Bodo
Die Bundesregierung hat zum Schutz der Nichtraucher ein generelles Rauchverbot beschlossen: Wer dennoch raucht, wird erschossen! Das gilt ab sofort und überall, besonders in Schulen. Gesundheits-Staatssekretärin Marion Caspers-Merk sprach von "einem guten Gesetz", das kaum noch Ausnahmen zulasse. Danach ist Rauchen nur noch in wenigen Extremfällen zulässig, nämlich:
- bei unüberwindlicher Gier,
- in Gruppen, wenn schon ein anderer angefangen hat,
- nach besonders üppigem Essen (bzw. statt besonders üppigem Essen),
- wenn einem eine angeboten wird,
- bei Stress (Rückstand der eigenen Mannschaft),
- als kleine Belohnung in Glücksmomenten (eigene Mannschaft führt),
- zur Überbrückung peinlicher Gesprächspausen,
- in Verbindung mit Alkohol,
- aus Langeweile,
- als Zigarette "danach" (nach einer anderen Zigarette)
Weitergehende Ausnahmen werden rigide gehandhabt, es sei denn, sie wurden beantragt.
© SPIEGEL ONLINE 2006
- bei unüberwindlicher Gier,
- in Gruppen, wenn schon ein anderer angefangen hat,
- nach besonders üppigem Essen (bzw. statt besonders üppigem Essen),
- wenn einem eine angeboten wird,
- bei Stress (Rückstand der eigenen Mannschaft),
- als kleine Belohnung in Glücksmomenten (eigene Mannschaft führt),
- zur Überbrückung peinlicher Gesprächspausen,
- in Verbindung mit Alkohol,
- aus Langeweile,
- als Zigarette "danach" (nach einer anderen Zigarette)
Weitergehende Ausnahmen werden rigide gehandhabt, es sei denn, sie wurden beantragt.
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