Nirgendwo Zuhause - Flüchtlinge im 21. Jahrhundert

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04.04.07
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Es war einmal - vor mehr als 60 Jahren

hi leon,
damit kommen wir natürlich auch zugleich wieder in der jetztzeit an.
die latente erwartung das "die" alle wieder gehen sollen....nur eben: wohin?

heimat und sprache sind ja wurzeln für uns. wer nie weg war weiß nichts darüber. und wer gezwungen ist sogar in einen ganz anderen kulturkreis zu gehen wird dies sehr hart erleben.

in arbeiten mit klienten habe ich das ausmaß der entbehrung, welches ganz extrem ist wenn die betroffenen wissen das die heimat zerstört ist.
unsere gesellschaftliche feindseligkeit ist da nur noch das "sahnehäubchen" obendrauf.
 
Es war einmal - vor mehr als 60 Jahren

hi leon,
damit kommen wir natürlich auch zugleich wieder in der jetztzeit an.
die latente erwartung das "die" alle wieder gehen sollen....nur eben: wohin?

heimat und sprache sind ja wurzeln für uns. wer nie weg war weiß nichts darüber. und wer gezwungen ist sogar in einen ganz anderen kulturkreis zu gehen wird dies sehr hart erleben.

in arbeiten mit klienten habe ich das ausmaß der entbehrung, welches ganz extrem ist wenn die betroffenen wissen das die heimat zerstört ist.
unsere gesellschaftliche feindseligkeit ist da nur noch das "sahnehäubchen" obendrauf.

Hallo Holon,

danke für diesen Beitrag! Ich habe mehrere Jahre mit Spätaussiedlern und Kriegsflüchtlingen (Ex - Jugoslawien: Bosnien, Kosovo) gearbeitet.
Ich habe das Dilemma oft sehr lebendig wahrgenommen: dort wurden wir verfolgt, bzw. war Krieg - hier will man uns nicht.
symptome.ch/threads/wieder-soll-ein-christ-abgeschoben-werden-todesurteil.3872/
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Und dann die Problematik der Kinder: hier geboren oder zumindest weitgehend aufgewachsen zu sein und "wieder zurück" (was für ein Hohn) zu sollen in ein Land, das nicht ihre Heimat ist, deren Sprache sie nicht richtig beherrschen und schon gar nicht die Schriftsprache, in der sie dann Analphabeten sind.

Ich hoffe, dass noch noch eine vernünftige gesetzliche Regelung hinsichtlich des Bleiberechts, geschaffen wird.

Bleiberecht: Geduldet - Nachrichten und Analysen auf ZEIT online - Video

Informationen zum Bleiberecht :: Bleiberechtskampagne "Hier geblieben!"

Möglicherweise sorgt Europa für die richtigen Fakten:

Brüssel will Berlin beim Bleiberecht überholen

Europa « Politik « DiePresse.com

So, um jetzt den Boden wieder zum Thema hin zu bekommen: ich fürchte, dass "wir" aus den Kriegen, Verfolgungen und Vertreibungen, die "wir" in der Vergangenheit erfahren haben, nicht viel lernten, bzw. nicht die richtigen Schlüsse gezogen haben!

herzliche Grüße von
Leòn
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es war einmal - vor mehr als 60 Jahren

noch als ergänzung:

für ganzviele wäre ja die doppelte staatsbürgerschaft eine ganz wichtige möglichkeit ihre "doppelte" identität die sie ja erleben, auch schwarzauf weiß zu haben. ein symbol im äußeren für innere sicherheit.
weil sie weder auf ihre wurzeln, noch auf ihren anker hier verzichten können.

ein "nebenaspekt" mit großer bedeutung für den einzelnen.

ja was haben wir gelernt? wenn wir hilfesuchenden nicht zuhören mögen werden wir nicht verstehen das sie nicht asylanten sondern menschen sind.
wir haben nicht gelernt das die unterteilung von menschen schon eine art der latenten sünde ist.
eigtl. hätten wir in deutschland ne menge anlass das begriffen zu haben.

gruß andreas
 
Hallo Uta,

ja da hast Du natürlich Recht!:)


Hallo Holon,

wie Du ja weißt, ist die doppelte Staatsbürgerschaft in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht gestattet:

Grundsätzlich verlangt der deutsche Staat bei einer Einbürgerung, dass die bisherige Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung aufgegeben wird oder "verloren geht". Dieses Prinzip halten die meisten Staaten ein. Es soll u.a. der Rechtssicherheit dienen. Wir wollen hier nicht politisch werden, gehen also nicht näher auf die Gründe ein, die dahinter stecken. Hier geht es darum, die Folgen der grundsätzlichen Entscheidung zu erläutern.

Also: Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (also selber aktiv werden), oder diese aufgrund des Staatsangehörigkeitsrechtes seines bisherigen Heimatstaates mit der Einbürgerung kraft Gesetz, also automatisch verlieren. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht bestimmt z.B. in § 25 StAG, dass ein Deutscher die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er freiwillig, also auf eigenen Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt.
Doppelte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung

Es gibt nach unserem derzeitigen Staatsangehörigkeitsrecht nur wenige Ausnahmegründe, für die doppelte Staatsangehörigkeit:

Ist es erlaubt und möglich, neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit zu besitzen?

In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche Staatsangehörigkeitrecht, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:

* Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.
* Spätaussiedler und ihre mit ihnen aufgenommenen Familienangehörige erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 7 StAG kraft Gesetzes mit Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung, ohne dass sie die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Soweit das Staatsangehörigkeitsrecht ihrer Herkunftsstaaten dies vorsieht, erwerben ihre in Deutschland geborenen Kinder dann bereits mit der Geburt neben der deutschen auch deren Staatsangehörigkeit.
* Deutschen Staatsangehörigen kann im Einzelfall eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden, die es erlaubt, eine fremde Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne die deutsche zu verlieren.


Wer aus einem dieser Gründe Mehrstaater geworden ist, gibt diese Mehrstaatigkeit in der Regel an die eigenen Kinder weiter. In diesen Fällen wird die Mehrstaatigkeit nach deutschem Recht auf Dauer hingenommen, d.h. es besteht keine Optionspflicht, sich bei Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Man kann als Mehrstaater jedoch auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten (§ 26 StAG).

www.bmi.bund.de/cln_028/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte__Staatsangehoerigkeit__Mehrstaatigkeit.html

Natürlich wird die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft, unter anderem auch politisch, diskutiert.
Auf dieser Seite findet man die Positionen der Parteien und auch ein paar theologische Sichtweisen. Ich empfinde sie als sehr lesenswert:
Doppelte-Staatsbürgerschaft

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Hallo Holon,

für ganz viele wäre ja die doppelte staatsbürgerschaft eine ganz wichtige möglichkeit ihre "doppelte" identität die sie ja erleben, auch schwarzauf weiß zu haben. ein symbol im äußeren für innere sicherheit.
weil sie weder auf ihre wurzeln, noch auf ihren anker hier verzichten können.

ein "nebenaspekt" mit großer bedeutung für den einzelnen.

Ich sehe das ähnlich (Wobei sehr viele, die ich kenne, ja schon froh währen, wenn sie erst mal ein sicheres Bleiberecht hätten. Da stellt sich die Frage nach der Einbürgerung noch gar nicht. Das betrifft immerhin eine Gruppe von 200000 - 300000 Menschen in der Bundesrepublik.)

In der Arbeit mit Familien mit Migrationshintergrund, wenn sie denn einen sicheren Aufenthaltsstatus haben, zum Beispiel, weil sie als Nachkomme von Arbeitsmigranten (Gastarbeitern) oder anerkannten Asylbewerbern hier leben, ergibt sich oft die Frage nach der kulturellen Identität.
Besonders schwierig gestaltet sich dies dann bei der Identitätsfindung von Kindern/ Jugendlichen in der dritten, ja beinahe schon vierten Generation.
Es werden da schon häufiger Gefühle wie "Zerrissenheit" benannt.

Ein ganz einfaches Beispiel: in einer Deutschtürkischen Familie wird nicht mehr halal (helal) gegessen. Der 12jährige Steppke, nennen wir ihn Mahmut, bekommt von seinen muslimischen Altersgenossen gesagt: "Igitt, was isst Du denn?".
Mahmut 'hängt' ganz eindeutig zwischen den "Kulturen", "Gesetzen", "Gewohnheiten".



Es kann schon sein, dass eine gesetzliche Sanktionierung, die quasi höchstamtlich die "Erlaubnis" erteilt, zunächst mal in beiden Kulturen zuhause zu sein, hilfreich sein kann.
Andererseits bleibt die Aufgabe der kulturellen Identitätsfindung dieser Generation in einem besonderen Maße erhalten!

Herzliche Grüße von
Leòn
 
Ich bin bei diesem Thema immer hin- und hergerissen. Wenn ich Eure - Leòns und Holons - Postings lese, finde ich Eure Einstellung sehr erfreulich.

Wenn ich dann andere Berichte lese, finde ich die gar nicht erfreulich, wobei ich noch nicht einmal sagen kann, ob sie stimmen, denn ich kenne sehr wenig Ausländer, die auf dem Fluchtweg nach Deutschland gekommen sind.

In der Schweiz ist der Kurs anscheinend klar:
Vertreibungsstrategie

Der Bundesrat wolle die Lebensumstände von Menschen im Grundrechtsbereich so verschlechtern, dass sie das Land verlassen, sagte Eugen David (CVP/SG). Diese Vertreibungsstrategie erhöhe allein die Zahl der Illegalen in der Schweiz und sei nicht zu rechtfertigen. Bundesrat Blocher sagte, die schweizerischen Sozialhilfen seien ein zu grosser Anreiz für Ausländer ohne Bleiberecht, das Land nicht zu verlassen. Der seit dem 1. April 2004 geltende Sozialhilfestopp habe sich positiv ausgewirkt. Dessen Ausweitung auf alle Abgewiesenen wurde mit 25 zu 11 Stimmen gutgeheissen.
Nachrichten.ch - Verschärftes Asylgesetz - Die Nachrichten aus Schweiz und Ausland werden laufend aktualisiert. Exklusive Kolumne mit bissiger Note auf der Titelseite.

Gruss,
Uta
 
Wenn sich in diesem Lande seitens der Politiker und der Medien eine schlampige Sprechweise eingebürgert hat, bitte ich dringend darum, hier bestimmte Begriffe in ihrem ursprünglichen Wortsinn - und nicht anders - zu verwenden.

DUDEN "Das große Wörterbuch der deutschen Sprache" in sechs Bänden / Mannheim; Wien; Zürich: Bibliographisches Institut, 1976 bis 1981.

legt folgende Begriffsbildungen fest:

* Migration = Wanderung oder Bewegung bestimmter Gruppen von Tieren oder Menschen, die mit einem Wechsel der Umwelt verbunden ist.

Konkrete Beispiele hierfür waren früher die Gastarbeiter v. a. aus Italien, Spanien oder Portugal, die sich für längere oder kürzere Zeit in einem Land nördlich der Alpen aufgehalten haben, um hier ihr Geld zu verdienen, und sich damit nach ihrer Rückkehr in ihrer Heimat eine Existenz aufzubauen.

* Immigration = Einwanderung
* Emmigration = Auswanderung

In beiden Fällen verläßt man sein Heimatland, um in einem anderen Land auf Dauer zu wohnen. Normalerweise erläßt ein jeder Staat genaue Richtlinien, welche Immigranten erwünscht sind und welche nicht, weiter, was im Detail an Integrationsbereitschaft erwartet werden.

Alles Gute!
Gerold
 
Hallo gerold,:)

ich habe leider nicht ganz begriffen, worauf sich Dein Beitrag bezieht:schock: ,
kannst du mich aufklären?
Herzliche Grüße von
Leòn
 
hallo,

es offenbart ja eine mehrfache grausamkeit, "wirstschaftsflüchtlinge" nicht ins land zu lassen.

wir zahlen ja z.b. milliarden um zb. unseren zucker so billig zu machen das entwicklungsländer nicht mithalten können und so vom welthandel ausgeschlossen sind.
wir lassen firmen saatgut entwickeln das nicht erneut aussätbar ist und immer teuer nachgekauft werden muß. diese genforschung wurde sogar über steuern teilfinanziert.
wir verstärken durch mangelnde umweltpolitik dürren, wir kooperieren mit despoten die ihr land ausbeuten...ect.ect.
und wenn menschen dann unter lebensgefahr flüchten sind unsere grenzen dicht, dann kennen wir unseren nächsten nicht mehr.

klar können einzelne länder nicht das elend der welt auffangen. klar gibt es grenzen ab denen einwanderung zu massiven problemen führen kann.

aber der g8-gipfel mit seinen immerwieder gebrochenen versprechen zur hilfe,
die nicht nach unserm landesrecht handelnden firmen z.b. in afrika das sind dinge die eindeutig in unserer verantwortung liegen.

ich denke immer wiedermal an die aufnamen aus dem weltall mit denen klar belegt ist das wir auf einer welt leben.
und ich wünschte mir sehr das wir so handelten wie es dieses geografische grundwissen von uns verlangt.

lieber gruß
andreas
 
Hallo Holon,

wie könnte man es treffender ausdrücken? - Danke!
EU will Flüchtlinge gerecht verteilen

Harte Verhandlungen stehen den EU-Innenministern heute in Luxemburg ins Haus. Die Mittelmeer-Anrainerstaaten fordern eine gerechte Verteilung all jener afrikanischen Flüchtlinge in ganz Europa, die an ihren Küsten landen. Obwohl die bereits aufgenommenen Flüchtlinge in die Berechnungen einbezogen werden sollen, steht Österreich in der Ablehnungsfront ganz vorne. Innenminister Günther Platter (ÖVP) will der Aufteilung nicht zustimmen - und verweist auf den "großen Beitrag", den Österreich im Zuge des Balkan-Krieges geleistet habe.
news.ORF.at

derStandard.at
taz 13.6.07 FLÜCHTLINGE: DEUTSCHLAND LEHNT EU-LASTENTEILUNG AB

Herzliche Grüße von
Leòn
 
So, am 14. Juni hat der Bundestag nun einen Zusatz zum Ausländerrecht beschlossen.

BLEIBERECHT: In Deutschland leben derzeit rund 170 000 Ausländer, die als so genannte Altfälle nur geduldet werden. Sie sind grundsätzlich ausreisepflichtig. Ihre Abschiebung wird aus humanitären Gründen ausgesetzt, weil sie in ihrem Heimatland Verfolgungen ausgesetzt wären. Sie können aber jederzeit abgeschoben werden, da ihr Aufenthaltsrecht meist immer nur um ein Vierteljahr verlängert wird (Kettenduldungen). Mehrere zehntausend Betroffene erhalten nun einen gefestigten Aufenthaltstitel – unter bestimmten Bedingungen: Angehörige von Familien müssen sechs Jahre hier gelebt haben, Alleinstehende acht Jahre. Sie müssen zudem ausreichend deutsch sprechen und dürfen nicht straffällig geworden sein. Nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland erhalten geduldete Ausländer einen gleichrangigen Arbeitsmarktzugang.Voraussetzung für eine Verlängerung des Aufenthaltstitels über 2009 hinaus ist eine Arbeitsstelle: Zum 31. Dezember 2009 muss der Ausländer in den zurückliegenden 30 Monaten seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst gesichert haben. Ausreichen würde auch, wenn er vom 1. April 2009 an seinen Lebensunterhalt komplett selbst gesichert hat. Zudem muss er vom 1. Januar 2010 an einen Dauerarbeitsplatz haben. Die Bleibeberechtigten bekommen bis zur Arbeitsaufnahme keine höheren Sozialleistungen als bisher. Den Bundesländern steht es zudem frei, ausschließlich Sach- statt Geldleistungen zu gewähren.

EHEGATTENNACHZUG: Beim Ehegattennachzug soll für beide Ehegatten ein Mindestalter von 18 Jahren gelten, zudem müssen einfache deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Damit will die Bundesregierung Zwangs- und Scheinehen wirksamer bekämpfen. Bei Zuzug aus Ländern wie den USA oder Japan müssen keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Zudem gibt es Ausnahmen für Hochqualifizierte und Firmengründer. Um die Sozialsysteme nicht zu belasten, kann der Nachzug teilweise von einer Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden.
Die neuen Regeln im geänderten Zuwanderungs- und Bleiberecht

INTEGRATIONSKURSE: Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollen künftig zu Integrationskursen verpflichtet werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Teilnahme wird das ALG II um 30 Prozent gekürzt. Darüber hinaus müssen "Integrationsverweigerer" mit Bußgeldern rechnen.

INNERE SICHERHEIT: Als Reaktion auf die vereitelten Kofferbomben-Anschläge vom 31. Juli 2006 sollen bei Anträgen auf Visa mit einer Dauer von mehr als drei Monaten künftig Fingerabdrücke genommen werden. Referenzpersonen im Inland (also Bürgen) sollen von den Sicherheitsbehörden überprüft werden können.
EINBÜRGERUNG: Die Regelungen für Einbürgerungsverfahren werden vereinheitlicht. Unter anderem müssen Bewerber künftig Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Die Daten der Eingebürgerten werden in einem Register beim Bundesverwaltungsamt zentral gespeichert.

ARBEITSMARKT: Die Hürden für Ausländer, die in Deutschland investieren und Arbeitsplätze schaffen wollen, werden gesenkt: Die Mindestinvestitionssumme wird auf eine halbe Million Euro und die Zahl der zu schaffenden Arbeitsplätze auf fünf halbiert.
SZOn - Die neuen Regeln im geänderten Zuwanderungs- und Bleiberecht

"Menschenrechts- und grundgesetzfeindlich"

In der streckenweise erregt geführten Debatte kritisierte die Opposition die Reform als "menschrechts- und grundgesetzfeindlich". Gegen solche Vorwürfe verwahrte sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Mit der Reform werde die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer eindeutig verbessert. Auch gehe es um die Umsetzung bisheriger Vorschriften sowie einer stärkeren Bekämpfung des Missbrauchs der Familiennachzugsregelung und anderer Formen illegaler Migration. Da gebe es "keine verfassungsrechtliche Bedenken", versicherte der Ressortchef. Auf der anderen Seite bleibe es dabei, dass Flüchtlinge auch weiterhin in Deutschland Schutz erhalten würden.

SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper räumte ein, dass es auch bei den Sozialdemokraten "ein paar Kritikpunkte" an der Reform gebe. So hätte es der Koalition "gut angestanden", es bei dem Wiederkehrsrecht von zwangsverheirateten Frauen zu belassen. Die Reform sei aber ein Kompromiss, dem die SPD dank der dazu gehörenden Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland lebende Menschen zustimmen könne. Es sei ein unwürdiger Zustand, diese Menschen in einem unsicheren Aufenthaltsstatus zubelassen. Mit der Neuregelung könne hier zumindest 60.000 Menschen geholfen werden.

Bleiberecht geändert
 
Zuletzt bearbeitet:
es offenbart ja eine mehrfache grausamkeit, "wirstschaftsflüchtlinge" nicht ins land zu lassen. [...]
aber der g8-gipfel mit seinen immerwieder gebrochenen versprechen zur hilfe, die nicht nach unserm landesrecht handelnden firmen z.b. in afrika das sind dinge die eindeutig in unserer verantwortung liegen.

Hallo Holon,

es gibt viele Gründe warum Menschen aus ihren Ländern fliehen - Kriege, Hungersnöte - Unruhen - Diktaturen in denen man seines Lebens nicht mehr sicher ist usw. "Wirtschaftsflüchtlinge" hast Du ja schon in "..." gesetzt und meines Erachtens ist dieser so oft verwendete Begriff sehr abwertend, denn für gewöhnlich wird er u.a. auch für Menschen verwendet, die schlicht deshalb fliehen, weil sie sich in ihrer Heimat nicht mehr ernähren können. UND fliehen ist immer ein schwerer Entschluß, risikobehaftet, ein Schritt in die Ungewißheit, den so leicht niemand faßt.

Der eingestellte Film schildert, wie es dazu kommt, daß die Menschen hungern müssen, obwohl eigentlich genug Nahrung vorhanden wäre, d.h., wenn sie bezahlbar wäre...



Erst sorgen die Finanzmärkte dafür, daß Nahrung unerschwinglich wird und wenn die Hungernden in den Heimatländern dieser Finanzmärkte anklopfen, um Essen zu erhalten, weist man sie ab und läßt sie im Mittelmeer ertrinken.

Gruß,
Clematis
 
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