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Eine Bekannte von mir ist schwanger. Ihr Titer auf Keuchhusten und Röteln wurde überprüft und zeigte kaum Antikörper an.
Die Frauenärztin meinte nun mit ziemlichem Druck, daß die Bekannte sich gegen diese beiden Krankheiten + vorsichtshalber auch noch Tetanus impfen lassen solle, was der Bekannten gar nicht gefiel.
Ich habe deshalb gegoogelt und habe folgendes zusammen gestellt zu diesem Thema:
Zu den Röteln bzw. der Impfung:
Eigentlich scheint mir das ganz eindeutig: Keine Röteln-Impfung während der Schwangerschaft. Wenn doch eine Ansteckung erfolgt ist,wird mit Immunglobulinen behandelt mit Hyperimmunglobulin, was nicht ganz ohne Risiko ist.
Der Rötel-IgG-Antikörpergehalt sollte >= 10 Iu/ml betragen, und der Röteln-IgM sollte negativ sein.Dann ist ein Immunschutz gegeben. Dann wird wohl noch ein zweiter IgG-Test gemacht zur Überprüfung.
Ist der Röteln-IgG-Antikörpergehalt < 5,5 ist kein Immunschutz vorhanden.
Ist der Röteln-IgG-Antikörpergehalt zwischen 5,0 und 9,9 IU/ml ist fraglich, ob Immunschutz besteht.
KEUCHHUSTEN
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Anmerkung: Keuchhusten stecht bei STORCH nicht dabei!
Grüsse,
Oregano
Die Frauenärztin meinte nun mit ziemlichem Druck, daß die Bekannte sich gegen diese beiden Krankheiten + vorsichtshalber auch noch Tetanus impfen lassen solle, was der Bekannten gar nicht gefiel.
Ich habe deshalb gegoogelt und habe folgendes zusammen gestellt zu diesem Thema:
Zu den Röteln bzw. der Impfung:
Röteln-Impfung | NetDoktor.atAchtung: Für Schwangere gilt diese Vorgehensweise nicht, da die Impfung während einer Schwangerschaft nicht gegeben werden soll, es gibt diesbezüglich eigene Vorschriften (siehe unten).
...
Schwangeren sollte die Impfung nicht verabreicht werden, und nach einer Impfung sollte eine Schwangerschaft für vier Wochen vermieden werden. Zwar gibt es bis dato keine Berichte über Zwischenfälle bei einer versehentlichen Rötelnimpfung in der Schwangerschaft. Da aber die theoretische Möglichkeit einer Schädigung des Ungeborenen besteht, darf die Impfung werdenden Müttern nicht (vorsätzlich) gegeben werden. Wird eine Schwangere versehentlich gegen Röteln geimpft, stellt dies allerdings keinen Grund für einen Abbruch der Schwangerschaft dar.
Personen mit einer Allergie gegen Hühnereiweiß sollten vor einer geplanten Impfung unbedingt Rücksprache mit einem Arzt halten....
Wie sieht das Vorgehen bei Schwangeren aus?
Bisher war es üblich, bei einer ungeimpften Schwangeren bzw. einer Schwangeren mit unbekanntem Impfstatus mit Verdacht auf Rötelnkontakt zumindest bis zum Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels eine passive Immunisierung mittels Hyperimmunglobulin durchzuführen. Bei dieser passiven Immunisierung besteht - auch theoretisch - keine Gefahr für das Kind.
Da die passive Immunisierung aber keinen zuverlässigen Schutz vor einer Schädigung des Kindes bietet und zudem jede weitere Diagnostik zur Bestimmung des Impfstatus verfälscht, woraufhin die Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen fehlt, wird derzeit laut Vorlage im Impfausschuss des Obersten Sanitätsrats Folgendes empfohlen:
1) Sofortige Blutuntersuchung der Person mit Verdacht auf Röteln sowie der Schwangeren bei striktem Kontaktverbot zwischen den beiden Personen.
2) Wenn bei der Verdachtsperson keine Röteln vorliegen bzw. die Schwangere ohnehin ausreichend gegen Röteln geschützt ist, besteht keine Gefahr für das Ungeborene.
3) Liegen bei der Kontaktperson tatsächlich Röteln vor und ergibt die Testung bei der Schwangeren keine Immunität gegen Röteln, gilt:
a) Im ersten Schwangerschaftsdrittel sollte wegen der hohen Missbildungsrate ein Schwangerschaftsabbruch erwogen werden.
b) Ist die Schwangerschaft schon weiter fortgeschritten, muss eine Aufklärung über das Restrisiko einer Missbildung erfolgen. Danach besteht die Möglichkeit, die Schwangerschaft abzubrechen oder aber unter engmaschiger Kontrolle in spezialisierten Zentren fortzusetzen.
c) Sollte ein Schwangerschaftsabbruch - bei a) und b) - abgelehnt werden, wird eine passive Immunisierung mittels Hyperimmunglobulin durchgeführt
www.laborkrone.de/analysenverzeichnis/details.php?id=7151. Ausreichender Röteln-Immunschutz?
Ein Röteln-Immunschutz ist anzunehmen, wenn im IgG-Immunoassay ein Röteln-IgG-Antikörpergehalt von ≥ 10 IU/ml nachgewiesen wird (Mutterschaftsrichtlinien) und der Röteln-IgM-Test negativ ist.
Bei einem Röteln-IgG-Antikörpergehalt zzwischen 5,0 und 9,9 IU/ml ist der Befund als fraglich zu klassifizieren. Es besteht kein sicherer Immunschutz. Es erfolgt eine Überprüfung des Befundes mit einem zweiten Röteln-IgG-Test mit differentem Antigenkonzept.
Bei einem Röteln-IgG-Antikörpergehalt < 5,0 IU/ml ist der Befund als negativ zu klassifizieren. Ein Immunschutz besteht nicht.
Eigentlich scheint mir das ganz eindeutig: Keine Röteln-Impfung während der Schwangerschaft. Wenn doch eine Ansteckung erfolgt ist,wird mit Immunglobulinen behandelt mit Hyperimmunglobulin, was nicht ganz ohne Risiko ist.
Der Rötel-IgG-Antikörpergehalt sollte >= 10 Iu/ml betragen, und der Röteln-IgM sollte negativ sein.Dann ist ein Immunschutz gegeben. Dann wird wohl noch ein zweiter IgG-Test gemacht zur Überprüfung.
Ist der Röteln-IgG-Antikörpergehalt < 5,5 ist kein Immunschutz vorhanden.
Ist der Röteln-IgG-Antikörpergehalt zwischen 5,0 und 9,9 IU/ml ist fraglich, ob Immunschutz besteht.
KEUCHHUSTEN
Vor einer Schwangerschaft Keuchhusten-Impfung auffrischen (Aktuelles, 18.10.2006)18.10.2006
Vor einer Schwangerschaft Keuchhusten-Impfung auffrischen
Frauen mit Kinderwunsch sollten vor einer Schwangerschaft ihren Impfschutz gegen Keuchhusten überprüfen lassen. Eine Auffrischimpfung ist notwendig, wenn die letzte Impfung oder eine Keuchhustenerkrankung länger als zehn Jahre zurückliegt.
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Eine Impfung während einer Schwangerschaft sollte nur durchgeführt werden, wenn ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung besteht.
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Vor einer geplanten Schwangerschaft sollte auch der Immunstatus gegen Röteln, Masern und Windpocken überprüft werden. Folgen Sie den Links, wenn Sie weitere Informationen zu Impfungen und Impfungen bei Kinderwunsch wünschen.
kennt sich jemand mit Keuchhusten-Titer aus? - Forenarchiv - urbia.deIch war in meiner ersten SS beim Betriebsarzt, da ich Erzieherin bin und abgeklärt werden mußte, gegen was ich immun bin.
Dort sagte mir die Ärztin, dass Immunität auf Keuchhusten nicht getestet würde, da der Test nicht 100%ig sicher sei. Sie kreuzte direkt "nein" bei Immunität an. Ich sagte ihr, dass ich geimpft sei, das war nur ein paar Monate vorher mit Tetanus und Diphterie, hatte ja auch meinen Impfpass mit. Aber sie meinte, das sei egal.
Weiß ja nicht, in wieweit das alles so korrekt von ihr war?! Bin ja nunmal Erzieherin und keine Ärztin. Aber das war halt das, was sie mir dort sagten...
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Pharmazeutische Zeitung online: Impfen in der SchwangerschaftFür Infektionserkrankungen, die in der Schwangerschaft auftreten und besonders den Fetus oder das Neugeborene gefährden können, steht die amerikanische Abkürzung STORCH: Syphilis, Toxoplasmose, Others wie Masern, Mumps, Varizellen, Zoster, Hepatitis B, Aids, Listeriose, Gonorrhö und andere, sowie Röteln, Cytomegalie und Herpes simplex. Durch eine Impfung können sich angehende Mütter vor vielen dieser Erkrankungen schützen. Um die Gesundheit des Ungeborenen nicht zu gefährden, sollten alle Vorsorgeimpfungen rechtzeitig vor einer Schwangerschaft durchgeführt werden. Dies kommt auch dem Kind zugute. So können die von der Mutter gebildeten Antikörper durch den diaplazentaren Immunglobulintransfer auch auf das Kind übergehen und es bis zu sechs Monate nach der Geburt vor einer Infektion bewahren.
Wie wichtig ein ausreichender Impfschutz bei Schwangeren sein kann, belegen etwa Säuglinge mit neonatalem Tetanus. Obwohl in Europa aufgrund von zahlreichen Impfkampagnen jährlich nur noch etwa 200 bis 300 Menschen an Wundstarrkrampf erkranken, treten die gefährlichen Muskelkrämpfe bei Neugeborenen immer wieder auf. Von ihrer Mutter haben sie zu wenig Antikörper mit auf den Weg bekommen. Wenn dann zudem die Nabelschnur bei der Geburt nicht steril abgebunden wird, kann es leicht zu einem neonatalen Tetanus kommen.
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Alle Impfhersteller geben in den Fachinformationen an, dass in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft weder mit einem Lebendimpfstoff noch mit einem Totimpfstoff geimpft werden sollte. »Doch eine versehentliche Impfung in dieser Zeit zwingt nicht zur Intervention«, sagte Schäfer. So sollte keinesfalls die Schwangerschaft infrage gestellt werden. Ebenso unnötig sei eine invasive Diagnostik beim Ungeborenen, um etwa anhand des Antikörpertiters zu bestimmen, ob eine Infektion und damit eine Schädigung zu erwarten ist.
Diese Entwarnung gelte auch für die Impfung gegen Röteln. Dennoch ist die Gabe des Lebendimpfstoffs kurz vor oder während einer Schwangerschaft nach wie vor psychologisch ein großes Drama. Da Rötelnviren von der Mutter über die Plazenta auf das Kind übertragen werden können, sind theoretisch die gleichen schweren Probleme wie bei einer echten Rötelninfektion möglich. Neben Spontanabort und Tod des Fetus könnte es dabei auch zur gefürchteten Rötelnembryopathie kommen.
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Anmerkung: Keuchhusten stecht bei STORCH nicht dabei!
Grüsse,
Oregano
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