Corona aktuell - und was nun tun?

Ich denke, auf Dauer wird die Empfehlung lauten wie bei Influenza: die Älteren (etwa über 60) sollen sich jährlich im Herbst impfen lassen.
Die Empfehlung die C-Impfung wie die Grippe-Impfung zu geben wäre annehmbar und nachvollziehbar.
Übrigens scheinen starke Nebenwirkungen der C-Impfung bei Älteren viel seltener zu sein.
Das kann ich leider nicht bestätigen.
In meiner Umgebung sind einige ältere Menschen nach der C-Impfung richtig erkrankt.
Ob nun vergrabene Erkrankungen wieder merkbar zum Vorschein kamen oder sie sich mit ständigen Infekten rumschlagen.

Es bleibt wohl vorerst tatsächlich ungewiss wie es mit der C-Impfung weitergeht.

Gruß Ory
 
Die Empfehlung die C-Impfung wie die Grippe-Impfung zu geben wäre annehmbar und nachvollziehbar.

DAFÜR müsste aus den aktuellen dt. Gesetzlichkeiten erstmal einiges entfernt werden, was bzgl. C. dort drin steht, wie z.B.:
*Quarantäne-Lohnersatz je nach C-Impfstatus
*Betretungsverbot für Berufsgruppen je nach C-Impfstatus

Ist die dritte Impfung dann die ausschlaggebende das keine weitere C-Infektion mehr möglich ist?

Nein; die 3. Impfung eine begrenzte Zeitlang als "vollständig" gelten zu lassen, bezieht sich ja nur auf einen vor Monaten politisch vereinbarten und nun gesetzlich festgelegten Maßstab. Und auch das müsste aus den Gesetzlichkeiten wieder raus...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Empfehlung die C-Impfung wie die Grippe-Impfung zu geben wäre annehmbar und nachvollziehbar.
minon... das "wäre" wäre nicht weniger wert es in der Hervorhebung mit einzubeziehen.;)
die 3. Impfung eine begrenzte Zeitlang als "vollständig" gelten zu lassen, bezieht sich ja nur auf einen vor Monaten politisch vereinbarten und nun gesetzlich festgelegten Maßstab.
Ok.... da stellt sich mir aber die selbe/gleiche Frage, was kommt nach der 3.Impfung?

Gruß Ory
 
Ok.... da stellt sich mir aber die selbe/gleiche Frage, was kommt nach der 3.Impfung?

Am konkreten Bsp. unseres aktuellen Bundesgesundheitsministers konnte man bereits sehen, dass die 4. Impfung folgte und danach dann eine C-Erkrankung, frühzeitig behandelt mit Paxlovid. Man gönnt sich ja sonst nix. ;-)

Aufs Gesamtgesellschaftliche bezogen kann man jetzt nur die laufende Berichterstattung zur politischen Ebene verfolgen, außerdem diverse Statements von fachlich berufener Seite...
 
DAFÜR müsste aus den aktuellen dt. Gesetzlichkeiten erstmal einiges entfernt werden, was bzgl. C. dort drin steht, wie z.B.:
*Quarantäne-Lohnersatz je nach C-Impfstatus
*Betretungsverbot für Berufsgruppen je nach C-Impfstatus
Quarantäne gibt es seit Mai nicht mehr.
Betretungsverbot ist meines Wissens in D noch nirgends ausgesprochen worden -- oder meinst du was anderes als die Impfpflicht im Gesundsheitswesen?
 
Ich erwarte nicht, dass überhaupt jemand aus privater Anschauung heraus ALLE von Betretungsverbot bedrohten Arbeitsverhältnisse/Auftragsverhältnisse diesbezüglich KOMPLETT überblickt. Oder gibt´s da etwa eine Datenbank, Website o.dgl.???

Ist denn nun aber die Lohnersatzfrage bzgl. C vs. Grippe IM FALLE von Quarantäne wegen C. immer noch unterschiedlich definiert? Als Relikt aus den jüngsten Zeiten und ggf. zur unkomplizierten (Wieder-)Anwendung?

(Immerhin - es gibt aktuell auch wieder Interessenten auf der politischen Bühne, die sich/Dtld. die Ausrufung der nationalen Notlage usw. zurückwünschen, die aber momentan in der Minderzahl sind, soweit ich las.)
 
Zuletzt bearbeitet:
DAFÜR müsste aus den aktuellen dt. Gesetzlichkeiten erstmal einiges entfernt werden, was bzgl. C. dort drin steht
@minon: Grundsätzlich hast du damit recht, denn solange es eine COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gibt, können solche Regelungen immer durch die Hintertür wieder aktiviert werden.

...und ich bin mir grad nicht mal mehr sicher, ob es bei der Lohnersatzfrage um Quarantäne oder Isolation ging oder um beides...
Meines Wissens nur um Quarantäne.

Ist denn nun aber die Lohnersatzfrage bzgl. C vs. Grippe IM FALLE von Isolation bzw. Quarantäne wegen C. immer noch unterschiedlich definiert? Als Relikt aus den jüngsten Zeiten und ggf. zur unkomplizierten (Wieder-)Anwendung?
Nicht daß ich wüßte, ich habe aber auch keine konkrete Erfahrung mit den Regelungen.
 
@minon: Grundsätzlich hast du damit recht, denn solange es eine COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gibt, können solche Regelungen immer durch die Hintertür wieder aktiviert werden.

Wenn ich da nix durcheinander bringe (?), dann gibt es Verordnungen "grundsätzlich" NUR dann, WENN das, was in diesen Verordnungen so alles geregelt wird, mit den Gesetzen in Einklang steht. Eine Hintertür ist das also genaugenommen nicht, sondern eher eine Art Plan B für den Fall des Falles (wenn auch auf Standby). In den heutigen Gesetzen ist nämlich ganz bestimmt nix Zufälliges drin, das mal so übrig geblieben ist, weil´s jemand übersehen und einfach bloß nicht "gelöscht" hätte. (Unbestimmtheiten sind was anderes, die gibt es wohl reichlich.)

Derjenige Rechtsstatus, der C-Maßnahmen/Verordnungen, die anderen Gesetzen wie geschehen zuwiderlaufen (GG), legitimieren könnte, ist die Ausrufung der nat. Notlage. Deshalb diese Begehrlichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
... es ist schon bemerkenswert das mir nicht gerade gute Gedanken dazu kommen.
Gruß Ory

Hm, war da was - eine geplante 3-Monats-Impfregel? BILD 30.8.2022:


o_O ...Pläne, die 4. Impfung solle nach 3 Monaten ihre Gültigkeit verlieren - danach würden 4x Geimpfte wieder der Maskenpflicht/Testpflicht wie ungeimpft unterliegen??? Das kannste dir nich´ ausdenken...

Recht speziell dazu dann außerdem der Lauterbachsche Tweet vom 29.8. abends:

 
Oben