Kaufpreis zurück bei übertriebenen Werbeversprechen? (Verbraucherzentrale)

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Kaufpreis zurück bei übertriebenen Werbeversprechen? -

Stand: 10.06.20


Fast jeder ist schon einmal auf ein Werbeversprechen eines Herstellers hereingefallen. Besonders ärgerlich ist dies bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, wenn der als sicher versprochene Behandlungserfolg ausbleibt und das Mittel damit vergeblich gekauft wurde. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Sie Ihr Geld zurückbekommen können.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Hersteller haften in der Regel nicht für ausbleibende Behandlungserfolge gegenüber Verbraucher:innen.
  • Verbraucher:innen können unter bestimmten Voraussetzungen Mängelrechte gegenüber der Apotheke geltend machen, in der sie das Arzneimittel erworben haben.
  • Auch Drogeriemärkte müssen sich die Werbeaussagen von Herstellern medizinischer Produkte grundsätzlich zurechnen lassen. ...


Grüsse,
Oregano
 
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