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Querschnittsgelähmte werden von den Kassen oft vorschnell als "erwerbsunfähig" abgeschoben obwohl kurz nach dem Unfall medizinisch noch gar nicht klar ist, ob die Schädigung dauerhaft bleibt. Die Kassen entlasten sich damit von der Zahlung des Krankengeldes, schieben aber bei diesem Vorgang das "Wohl des Patienten" in den Vordergrund.
Spiegel online berichtet darüber: Querschnittsgelähmte: Vorschnelle Frühverrentung - SPIEGEL ONLINE
Spiegel online berichtet darüber: Querschnittsgelähmte: Vorschnelle Frühverrentung - SPIEGEL ONLINE