Berufsausbildungsbeihilfe - BAB

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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Mit der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe soll Jugendlichen die auswärtige Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung erleichtert werden, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können. Eine Förderung ist nur für die erste Ausbildung möglich. Die Höhe der BAB ist abhängig von der Art der Unterbringung, dem Einkommen des Auszubildenden und der Eltern oder gegebenenfalls des Ehegatten. Neben dem Bedarf für den Lebensunterhalt werden auch Zuschüsse zu Fahrkosten, Lernmitteln und Arbeitskleidung geleistet.

BAB kann in der Berufsberatung beantragt werden. Für die Bearbeitung ist das Arbeitsamt zuständig, in dessen Bezirk der Auszubildende zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Wohnsitz hat. Eine Gewährung der BAB kann frühestens vom Beginn des Antragsmonats an erfolgen.

Förderung der Berufsausbildung für behinderte Auszubildende
Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Auszubildende beschäftigen, und die Auszubildenden (oder ihre Eltern) können - je nach Voraussetzung - unterschiedliche Leistungen erhalten (z.B. Ausbildungszuschüsse, Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb, Leistungen im Rahmen der "Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben", Nachteilsausgleiche).

Anträge auf Förderung müssen vor Abschluss des Ausbildungsvertrages beim Arbeitsamt eingereicht werden.Ausbildungsbeihilfen durch das Arbeitsamt

Informationen im Internet
Startseite - www.arbeitsagentur.de
Startseite - www.arbeitsagentur.de
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen - Aktuell
 
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