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Genau so ist es...
Wenn alles logisch vor sich gehen würde, hätten wir auch keinen Gesprächsstoff:keineahnung:
ja ...
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Genau so ist es...
Wenn alles logisch vor sich gehen würde, hätten wir auch keinen Gesprächsstoff:keineahnung:
Njein
Wenn ein AN länger erkrankt ist, kann die KK oder der med. Dienst ihn auffordern einen Reha Antrag zu stellen. Der AN muss das dann machen, weil er ansonsten keine Bezuege und KG mehr bekommt. Ist das Ergebnis der Reha, dass er erwerbsunfähig ist, kommt er in Zwangsrente, der Rehaantrag gilt dann als Rentenantrag und kann nicht zurück genommen werden. Also aufpassen!
Zenu
Gibt es eine bestimmte Dauer der Erkrankung als Voraussetzung für die Aufforderung der KK oder des MDK einen Rehaantrag zu stellen?
Also 6 Monate oder kann eine Kasse dies sofort tun?
lg
Cheyenne
Hallo Zanu und James,
danke für die Infos. Wenn also eine Vorstellung beim Gutachter fällig wird noch vor Ablauf der 6 Monate, nach denen "ausgephast" werden kann, dann wird der MDK/KK vermutlich die Diagnose anfechten, richtig?
Lg
Cheyenne