Behinderung bei Tinnitus

James

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Wenn sich ein chronischer Tinnitus entwickelt hat und sich dadurch Begleiterscheinungen ergeben, können Sie die Behinderung feststellen lassen.

Grad der Behinderung im Schwerbehindertenrecht aus den
"Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz"
*
Ohrgeräusche (Tinnitus)
ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen
0-10 GdB

mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen.
20 GdB

mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen)*
30-40 GdB

mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten**
50 GdB

Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.
 
Wenn sich ein chronischer Tinnitus entwickelt hat und sich dadurch Begleiterscheinungen ergeben, können Sie die Behinderung feststellen lassen.
Ich leide seit Februar 2000 unter sehr nervendem und störenden Tinnitus mit massiven Schlafproblemen und Depressionen.

Deswegen habe ich 2002 über den VDK einen Antrag auf Behinderung gestellt und auch sofort 20% GdB (Grad der Behinderung) zugestanden bekommen.
Da mir dies zu niedrig erschien legte ich Einspruch ein und brachte weitere Bescheinigungen wegen eines Knieschadens und operiertem Bandscheibenvorfall bei.

Nach langem Hin- und Her wurden mir dann 30% GdB zugestanden, mehr war trotz aller Bemühungen nicht drin.
 
Hallo Lillebro,

das Problem mit einer sehr niedrigen Einstufung höre ich immer wieder und ist mir auch selbst (habe 90% GdB) bekannt. Trotz aller Schwierigkeiten und der Tatsache, dass man unter 50% nur ganz geringe Nachteilsausgleiche (beziehen sich ja fast nur auf das Berufsleben) erhält, finde ich die Beantragung richtig. Für den Fall, dass weitere gesundheitliche Probleme auftauchen hat man jedoch einen zeitlichen Vorsprung, da ein Antrag wegen Verschlimmerung im Regelfall viel schneller bearbeitet und der Status nach der 3. Verlängerung meist als dauerhaft (keine Nachuntersuchungen) eingestuft wird. Lies mal hier nach, da staunt man doch was noch alles zählt: https://www.symptome.ch/threads/med-begutachtung-schwerbehindertenrecht.108418/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
an angegeben Link hab ich mir angesehen und auf der Website allerdings nichts zu Tinitus gefunden, nur die Tabelle, in der der Verlust an Hörfähigkeit quantifiziert wird. Mag mir da mal bitte Jemand helfen, das zu finden...?
Und außerdem würde mich interessieren: Was bringt eine Bescheinigte Behinderung für Vor- und Nachteile mit sich?
 
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