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Schweiz: Wer die Pillen nicht nimmt, verliert seine IV-Rente
Wie die Basellandschaftliche Zeitung berichtete, ergehen an psychisch Kranke in und um Basel Auflagen wie die Einnahme von Psychopharmaka oder bestimmte Therapien. Werden diese Auflagen vom Patienten nicht eingehalten, droht der Verlust der IV-Rente.
Näheres unter:
www.a-z.ch/news/vermischtes/wer-pille-nicht-schluckt-kriegt-keine-iv-rente-4914447
Wie die Basellandschaftliche Zeitung berichtete, ergehen an psychisch Kranke in und um Basel Auflagen wie die Einnahme von Psychopharmaka oder bestimmte Therapien. Werden diese Auflagen vom Patienten nicht eingehalten, droht der Verlust der IV-Rente.
Näheres unter:
www.a-z.ch/news/vermischtes/wer-pille-nicht-schluckt-kriegt-keine-iv-rente-4914447