Meine Bahnreise ins ferne Meck/VoPo in Covid-Zeit

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Anfang voriger Woche fuhr ich mit der Bahn, von SH kommend nach M/V, ausgerüstet mit einem ärztlichen Attest, das mir aus gesundheitlichen Gründen das Tragen eine MNMaske verbot. Die erwartete Konfrontation am HBF Kiel blieb aus, ich konnte ungehindert den Zug besteigen. Kurz vor Lübeck gab es eine Fahrkartenkontrolle, wobei der freundliche Schaffner mich darauf hinwies, daß ich in Lübeck in den vorderen Teil des Zuges wechseln müsse. Ich habe mich artig bedankt, und nach einem Aufenthalt in Lübeck ging es weiter in Richtung Ratzeburg, wo mich meine Verwandten am HBF abholen wollten. Kurz vor Ratzeburg, also noch in der Westzone erschien eine Kontrolleurin, die ultimativ die Herausgabe meines Attests verlangte. Ich erklärte ihr, daß mein Arzt von seiner und meiner Schweigepflicht entsprechend §203 StGB gesprochen hätte und sie nicht befugt sein, mein Attest zu öffnen und zu lesen. Daraufhin zückte sie ein kleines Druckgerät und druckte ein Papier aus, auf dem stand, ich solle wegen fehlender Fahrkarte innerhalb von 2 Wochen 40 Euronen berappen. Da ich im Besitz einer gültigen Fahrkarte war (ich habe sie natürlich aufbewahrt), warte ich nun gespannt auf Weiteres, vor allem darauf, ob mein Nicht-tragen einer FFP-Maske irgendwo registriert worden ist. Ohne solch ein Registrierung dürfte es schwierig für die Bahn werden, von mir 40 Euro einzutreiben. Kommentar meines ältesten Sohnes: "Du bist manchmal höllisch altbacksch". Ich nahm es als Kompliment..
Grüße
Maheeta
 
Ich möchte hier nur auf die Situation der Bahnbediensteten hinweisen, die auch nur ihren Job macht. An meiner Stelle hätte ich sicher kein Problem im Besitze eines solchen Attestes dieses auch vorzuzeigen und mir fiele auch keine Perle aus der Krone. Kommt mir gerade so vor, als ob ich mich beim Eintritt in ein Kino weigere die Eintrittskarte vorzuzeigen oder das Zeigen eines Fahrscheines bei einer S-Bahn-Kontrolle verweigere.;)
 
Da bist du aber juristisch sehr schlecht informiert, Lillebro.
Wenn die Kontolleurin ein Recht hätte, dieses Attest einzusehen, dann hätte man ihr längst (seit Monaten) einen entsprechenden Vordruck/Ausdruck programmiert, für den Fall, dass jemand genau das nicht tut und nach §§ x + y, Absatz a + b, Gesetz und Verordnung vom ... eben eine Strafe erhält. Mit freundlichen Grüßen usw.
Wer möchte, dass irgendwer dort vielleicht irgendwelche ICD-Codes liest, die man mit einem Internet-Blick meinetwegen als psychose-gefährdet entschlüsseln kann. Wenn es nicht sogar ausgeschrieben dort steht. Soll der prüfende Blick einer Kontrolleurin mehr zählen als der einer Ärztin? Zum Beispiel.
 
die kontrolleure sind durchaus berechtigt sich die atteste zeigen zu lassen.
sonst könnte ja jeder behaupten, er hätte eins, obwohl er keins hat.

aber man kann sich vom arzt ein attest ohne diagnosen geben lassen, das nur bescheinigt, daß man aus med. gründen keine maske tragen kann.

es sind ja eh nur sehr wenige so behindert.
gsd sind ja auch die einfachen op-masken zugelassen und die kann fast jeder tragen.

mein hausarzt ist u.a. auch lungenfacharzt und seine asthma-patienten bekommen bei ihm tips bzgl. atmung (viele haben auch ohne maske probleme, weil sie immer nur tief eintatmen wollen statt auszuatmen, damit platz für neue luft da ist und die dann einfach von selbst einströmen zu lassen) und können alle völlig problemlos die op-masken tragen, manche auch die ffp2.

"Grundsätzlich müssen Betroffene laut Datenschutz über die Befreiung von der Maskenpflicht nur den folgenden Personengruppen auf Verlangen einen Nachweis erbringen:
  • Polizisten oder Bundespolizisten
  • Mitarbeiter der Ordnungsbehörden
  • Kontrolleure der Deutschen Bahn
  • je nach Rechtsgrundlagen im jeweiligen Bundesland z. B. auch Schulen"


"Die Bahn-Mitarbeiter sind aber datenschutzrechtlich berechtigt, die Atteste der Fahrgäste zu kontrollieren."




lg
sunny
 
die kontrolleure sind durchaus berechtigt sich die atteste zeigen zu lassen.
sonst könnte ja jeder behaupten, er hätte eins, obwohl er keins hat.

aber man kann sich vom arzt ein attest ohne diagnosen geben lassen, das nur bescheinigt, daß man aus med. gründen keine maske tragen kann.
Der Versuch eines Fahrkartenkontrolleurs oder Polizisten oder selbst eines Richters, die Öffnung eines Attests zu erzwingen, verstößt gegen § 203 StGB und wird mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Grfängnis bestraft.
Das sind die juristischen Fakten. Vor allem Beamte riskieren ihre beamtete Karriere, wenn sie zuviel Druck machen und gegen diese entsprechenden Gesetze verstoßen.

Auch das Aufbrechen von Arztpraxen und die Mitnahme von Patientenakten, das sind alles Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht, die ein hohes Rechtsgut darstellt.

Ich weigere mich, auf die mir zustehenden Grundrechte zu verzichten - macht euch doch einmal klar, daß Merkel, Spahn und Consorten mit ihren seit fast einem Jahr angeordneten lockdowns und der Maskenpflicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Jeder, der das einfach mal so hinnimmt, hat nicht begriffen, daß er oder sie auf in Jahrhunderten erkämpfte Grundrechte verzichtet. Um des lieben Friedens willen, Lillebro oder Sunny?
Dann habt ihr nicht mal ansatzweise kapiert, was ihr einfach so hinnehmt!

Dr. Merkel ist in der DDR sozialisiert worden, sie versteht nichts von Demokratie, die vielen Fragen sind ihr lästig, am liebsten hat sie es, wenn sie ihre angeblich alternativlosen Entscheidungen einem Parlament von politischen Kastraten vorlegen kann und dieses das alles ohne Diskussion abnickt. Stichwort: Merkels alternativlose Entscheidungen.
Weder über das Masernzwangsimpfungsgesetz noch über die Einschränkungen der Grundrechte wg. Sars-Covid hat es eine Diskussion gegeben.

Das ist nicht die Realität, in der ich leben will! Jetzt ist der Augenblick für mich gekommen, wo ich mich weigere, dieses Spielchen "Ich schredder mal deine Grundrechte" noch länger hinzunehmen.

Meine Weigerung, einer unbefugten Person ein Attest auszuhändigen war ein guter Beginn. Ich hoffe, daß noch viele andere den Mut haben, sich das nicht länger bieten zu lassen.
Grüezi
Maheeta
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hoffe, daß auch weiterhin viele leute genug verstand haben um alles zu tun, damit bei uns die zahl der coronatoten nicht so extrem hoch ist wie in den "freien" ländern ohne masken. in amerika sind es schon 509.641..........
 
Hallo Maheeta,

§ 203 StGB redet vom "Offenbaren", nicht vom "Öffnen". Also, es wäre verboten, wenn der Kontrolleur es z.B. den anderen Fahrgästen zeigt.

Und was soll der ganze Rest Deines letzten Postings? Doch wieder mal die Gelegenheit nutzen, um eine Corona-Diskussion anzuzetteln?

Viele Grüße
 
"Offenbaren", nicht vom "Öffnen"

Mein Hausarzt als Aussteller meines Attests hat mich darauf aufmersam gemacht, daß ich es niemandem offenbaren darf. Denn dann würde ich gegen die mir von ihm auferlegte Schweigepflicht verstoßen und mich strafbar machen.

Gute Nacht

Maheeta
 
Das ist Quatsch. Er darf das Arztgeheimnis nicht verletzen. Du darfst jedem erzählen, was deine Diagnosen sind.

Außerdem, wenn diese seltsame Rechtsauffassung funktionieren würde, dann würdest du bis zu einem Jahr ins Gefängnis müssen und nicht der Bahnkontrolleur. :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Dr. Merkel ist in der DDR sozialisiert worden, sie versteht nichts von Demokratie, die vielen Fragen sind ihr lästig, am liebsten hat sie es.....
Was soll das denn jetzt, Maheeta? Jetzt kommt auch noch die Ost - West Diskussion. Na klar, alle anderen aus Westdeutschland hätten es besser gemacht.:LOL:

Ich bin in Ostdeutschland geboren wohne noch immer hier und trotzdem oder gerade deshalb verstehen wir was Demokratie bedeutet.

Wildaster
 
Wuhu Wildaster,
Du hast aber halt nicht jene Ausbildung genossen, wie die andere hier genannte Person - ich denke, das wollte Maheeta ausdrücken ;)
 
Wuhu,
[der Arzt] Er darf das Arztgeheimnis nicht verletzen. Du darfst jedem erzählen, was deine Diagnosen sind.
ja, dürfen, aber nicht müssen. Sich selbst vor anderen auf deren Druck hin Outen zu müssen, ist Diskrimination.

humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/kuerze/privatsphaere/privatsphaere/

Gut, es kann freilich sein, dass die eine und andere Regierung munter Gesetze im Vorbeigehen erlässt, die idR aber bei solchen Grundrechts-Einschnitten vor den obersten Gerichten nicht stand halten.

Aber, man darf sich halt bis zu solchen Entscheidungen, die leider nicht so im Vorbeigehen möglich sind, entsprechend lange ärgern, es gibt ja sonst nichts zu tun... :rolleyes:
 
Guten Morgen, liebes Orangerl🍊☕

Sie ist jünger als ich und damit sogar weniger sozialisiert als ich.😉

Ich wünsche dir einen schönen Sonntag😘
 
Wuhu Wildaster,
Dir ebenso einen wunderschönen guten Morgen! :)
(ich hör noch grad die Vogelschaaren aus dem Garten beim Lüften herein) 🎶

Fr M. hat eine eindeutige politisch/ideologische Ausbildung erhalten und seit ihrer Jugendzeit war sie auch diesbezüglich aktiv - ich glaube, das hast Du nicht so bzw in dieser Form ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
- ich glaube, das hast Du nicht so bzw in dieser Form
Liebes Orangerl,
ich war mitten drin im DDR - Leben mit seinen schönen und auch weniger schönen Seiten. Sonst wär ich nicht die, die ich jetzt bin. :)

Ehrlich, ich mag Frau Merkel ihren Biss und hoffe, dass du mich trotzdem noch ein wenig lieb hast?!

Ich drücke dich mal 🤗 denn das fehlt mir so sehr😘
 
aber man kann sich vom arzt ein attest ohne diagnosen geben lassen, das nur bescheinigt, daß man aus med. gründen keine maske tragen kann.
Dies ist auch nach meiner Information möglich und ich habe es selbst schon ein- oder zweimal so erlebt. Womöglich ist es sogar der übliche Weg, denn selten gehen den Empfänger die Diagnosen etwas an (egal aus welchem Bereich sie stammen).

Juristisch liegst Du auch sonst an der einen oder anderen Stelle wohl nicht ganz richtig, wie andere Dir aufzeigten. Da würde ich nochmal etwas recherchieren an Deiner Stelle.

Es wird inzwischen sehr deutlich, Maheeta, um was es Dir eigentlich ging:
... verstößt gegen § 203 StGB und wird mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Grfängnis bestraft.
Ich weigere mich, auf die mir zustehenden Grundrechte zu verzichten - macht euch doch einmal klar, ...
Jetzt ist der Augenblick für mich gekommen, wo ich mich weigere,...

Und damit machst Du genau das, was damdam hier
Und was soll der ganze Rest Deines letzten Postings? Doch wieder mal die Gelegenheit nutzen, um eine Corona-Diskussion anzuzetteln?
... beschreibt. Wohl wissend, dass wir dies nicht möchten. Es wurde inzwischen so oft kommuniziert...

... und damit schließe ich hier auch.

Gruß
Kate
 
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