Urteil des Bundessozialgerichts zur Kostenerstattung durch g...

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Wo ist Paragraph 13(9)

Hab mir gerade die Securvita]Seite einverleibt und bin zu dem Entschluss gekommen das die auch nur an der Grenze der "Legalität" handeln...

weiteres unter Oeko-Test 10/2003

Wer sich die Anträge der Securivta an schaut, sieht das er einen Vertrag mit der BKK abschliesse und Naturheilkunde geht genau bis zum www.securvita.de/bkk_c/bkk_l_22.htm um nicht das Patent auf Versicherungsleister zu verlieren. Aus meine Sicht, kein Paradebeispiel wenn ich trotzdem eine Zusatzversicherung brauche um halt die "sonstigen" Leistungen zu erhalten die über das Deckungsmaß einer "normalen" Kasse hinaus gehen. Aber lest den Oeko-Test selber und fragt die Kasse vor Abschluss eines Vertrages ob sich da was in den letzten 2 Jahren getan hat. Alle relevanten Informationen wie z.B. das Paragraphenwerk (AGB) waren von mir nicht online abzurufen.

Warten wir, bis sich das Versicherungswesen entgültig in eine Geldmaschine für die Vorstände verwandelt hat und alle mal aufwachen. Wünschenswert wäre eine Versicherung die ausschliesslich naturheilkundlich (alternativmedizinisch) orientiert ist und die Schulmedizin als Sonderleistung mit im Katalog hat. Aber solange nach aussen plakativ das Allgemeinwohl und Parität auf den Fahnen der Versicherer weht während Aktienspekulaten das Kapital gewinnbringend verscheiben, kann man bei den vergnüglichen Platzinhaber in den Prunkbauten lange warten bis diese aufwachen solange die Kasse klingelt. Setzt einfach neben jeden Entscheidungsträger einen Ein-Euro-Jobber der sich mit jedem aufgedeckten Skandal 10 Euro Prämie verdient und zwei Probleme sind auf einen Schlag gelöst. Solange Transparenz gefordert und Undurchsichtigkeit sowie Geheimpolitik* gefördert werden, kann das nicht klappen. Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen sind Großaktionäre und da zählen nur die Gewinne!

* unter Geheimpolitik verstehe ich den Entschluss von Maßnahmenkatalogen für das "öffentliche Wohl" unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie Vorbehalt von Namen und Kriterien zur "Wahrheitsfindung" wie sie immernoch stattfinden.

[geändert von Mike am 08-17-05 at 08:30 AM]
 
Dem etwas anders klingenden Urteil ist es wohl zu entnehmen, das die anthroposophische Medizin wie auch die Homöopathie eigenständige und zugelassene Therapierichtungen sind.

Allerdings wird anerkannt, dass beide im deutschen Gesundheitssystem nicht durchgängig den angemessenen Stellenwert erfahren.

Was die Schreiberlinge der DPA daraus gemacht haben ist dem obigen verwies zu entnehmen.

für den genauen Wortlaut bitte in diesem Eintrag auf "Urteil" klicken. Das gesammte Urteil geht über mehrere Seiten und kann dort abgerufen werden.
 

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