Kostenerstattung bei geplanten Arztbesuchen im Ausland (Steuer, KV)

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Weiß jemand, wie das ist, wenn man im Ausland (Spanien) Arzttermine wahrnimmt, ob die Rechnung

1.) von der Steuer abgesetzt werden kann?
2.) die Rechnung (zumindest anteilig) bei der Krankenversicherung geltend gemacht werden kann?

Es war kein Notfall im Urlaub, sondern eine geplante medizinische Reise. Der Arzt dort war privat und nicht im dortigen regulären Versorgungssystem integriert.
 
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Ich habe vor deutlich mehr als 10 Jahren eine Zeit lang in Spanien gelebt und gearbeitet. Einmal musste ich zum Zahnarzt und habe die Rechnung, die ich dort privat begleichen musste, dann, glaube ich, auch erfolgreich bei meiner Krankenkasse eingereicht. An die Details kann ich mich leider nicht mehr erinnern.
 
Sicherlich war dein Zahnarzt im dortigen regulären Versorgungssystem integriert, dann sollte die Rechnung ohne Probleme von deiner Krankenkasse übernommen werden.
Ja, dann ist das wohl so. Bei mir wars allerdings rein privatärztlich und da wird wohl eher nix übernommen.
 
Wuhu,
jedenfalls die Rechnung bei der Kasse einreichen, denn der Kosten/er/Satz, den ein inländischer (Zahn-) Arzt pro Patient bzw Behandlung von der Kasse erhält, wird mit der privaten idR (prozentual) verrechnet, also ein Teil könnte Dir schon überwiesen werden (je nach Kasse).
 
Es war kein Notfall im Urlaub, sondern eine geplante medizinische Reise. Der Arzt dort war privat und nicht im dortigen regulären Versorgungssystem integriert.
Wenn ich das richtig verstanden habe war der behandelnde Arzt kein registrierter Arzt der im regulären spanischen Versorgungssystem integriert ist?

Spanien und Deutschland haben z.B. über die AOK mit der spanischen Seguridad Social speziell für Ausländer ein abkommen, damit/somit kann die AOK die eingeforderten Rechnungen korrekt überprüfen.

Dies gilt natürlich auch bei Rechnungen von spanisch "registrierten" privaten Ärzten die dann aber nach der deutschen Norm abgerechnet werden.

Gruß Ory
 
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