bereits informiert, allerdings kann dieser nur absegnen, was ich schreibe und ein paar Paragraphen darunter kloppen, da ich immer so schreibe, dass die sich fragen warum ich nicht selbst Anwalt geworden bin :)

Heute bekommt Madam Oberkotz erstmal die Meldung was ich nicht zahle, warum ich nicht zahle und dass ich ihr das ANgebot mache von 150 euro, geht sie nicht drauf an, Anwalt.
Ganz einfaches Ding.
Ich lass mich doch nicht verhonepiepeln!
 
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Hallo Traumsteinchen,

Du hast doch Dein Vorgehen schon genau im Kopf, und ich wünsche Dir viel Erfolg dabei. Ich finde das Vorgehen dieser Madame wirklich übel, und wahrscheinlich hat sie oft Erfolg damit.

Gruss,
Uta
 
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Ja klar hab ich mein Vorgehen im Kopf wäre dennoch mal interessant zu wissen (siehe oben meine Frage!!!)
Denn sich darüber auszutauschen halte ich für ziemlich wichtig.
Bedaure gerade, dass ich die Rechtsschutzversicherung meines Vaters nicht habe weiter laufen lassen auf mich...
Naja was solls :)
 
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