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Wenn Sie einer Hilfe zur Pflege bedürfen, aber bei der Begutachtung des MDK die erfordeliche Hürde von 45 Minuten/Tag unmittelbarer Pflegeaufwand (ohne Hauswirtschaft usw.) für die Pflegestufe 1 nicht erreicht haben, können Sie sich bei Bedürftigkeit an Ihr zuständiges Sozialamt (nach § 65 Absatz 2 SGB XII) wegen einer Pflege-Beihilfe wenden. Diese wird, wenn die Bedingungen übereinstimmen Ihnen als Barbetrag monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
Was viele Patienten nicht wissen, da es erst ab der Pflegestufe 1 von der Pflegeversicherung Geldleistungen gibt:
Liegt man unter der Schwelle von 45 Min/Tag und erhält mman eine Ablehnung, hat man idR. die "Pflegestufe 0" erreicht, dh. es fallen Minuten für die Körperpflege, Hilfe zur Mobilität, Hauswirtschaft usw. an. Für diese Leistungen erhält man Pflege-Beihilfe vom Sozialamt. Die Pflegebeihilfe kann parallel zum "Persönlichen Budget" laufen.
Stand 03.2010
Was viele Patienten nicht wissen, da es erst ab der Pflegestufe 1 von der Pflegeversicherung Geldleistungen gibt:
Liegt man unter der Schwelle von 45 Min/Tag und erhält mman eine Ablehnung, hat man idR. die "Pflegestufe 0" erreicht, dh. es fallen Minuten für die Körperpflege, Hilfe zur Mobilität, Hauswirtschaft usw. an. Für diese Leistungen erhält man Pflege-Beihilfe vom Sozialamt. Die Pflegebeihilfe kann parallel zum "Persönlichen Budget" laufen.
Stand 03.2010
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