Themenstarter
- Beitritt
- 09.11.06
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- 44
Hallo,
ich bin zufällig auf die Schweizer Einfuhrbestimmungen betr. NEM gestossen. Dort heisst es:
5 Um den spezifischen ernährungsphysiologischen Bedürfnissen bestimmter Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden, darf der Vitamingehalt in der Tagesration bis zu 300 Prozent des Gehalts nach Anhang 13 betragen. Bei Vitamin A ist nur eine Überdosierung bis zu 200 Prozent der zugelassenen Tagesdosis erlaubt.6
SR 817.022.104 Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Speziallebensmittel
Ich habe nun schon mehrfach hochdosierte Vitamine aus den USA bestellt ohne dass ich Probleme bekam. Was hat es also mit dieser Verordnung auf sich? Wird sie am Tag X dann plötzlich umgesetzt?
Viele Grüsse Coilan
ich bin zufällig auf die Schweizer Einfuhrbestimmungen betr. NEM gestossen. Dort heisst es:
5 Um den spezifischen ernährungsphysiologischen Bedürfnissen bestimmter Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden, darf der Vitamingehalt in der Tagesration bis zu 300 Prozent des Gehalts nach Anhang 13 betragen. Bei Vitamin A ist nur eine Überdosierung bis zu 200 Prozent der zugelassenen Tagesdosis erlaubt.6
SR 817.022.104 Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Speziallebensmittel
Ich habe nun schon mehrfach hochdosierte Vitamine aus den USA bestellt ohne dass ich Probleme bekam. Was hat es also mit dieser Verordnung auf sich? Wird sie am Tag X dann plötzlich umgesetzt?
Viele Grüsse Coilan