Verrentung wider Willen

James

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Querschnittsgelähmte werden von den Kassen oft vorschnell als "erwerbsunfähig" abgeschoben obwohl kurz nach dem Unfall medizinisch noch gar nicht klar ist, ob die Schädigung dauerhaft bleibt. Die Kassen entlasten sich damit von der Zahlung des Krankengeldes, schieben aber bei diesem Vorgang das "Wohl des Patienten" in den Vordergrund.
Spiegel online berichtet darüber: Querschnittsgelähmte: Vorschnelle Frühverrentung - SPIEGEL ONLINE
 
Hallo James,

Danke für den link.

Querschnittsgelähmte werden von den Kassen oft vorschnell als "erwerbsunfähig" abgeschoben obwohl kurz nach dem Unfall medizinisch noch gar nicht klar ist, ob die Schädigung dauerhaft bleibt.schieben aber bei diesem Vorgang das "Wohl des Patienten" in den Vordergrund.

Also, das ist ja die Höhe. :mad:

Da könnte ich mal unsere beiden Orthädietechniker in der Familie informieren, die könnten in ihren Betrieben mal abfragen, wo dies der Fall ist und wo nicht.

Das braucht aber etwas Zeit.

Gruß Rota
 
Das scheint bei einigen Krankheiten der Fall zu sein während bei anderen, die nicht so "spektakulär" erscheinen und für Betroffene ein riesiges Problem darstellen es genau umgedreht gehandhabt wird. Da muß manchmal sogar das Sozialgericht erst ein Urteil fällen um den Patienten verrenten zu können. Bis dahin vergehen aber zermürbende Jahre...
 
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