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Schmerzpflaster nicht zerschneiden: Vergiftungsgefahr! (08.05.08) - aerztlichepraxis.de"Das Zerschneiden ist auch dann nicht erlaubt, wenn im Beipackzettel Hinweise zur Teilbarkeit fehlen", ....
Durch das Teilen eines Pflaster kann die Dosierung ungenau werden, zudem ist die fachgerechte Lagerung des unbenutzten Pflasterabschnitts problematisch.
Schulz: "Auf keinen Fall darf der flüssige oder halbfeste Inhalt eines Schmerzpflasters auf die Haut gelangen, sonst kann es zu schweren, ja lebensbedrohlichen Vergiftungen kommen."
Schmerzpflaster mit den Wirkstoffen Fentanyl oder Buprenorphin dürfen auch nie an andere Personen weiter gegeben werden.
Beide Schmerzpflaster werden häufig verordnet. Hoffentlich wird nicht aus Sparsamkeit tatsächlich das jeweilige Pflaster geteilt statt eine andere Wirkstärke zu nehmen.
Gruss,
Uta