Themenstarter
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Anfang voriger Woche fuhr ich mit der Bahn, von SH kommend nach M/V, ausgerüstet mit einem ärztlichen Attest, das mir aus gesundheitlichen Gründen das Tragen eine MNMaske verbot. Die erwartete Konfrontation am HBF Kiel blieb aus, ich konnte ungehindert den Zug besteigen. Kurz vor Lübeck gab es eine Fahrkartenkontrolle, wobei der freundliche Schaffner mich darauf hinwies, daß ich in Lübeck in den vorderen Teil des Zuges wechseln müsse. Ich habe mich artig bedankt, und nach einem Aufenthalt in Lübeck ging es weiter in Richtung Ratzeburg, wo mich meine Verwandten am HBF abholen wollten. Kurz vor Ratzeburg, also noch in der Westzone erschien eine Kontrolleurin, die ultimativ die Herausgabe meines Attests verlangte. Ich erklärte ihr, daß mein Arzt von seiner und meiner Schweigepflicht entsprechend §203 StGB gesprochen hätte und sie nicht befugt sein, mein Attest zu öffnen und zu lesen. Daraufhin zückte sie ein kleines Druckgerät und druckte ein Papier aus, auf dem stand, ich solle wegen fehlender Fahrkarte innerhalb von 2 Wochen 40 Euronen berappen. Da ich im Besitz einer gültigen Fahrkarte war (ich habe sie natürlich aufbewahrt), warte ich nun gespannt auf Weiteres, vor allem darauf, ob mein Nicht-tragen einer FFP-Maske irgendwo registriert worden ist. Ohne solch ein Registrierung dürfte es schwierig für die Bahn werden, von mir 40 Euro einzutreiben. Kommentar meines ältesten Sohnes: "Du bist manchmal höllisch altbacksch". Ich nahm es als Kompliment..
Grüße
Maheeta
Grüße
Maheeta