Wer die Pille nicht schluckt, verliert seine Rente

  • Themenstarter Themenstarter James
  • Erstellt am Erstellt am

James

Moderator, Leiter WIKI
Teammitglied
Themenstarter
Beitritt
20.05.08
Beiträge
7.318
Schweiz: Wer die Pillen nicht nimmt, verliert seine IV-Rente

Wie die Basellandschaftliche Zeitung berichtete, ergehen an psychisch Kranke in und um Basel Auflagen wie die Einnahme von Psychopharmaka oder bestimmte Therapien. Werden diese Auflagen vom Patienten nicht eingehalten, droht der Verlust der IV-Rente.
Näheres unter:

www.a-z.ch/news/vermischtes/wer-pille-nicht-schluckt-kriegt-keine-iv-rente-4914447
 
Neu hier? Dann ein herzliches Willkommen!
Du liest hier gerade eine Diskussion von Betroffenen – Menschen, die eigene Wege gehen und Erfahrungen teilen. Das kann am Anfang ungewohnt wirken: Jeder Verlauf, jede Geschichte ist anders.
Als Gast kannst du mitlesen und dich orientieren.
Als Mitglied kannst du Fragen stellen, antworten und dich aktiv einbringen.
Deine Wegweiser:
Die Schweiz war schon immer ein besonderes Land....

Verstossen solche Auflagen nicht irgendwie gegen die Menschenrechte? Wer darf festlegen wer psychisch krank ist, und die Menschen zu ewiger "Drogeneinnahme" verdonnern?

Berücksichtigt man, das psychiatrische Meinungen sehr voneinander abweichen können, sind Probleme mit solchen "Empfehlungen" vorprogrammiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo TanjaBK,

Verstossen solche Auflagen nicht irgendwie gegen die Menschenrechte?

aus meiner Sicht ja. Unter anderem gegen das Recht auf Selbstbestimmung.Menschenrechte ? Wikipedia
Ich denke, das müsste mal von den nationalen Verfassungsgerichten geklärt und gegebenenfalls vom Europäischen Gerichtshof abschließend überprüft werden.

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Schön wäre es, wenn bei diesem und ähnlich gelagerten Themen ein vernünftiger(!) Weg zwischen den Begriffen "Mitwirkungspflicht", "Zumutbarkeit" und "Verhältnismässigkeit" gefunden würde.

Liebe Grüsse
pita
 
Ich denke, das müsste mal von den nationalen Verfassungsgerichten geklärt und gegebenenfalls vom Europäischen Gerichtshof abschließend überprüft werden.

Herzliche Grüße von
Leòn
Gibt es in der Schweiz nicht die Möglichkeit mit Hilfe von Prozesskostenhilfe gegen solche unmöglichen Anordnungen zu klagen, zumal sie eindeutig auch gegen die Vorgaben des zuständigen Bundesamts für Sozialversicherungen und andere international gültige Gesetze sowieso verstossen.
Das Problem wird hier wohl vor allen Dingen sein, dass die Betroffenen selbst die Kraft dazu aufbringen müssten.:o)

Habe jedenfalls schon mehrfach gelesen, dass sehr viele hier in D zugestellten Bescheide bei Widerspruch aufgehoben werden.
 
Hallo Leon,

Leon wurde übrigens zum beliebtesten Jungennamen 2009 in Deutschland gewählt.

Der nächste Schritt der Schweiz ist dann womöglich, dass man unbequeme Menschen für psychisch krank erklärt, und sie unter Medikamente setzt. Wer dann seine Pillen nicht schlucken will dem wird die Existenzgrundlage entzogen. George Orwell lässt grüßen.

Grüße
Tanja
 
Hallo Leon,


Der nächste Schritt der Schweiz ist dann womöglich, dass man unbequeme Menschen für psychisch krank erklärt, und sie unter Medikamente setzt. Wer dann seine Pillen nicht schlucken will dem wird die Existenzgrundlage entzogen. George Orwell lässt grüßen.

Grüße
Tanja

Hallo Tanja,
du liegst so weit ich weiß, mit deiner Vermutung gar nicht mal so weit daneben. Es gibt hier extra Formulare, in denen man festlegen kann wer für einen zuständig ist, wenn man selbst nicht mehr zurechnungsfähig ist. Sei es durch Unfall/Krankheit oder Zwangspsychiatrisierung. Das kommt wohl des öfteren vor, das Menschen die Bundesbern zu gefährlich werden, zwangsweise eingewiesen werden. Die Anhörung findet ein paar Tage später statt, aber der Betroffene kann sich dann nicht mehr wehren, da total unter Medikamente gesetzt. Vor dem Richter sitzt dann nur noch ein lallendes und sabbernes Stück Fleisch. Aus eigener Kraft kommt man da nicht mehr raus. Man kann nur hoffen das man eine Familie oder Freunde hat die einen da wieder rausklagen, bevor die Schäden irreparabel sind.
In Deutschland gibt es ein ähnliches System, mit dem Kritische Leute, bei denen Paragraf 130 Stgb nicht greift, ruhig gestellt werden. Die Leute verschwinden einfach und wenn sie nicht explizit in der Psychatrie gesucht werden, findet die auch niemand. :mad: Das ist leider kein Scherz!!!

Sucht einfach mal im Netz nach: "Zwangspsychiatrisierung"

Gruß
Anubix
 

Willkommen bei Symptome.ch
Schön, dass du da bist.

Symptome.ch ist seit vielen Jahren eine der größten und aktivsten deutschsprachigen Gemeinschaften rund um Gesundheit, Naturheilkunde und alternative Therapien. Hier tauschen sich Menschen aus, die Ursachen verstehen, Zusammenhänge erkennen und eigenverantwortlich etwas für ihre Gesundheit tun wollen.

Als Gast kannst du viele Themen mitlesen und dich informieren. Wenn du selbst Fragen stellen, auf Beiträge antworten oder mehr Inhalte sehen möchtest, registriere dich kostenlos. Die Gemeinschaft lebt vom Austausch – und jedes neue Mitglied bringt wertvolle Erfahrungen mit. 🙂

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
69.531
Beiträge
1.068.072
Mitglieder
53.382
Neuestes Mitglied
gislinde
Zurück
Oben