Fotos im Internet

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13.03.11
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Meine generelle Frage:
(nicht auf dieses Forum bezogen, aber vllt. weiß es jemand?)
Wer stellt eigentlich 40, 50, 60 Jahre alte Grundschulklassenfotos berechtigterweise ins Internet? Dabei wird dann unter dem Foto gefragt: Sind Sie älter als ... Jahre? Finden Sie Ihr altes Klassenfoto.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ehemalige Schüler das auf der Suche nach Mitschülern überhaupt tun dürfen, auch wenn damit ein Klassentreffen nach Jahrzehnten versucht werden soll. Es gibt doch Rechte der Abgebildeten am Foto, die dann mit Füßen getreten werden - oder hat jemand so ein Foto "irgendwo gefunden", stellt es ein und bekommt dafür evtl. Geld??
 
Hallo Philia,

ich kenne solche alten Klassenfotos von dem Portal „stayfriends):

Ehrlich gesagt habe ich mich nie gefragt, ob das Einstellen dieser alten Fotos berechtigt ist oder nicht.
Wenn Du aber ausdrücklich nicht möchtest, daß u.a. Bilder von Dir gezeigt werden, kannst Du das sicher bewirken, indem Du an ein solche Portal schreibst.

Grüsse,
Oregano
 
Also ein Portal ist das eher nicht, es ist "als Reklame" auf der Seite, die als Startseite aufgeht, wenn man seinen Browser öffnet. Ich denke mal, da kommt dann eher immer solche Werbung, von der durch Cookies und Datensammelei vermutet wird, dass damit die Interessen des Users bedient werden.
Denn früher, als meine Rechner noch ziemlich lange Jahre hielten, merkte ich, dass besonders Werbung von Firmen, bei denen ich öfter mal was bestelle oder wenn ich mir bestimmte Begriffe erklären lassen möchte, die entspr. Werbung gezeigt wird usw.
Und jetzt habe ich wieder seit kurzem einen "neuen" 2nd-Hand-Rechner, wo es genauso anfängt wie es zu Beginn bei allen anderen auch war.
Aber bei eingestellten Fotos herrschen doch, denke ich, andere Bedingungen, um das Recht am eigenen Bild nicht zu verletzten (auch wenn es eine Gruppe ist), oder?
 
Also klicke ich auf stayfriends und frage nach, wer das hingeschickt hat?
Wie kommen die denn sonst an die Fotos?
 
Wuhu Philia,
hast Du denn eines der Klassenfotos wiedererkannt, also eines auf dem Du selbst als Kind drauf bist?

Es könnte sich um einige wenige Fotos handeln, die das Portal stayfriends.de rechtmäßig verwenden darf und damit eben nur neue Mitglieder anlocken will...
 
Ich habe mich gerade auf der Suche nach einer E-Mail-Adresse oder Antwortmöglichkeit durchgeklickt: Impressum = keine Mailadresse, aber wenn man eine Mitteilung schreiben möchte, klickt man darauf. Was aber kommt dann? Eine Informationsliste darüber, was sie alles anbieten. Das will ich ja gar nicht wissen, sondern wie sie an die Fotos kommen bzw. wer sie schickt. Außerdem muss man sich dann einloggen mit E-Mail-Adresse und Passwort. Ohne dass man da seine Daten preisgibt, kommt man gar nicht ran, äußerst seltsam ist das...
Eine Frage, eine Antwort = geht also nicht.
Dann haben die wohl Gründe, keine E-Mail-Adresse anzugeben.
 
Die Fotos bei Stayfriends laden Leute hoch, die sich dort angemeldet haben, für ihre damalige Schulklasse. Öffentlich sind die Fotos nicht sichtbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du siehst offenbar ein Photo, hast aber immer noch nicht verraten, ob es irgendein Photo ist oder wirklich dein Klassenfoto.
 
copy & paste geht nicht bei der Mailadresse. Ich habe sie von Hand geschrieben und bin nun gespannt, was passiert.:confused:
 
Ui, das würde mich dann auch mal interessieren, wie die das geschafft haben. Allerdings scheint stayfriends mit Telekom zusammenzuarbeiten. Ist t-online dein Provider?

Um die Chance des Wiederfindens alter Schulfreunde zu steigern, kann Ihr Eintrag bei StayFriends innerhalb des Angebots von Partnerseiten wie www.t-online.de oder www.yasni.de angezeigt werden.
Quelle: https://www.stayfriends.de/dataProtection

Ich schätze, du wirst dich nicht dagegen wehren können, weil sie behaupten können, sie hätten aufgrund dessen, was t-online über dich weiß (Wohnregion, evtl. Alter) und was sonstige Abfragen über dich verraten, ein "passendes" Schulfoto zufällig ausgewählt. Das Foto hat ein Klassenkamerad dort hochgeladen, das jedenfalls dürfte ziemlich sicher sein, ohne zu wissen, daß es für solche Werbezwecke verwendet wird.
 
Ich schätze, du wirst dich nicht dagegen wehren können,
Ich schätze, dass sie da gute Chancen hat, denn der Uploader hat das Bild ja anscheinend ohne ihr Einverständnis auf die Plattform hochgeladen, bzw. verbreitet. Das ist in Deutschland verboten. Als Konsequenz müsste die Plattform dann das Bild, ggf nach einer Überprüfung, aus ihrem Angebot nehmen, bzw. nur ein Bild veröffentlichen auf dem die fragliche Person unkenntlich gemacht wurde.
 
Die Frage, ob es legal ist, Bilder - evtl. sogar mit Namen - auf stayfriends zu zeigen, gab es schon einmal mindestens:


Allerdings kam bei dieser Diskkussion eigentlich nichts Klares heraus.

Hier wird dafür „plädiert“, daß es gegen das Gesetz ist, wenn Gruppenfotos ohne Einwilligung der Fotografierten veröffentlicht werden:

... Recht bei Gruppenfotos: Kommen wir zur “Auflösung”

Es ist so verwunderlich wie faszinierend, wie hartnäckig sich der Glaube hält, das bei Gruppenfotos eine Einwilligung nicht erforderlich ist. Zumindest einige sind der Auffassung: alles kein Problem. Wir waren ja in einer Gruppe von mehreren Leuten. Wäre es nur ein einziger gewesen, hätte dies eventuell ein Problem sein können. Wenn es so viele sind brauche ich jedoch kein Einverständnis.

Das kann stimmen, muss aber nicht. Um dies vielleicht festzuhalten: das Beispiel lässt sich so eindeutig auch nicht beurteilen und beides wäre vertretbar.

Soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt, dürfen Fotos von Personen nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Prinzipiell gilt damit auch bei Gruppenfotos, dass eine Einwilligung jeder einzelnen Person einzuholen ist, wenn diese Gruppe als Bildzweck/Hauptmotiv erfasst werden soll. Bei Aufnahmen von Minderjährigen bedarf es neben der Einwilligung des Minderjährigen zudem der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

Nur weil eine Person mit mehreren anderen Personen abgelichtet wird, bedeutet dies nicht, dass sie auf ihr “Recht am eigenen Bild” verzichtet. Daher kann auch jeder aus der Gruppe Herausgabe des Bildmaterials (§§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog iVm. §§ 823 Abs. 1, 249 S. 1 BGB), Vernichtung der Fotos nach §§ 37, 38 KUG oder gar Schadensersatz verlangen.

Möglicherweise fingierte Einwilligung in Fotos

Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung von Gruppenfotos lässt sich also fast nur über die direkte oder indirekte Einwilligung herleiten. Sie müssen den Aufnahmen also mündlich/schriftlich zustimmen oder die Zustimmung darf vermutet werden. Auf eine konkludente Einwilligung schließen lässt sich beispielsweise, wenn die Personen erkennen, dass sie fotografiert werden und dabei lächelnd oder gar posierend in die Kamera blicken (vgl. aber auch LG Münster, Urt. v. 24.03.2004).

Ebenso ließe sich eine Einwilligung herleiten, wenn die Person(en) Fotos/Videos geradezu provozieren – und das wäre ein Argument, warum Fotos der Boarder-Gruppe hätten veröffentlicht werden können. ...



Grüsse,
Oregano
 
Ui, das würde mich dann auch mal interessieren, wie die das geschafft haben. Allerdings scheint stayfriends mit Telekom zusammenzuarbeiten. Ist t-online dein Provider?


Quelle: https://www.stayfriends.de/dataProtection

Ich schätze, du wirst dich nicht dagegen wehren können, weil sie behaupten können, sie hätten aufgrund dessen, was t-online über dich weiß (Wohnregion, evtl. Alter) und was sonstige Abfragen über dich verraten, ein "passendes" Schulfoto zufällig ausgewählt. Das Foto hat ein Klassenkamerad dort hochgeladen, das jedenfalls dürfte ziemlich sicher sein, ohne zu wissen, daß es für solche Werbezwecke verwendet wird.
1. Absatz:
Wer ist denn der Provider: Derjenige, der die Leitung gemietet hat und zur Verfügung stellt oder derjenige, dem sie gehört? Das sind nämlich 2 verschiedene Firmen.

2. Absatz:
Sollte es t-online sein (Leitungseigentümer), dann passt das Foto von der geschätzten Altersangabe aber um Jahrzehnte eher nicht...hmmm
 
Das Thema wird ja immer komplizierter.

Wie geht man denn mit Gruppen um, z. B. mit bestimmten Merkmalen, wenn von ihnen Fotos gemacht worden sind zu einer Zeit, als sie offiziell als erwünscht (und damit modern) galten, während die Gesetzeslage einige Zeit später das genaue Gegenteil zu denken fordert und dann auf dem Foto Abgebildete offiziell gesucht und undercover verfolgt werden?

Wir leben gerade in sehr unsicheren Zeiten. Ständig wird von der Spaltung der "Gesellschaft", der "Freundeskreise", die Jahrzehnte Bestand hatten, der "Familien" geredet...

Ich bin vor nicht allzu langer Zeit von einem Klassenkameraden aus der Grundschule, wonach wir uns nie mehr gesehen hatten, nach Jahrzehnten ad hoc bei einer Zufallsbegegnung ganz woanders wiedererkannt worden. Er grüßte kurz und sprach mich sofort mit meinem Vornamen an. Als ich verwundert fragte, wie er mich so bums erkannt hat, meinte er: Du hast dich überhaupt nicht verändert. Meine Einwände, worin ich mich zwischen dem Alter von 8..9 Jahren und den knapp 30 Jahren dazwischen sehr wohl und gerade optisch verändert habe, hat er beiseitegewischt. Diese Begegnung war zwar für beide Seiten positiv, aber damit will ich nur sagen: Manche Menschen haben ein unfassbar langes "Elefantengedächtnis", und beileibe nicht jeder hat gute Absichten.

Soll man seine Überzeugung haben, aber sie wegen der Entwicklungen nicht mehr sagen dürfen? Wir sind doch nicht in China:censored:
 
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