Der Militär-Industrielle Komplex in Deutschland

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Die Militarisierung im Innern ist spätestens seit den Tornadoflügen beim G8-Gipfel ein Thema. Oder auch nicht. Jedenfalls machen sich kritische Bürger Sorgen um die Verquickung von Militär- und Polizeiaufgaben.

Es ist geplant, den Katastrophenschutz unter militärische Obhut zu stellen:

Diese Entwicklung läuft auf einen zentralisierten Katastrophenschutzapparat unter militärischem Oberkommando hinaus.[...]
Die Bundesländer treiben die Militarisierung des Katastrophenschutzes voran. Dabei droht die Subsidiarität auf der Strecke zu bleiben. Denn wenn die Bundeswehr permanent in die Arbeit der Zivilbehörden eingebunden ist, steigt unwillkürlich ihr Einfluß. Zivilbehörden neigen bereits jetzt dazu – schon aus Kostengründen –, sich zu sehr aufs Militär zu verlassen.
Quelle: 25.01.2008: Mit beiden Stiefeln fest auf dem Grundgesetz (Tageszeitung junge Welt)

Das Ganze wird unter dem Aspekt "Heimatschutz" gesehen. Als Vorbild dienen wohl die USA ("Homeland Security"), dort untersteht der Katastrophenschutz ("FEMA") ebendiesem Ministerium.

In USA übernimmt die FEMA in bestimmten Fällen die Republik:

Die FEMA ist zu folgendem ermächtigt, falls dies vom Präsident der Vereinigten Staaten verordnet wurde:
  • Übernahme sämtlicher Transportmittel und Kontrolle der Autobahnen und Seehäfen,
  • Übernahme und Kontrolle sämtlicher Medien (TV, Rundfunk usw.)
  • Kontrolle über den elektrischen Strom, Gas, Erdöl, Treibstoffe und Bodenschätze
  • Übernahme aller Nahrungsquellen und Farmen
  • ermächtigt den Postmaster General (Chef der Bundespost), ein nationales Register aller Personen anzufertigen
  • erlaubt der Regierung, Eisenbahnen, Schifffahrtskanäle und Lagergebäude zu übernehmen
  • erlaubt der FEMA, Pläne über Produktion und Verteilung von Gütern, Energiequellen, Löhnen, Krediten und Geldflüssen bezüglich jedes undefinierten nationalen Notfalls zu erstellen.

Quelle: Federal Emergency Management Agency - Wikipedia

Ist das wirklich notwendig ?
Muss die Macht dermaßen irreversibel in die Hände der Militärs gelegt werden ?
Ist das nicht ein (Rück-)schritt in die falsche Richtung ?

Ein Artikel auf den Seiten der Uni Kassel bietet Hintergrundinfos mit Gesetzesverweisen:

Im Normalzustand/Frieden erlaubt das Grundgesetz (Art. 35) den Einsatz der Bundeswehr im Inland nur im Rahmen humanitärer/technischer Amtshilfe bei Katastrophen und Unfällen. Nur im Fall eines inneren Notstands (Art. 91) dürfen die Streitkräfte im Inland zur Unterstützung der Polizei beim Objektschutz und bei Bekämpfung von organisierten und militärisch bewaffneten Aufständischen tätig werden (Art. 87a,4). Und nur im Verteidigungsfall (Art. 115) dürfen die Streitkräfte im Inland zur Verkehrsregelung, zum Schutz ziviler Objekte und zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen (GG Art 87a,3) herangezogen werden. Das Grundgesetz trennt hier also strikt zwischen innerer Sicherheit und äußerer Sicherheit – für die innere Sicherheit ist die Polizei zuständig, für die äußere Sicherheit ist es die Bundeswehr – und zwischen Normalzustand/Frieden, innerem Notstand und Kriegsfall/Verteidigungsfall. Der Einsatz der Bundeswehr ist hier jeweils nur zu konkret bestimmten Zwecken ausdrücklich erlaubt.
Quelle: Michael Berndt: Bundeswehr und Grundgesetz, 04.03.2007 (Friedensratschlag)

Hier das GG online zum Gegenlesen:
dejure.org / Grundgesetz
 
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