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Hallo fm,
Du hast also eine andere Sicht. Wie sieht sie denn aus in punkto 2-jähriger Gewährleistung?
Beispiel: es werden Teleskopkronen gesetzt: edle Gold(legierungskronen), teures Geld, auch die Kasse übernimmt einen kleinen Teil; der Hauptteil an Kosten bleibt beim Patienten. Er hat von Anfang an Schmerzen an den Teleskopkronen. Das wird vom ZA als Eingewöhnung erklärt, der Patient gibt erst einmal Ruhe, bis die Schmerzen unerträglich werden. Gutachter! Der stellt sehr schnell fest, daß unter allen drei Teleskopkronen schon wieder Karies ist - nach 8 Monaten. Die Teleskope werden entfernt, die Zähne darunter bearbeitet, was zum Ergebnis hat, daß sie überhaupt keine Ruhe mehr geben und letztlich - nach vielen Schmerzen - gezogen werden (Wurzelbehandlung inbegriffen).
Der ZA sagt dem Patienten, daß er ihn nicht mehr sehen will in seiner Praxis "Sie kosten nur meine Zeit und bringen mir kein Geld". Die Krankenkasse stellt sich taub, der Patient bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Wo bleibt da irgendeine Gewährleistung?
Mich würde Deine Version interessieren, fm.
Gruss,
Uta
das ist z.b. aus meiner sicht komplett anders. ich spreche im moment von der kassenzahnärztlichen versorgung in deutschland - das ist wichtig.
hier gilt nicht nur im bereich der versorgung mit zahnersatz eine 2-jährige gewährleistung.
Du hast also eine andere Sicht. Wie sieht sie denn aus in punkto 2-jähriger Gewährleistung?
Beispiel: es werden Teleskopkronen gesetzt: edle Gold(legierungskronen), teures Geld, auch die Kasse übernimmt einen kleinen Teil; der Hauptteil an Kosten bleibt beim Patienten. Er hat von Anfang an Schmerzen an den Teleskopkronen. Das wird vom ZA als Eingewöhnung erklärt, der Patient gibt erst einmal Ruhe, bis die Schmerzen unerträglich werden. Gutachter! Der stellt sehr schnell fest, daß unter allen drei Teleskopkronen schon wieder Karies ist - nach 8 Monaten. Die Teleskope werden entfernt, die Zähne darunter bearbeitet, was zum Ergebnis hat, daß sie überhaupt keine Ruhe mehr geben und letztlich - nach vielen Schmerzen - gezogen werden (Wurzelbehandlung inbegriffen).
Der ZA sagt dem Patienten, daß er ihn nicht mehr sehen will in seiner Praxis "Sie kosten nur meine Zeit und bringen mir kein Geld". Die Krankenkasse stellt sich taub, der Patient bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Wo bleibt da irgendeine Gewährleistung?
Mich würde Deine Version interessieren, fm.
Gruss,
Uta