Themenstarter
- Beitritt
- 13.03.11
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Die sehr seltsamen Blüten, die "simple" Gedankenkonstrukte der verantwortlichen Politiker (D-Land) treiben, lassen mich völlig ratlos zurück.
Denn zu meinen anstehenden OPs habe ich die schriftliche Anweisung erhalten
7 Wochen vor und 14 Tage nach einer COVID-19-Impfung darf nicht operiert werden.
Ich bin ja nicht geimpft und musste operiert werden (Augen), sonst droht Blindheit. Ein Auge ist fertig, das andere ist nächsten Monat dran. Dann gilt natürlich dieselbe Anweisung.
Und nächstes Jahr muss ich eine Kiefer-/Zahn-OP über mich ergehen lassen und denke, da gelten dieselben Voraussetzungen. Allerdings praktiziert der einzige Spezialist, der es kann, einige 100 km weg von meinem Wohnort, dazu muss ich verreisen, also Zug fahren. Bei den Augen geht es mit Straßenbahn.
Kommen also Kontrolleure in den Zug und verlangen die Fahrausweise zu sehen und - wie nun beabsichtigt - auch 2G, also geimpft und/oder genesen, was bei mir ja wg. der ärztlichen aktuellen Anweisung nicht geht, muss ich dann derzeit meine Augen-OP-Unterlagen und nächstes Jahr eine noch zu erhaltende Bescheinigung des Kieferorthopäden im anderen Bundesland den Fahrkarten-Kontrolleuren zu lesen geben, um der saftigen Geldstrafe zu entgehen?
Da ich außerdem wg. unverträglicher Bestandteile in den Seren gar nicht geimpft werden darf, dies mir aber kein Hausarzt (meiner hat zugemacht und meine Suche seit Wochen verlief ohne Erfolg, da nur Homöopath/Naturarzt-Kassenhausarztpraxis möglich) bescheinigen kann, was mache ich danach dann? Womöglich wird weiter verschärft, damit ja bloß kein Ungeimpfter sich mehr auf die Straße und irgendwo anders hinwagt.
Ein Handy besitze ich nicht.
Die kurze Frage:
Was außer dem Fahrschein zeige ich dem Kontrolleur, um mich nicht strafbar zu machen?
Denn zu meinen anstehenden OPs habe ich die schriftliche Anweisung erhalten
7 Wochen vor und 14 Tage nach einer COVID-19-Impfung darf nicht operiert werden.
Ich bin ja nicht geimpft und musste operiert werden (Augen), sonst droht Blindheit. Ein Auge ist fertig, das andere ist nächsten Monat dran. Dann gilt natürlich dieselbe Anweisung.
Und nächstes Jahr muss ich eine Kiefer-/Zahn-OP über mich ergehen lassen und denke, da gelten dieselben Voraussetzungen. Allerdings praktiziert der einzige Spezialist, der es kann, einige 100 km weg von meinem Wohnort, dazu muss ich verreisen, also Zug fahren. Bei den Augen geht es mit Straßenbahn.
Kommen also Kontrolleure in den Zug und verlangen die Fahrausweise zu sehen und - wie nun beabsichtigt - auch 2G, also geimpft und/oder genesen, was bei mir ja wg. der ärztlichen aktuellen Anweisung nicht geht, muss ich dann derzeit meine Augen-OP-Unterlagen und nächstes Jahr eine noch zu erhaltende Bescheinigung des Kieferorthopäden im anderen Bundesland den Fahrkarten-Kontrolleuren zu lesen geben, um der saftigen Geldstrafe zu entgehen?
Da ich außerdem wg. unverträglicher Bestandteile in den Seren gar nicht geimpft werden darf, dies mir aber kein Hausarzt (meiner hat zugemacht und meine Suche seit Wochen verlief ohne Erfolg, da nur Homöopath/Naturarzt-Kassenhausarztpraxis möglich) bescheinigen kann, was mache ich danach dann? Womöglich wird weiter verschärft, damit ja bloß kein Ungeimpfter sich mehr auf die Straße und irgendwo anders hinwagt.
Ein Handy besitze ich nicht.
Die kurze Frage:
Was außer dem Fahrschein zeige ich dem Kontrolleur, um mich nicht strafbar zu machen?