....Wird elektromagnetischen Strahlen eine kanzerogene Wirkung unterstellt, dann stellt sich die Frage, wie diese Wirkung erklärbar ist. Einen ähnlichen genotoxischen Effekt wie bei ionisierender Strahlung gebe es bei Handystrahlen nicht, weil deren Energiegehalt viel zu gering sei, wie Dr. Rudolf Fitzner vom Institut für Pathobiochemie und Klinische Chemie der Charité Berlin sagte.
Noch bis vor wenigen Jahren galten deswegen Schäden durch die im Mobilfunk verwendeten Radiofrequenzen auf DNA als Nonsens. Durch neue Forschungsergebnisse, zum Beispiel von Fitzners eigener Arbeitsgruppe, muß dieses Pauschalurteil mittlerweile etwas relativiert werden.
Fitzner hat die Wirkung von im Mobilfunk üblichen 1800 Megahertz-Wellen auf menschliche HL-60-Zellen untersucht. Es handelt sich dabei um humane Leukämiezellen, die den ersten molekularen Schritt der Kanzerogenese bereits vollzogen haben. Das Erbgut dieser Zellen ist vorgeschädigt, ohne daß es schon zur malignen Zellproliferation kommt.
Strangbrüche in der DNA nach 24 Stunden Dauerbestrahlung
Wurden diese Zellen von Fitzner über maximal 24 Stunden mit den Radiofrequenzen bestrahlt, so zeigten sich für die Wissenschaftler überraschend deutliche Hinweise auf genetische Schädigungen. "Wir fanden im Erbgut eine deutliche Fragmentierung der DNA mit Strangbrüchen sowie eine Ausbildung von Mikronuklei, die für einen zytotoxischen Effekt typisch sind", so Fitzner.
Solche Veränderungen sind die erste Stufen im Krebsentstehungs-Prozeß. Sie können aber durch Reparaturenzyme der Zellen auch wieder rückgängig gemacht werden, was in den von Fitzner untersuchten Zellkulturen offensichtlich geschah. Denn: Eine maligne Zellproliferation konnten die Wissenschaftler nicht nachweisen.
Die Versuche belegten demnach auch nicht, daß die Strahlung bei Menschen Krebs verursachen könne, sagte Fitzner. Auch waren die beobachteten DNA-Veränderungen keineswegs konstant, sondern abhängig von der Sendeleistung und von der davon abhängigen, spezifischen Absorptionsrate (SAR).
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